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  1. Bundesparteitag
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A12: Einbringung der Abwägungsordnung der Agora

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Veranstaltung:8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 6 Sonstige Anträge
Antragsteller*in:Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
Status:Eingereicht
Eingereicht:12.11.2021, 20:05

Antragstext

    Abwägungsordnung der Agora

      von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

        Beschlossen am 04.12.2021

          Präambel 2

            §1 Nutzer*inneneinstellung 2

              §2 Einbringen einer Fragestellung 2

                §3 Prüfung der Fragestellung 2

                  §4 Prüfkriterien für Fragestellungen 3

                    §5 Unterstützungsphase 4

                      §6 Einreichung der Fragestellung durch den Bundesvorstand 4

                        §7 Diskussionsphase und Einbringen von Lösungsvorschlägen 4

                          §8 Prüfkriterien für Lösungsvorschläge 5

                            §9 Abwägung über die Lösungsvorschläge 5

                              §10 Gültigkeit der Abwägung 6

                                §11 Zusammensetzung und Arbeitsweise des Prüfteams 6

                                  §12 Moderation der Agora 6

                                    §13 Transparente Algorithmen 6

                                      §14 Fristen 6

                                        §15 Änderung der Abwägungsordnung 7

                                          Präambel

                                            1. Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist die Einbindung von Beweger*innen und
                                              Mitgliedern in parteistrategische Entscheidungen. Die Agora basiert auf
                                              den Grundzügen des Systemischen Konsensierens und stellt ein Werkzeug zur
                                              Entscheidungsfindung dar.

                                              1. Grundlage ist die Er- und Einstellung einer konsensierbaren Frage. Eine
                                                konsensierbare Frage zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht durch Ja
                                                und Nein zu beantworten ist, sondern durch diverse Lösungsvorschläge.

                                                1. Von den Benutzer*innen eingebrachte Lösungsvorschläge werden in getrennten
                                                  Phasen diskutiert und abgewogen.

                                                  1. Die Agora ist ein Teil des Plenums. Die Bereitstellung des Plenums sowie
                                                    die Durchführung von Abwägungen liegt in der Verantwortung des Vorstands
                                                    der Partei.

                                                    1. Der Bundesvorstand hat das Recht, ein Veto einzulegen. Macht er davon
                                                      nicht Gebrauch, so ist das Ergebnis sofort wirksam.

                                                      1. Der Bundesvorstand ist für die Umsetzung der gültigen
                                                        Abwägungsentscheidungen verantwortlich.

                                                        §1 Nutzer*inneneinstellung

                                                          1. Personen, die laut Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG Beweger*in oder
                                                            Mitglied sind, können Fragestellungen und Lösungsvorschlägen einbringen
                                                            sowie an der dazugehörigen Diskussion teilnehmen.

                                                            1. Abwägen dürfen ausschließlich Mitglieder von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG.

                                                              §2 Einbringen einer Fragestellung

                                                                1. Eine Fragestellung muss von mindestens drei Personen gemeinsam eingereicht
                                                                  werden. Diese Personen sind die sogenannten Initiator*innen der
                                                                  Fragestellung.

                                                                  1. Das Agora-Prüfteam kann gebeten werden, eine Frage anonym einzustellen.
                                                                    Hierzu reichen drei Teammitglieder die Frage ein. So können die
                                                                    Fragesteller*innen anonym bleiben und Voreingenommenheit gegenüber
                                                                    Fragesteller*innen bei der Abwägung vermieden werden.

                                                                    §3 Prüfung der Fragestellung

                                                                      1. Das Agora-Prüfteam prüft die Fragestellung gemäß den Kriterien aus §4.

                                                                        1. Kommt das Prüfteam zu dem Schluss, dass der Zulassung zur Einbringung
                                                                          Einwände entgegenstehen, die durch Änderung der Fragestellung behoben
                                                                          werden könnten, teilt es diese Einwände den Initiator*innen mit und nimmt
                                                                          eine Umformulierung vor, sofern die Initiator*innen dem zustimmen.

                                                                          1. Wenn gemäß §2 (2) eine Fragestellung eingebracht wird, erfolgt die Prüfung
                                                                            teamintern vor Einreichen der Fragestellung.

                                                                            §4 Prüfkriterien für Fragestellungen

                                                                              1. Es muss sich um eine abwägungsfähige Fragestellung handeln.

                                                                                1. Eine Relevanz für die Partei muss gegeben sein. Die strategische
                                                                                  Reichweite ist erkennbar und die Frage bezieht sich auf ganz DEMOKRATIE IN
                                                                                  BEWEGUNG.

                                                                                  1. Ziel und Ausformulierung der Fragestellung müssen zu den Grundwerten und
                                                                                    dem Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG passen.

                                                                                    1. Wenn die Thematik innerhalb der letzten sechs Monate auf der Agora
                                                                                      behandelt oder auf dem Bundesparteitag entschieden wurde, wird die
                                                                                      Fragestellung im Regelfall nicht neu zugelassen.

                                                                                      1. Betrifft die Fragestellung den Aufgabenbereich eines einzelnen Teams und
                                                                                        wird sie nicht durch Mitglieder dieses Teams eingebracht, kann das Team
                                                                                        nach Rückfrage durch das Prüfteam ihr Einverständnis geben oder der
                                                                                        Fragestellung eine Ablehnung erteilen.

                                                                                        1. Die Fragestellung darf nicht die Bildung oder Auflösung von Teams
                                                                                          betreffen.

                                                                                          1. Wurde die Thematik der Fragestellung zum Zeitpunkt der Einreichung
                                                                                            innerhalb der letzten vier Wochen vom Bundesvorstand abschließend
                                                                                            behandelt, kann dieser nach Rückfrage durch das Prüfteam sein
                                                                                            Einverständnis zur erneuten Erörterung dieser Thematik geben oder diese
                                                                                            ablehnen.

                                                                                            1. Die Fragestellung darf nicht die Änderung des Parteiprogramms betreffen.

                                                                                              1. Die Fragestellung darf nicht die Änderung von Satzungsdokumenten
                                                                                                betreffen, mit Ausnahme all derer Dokumente, die ausdrücklich per Satzung
                                                                                                zur Änderung zwischen Parteitagen legitimiert sind.

                                                                                                1. Die Fragestellung darf keine Entscheidung betreffen die laut
                                                                                                  Parteiengesetz ausdrücklich der Entscheidung eines Parteitages bedarf, wie
                                                                                                  zum Beispiel die Bildung oder Auflösung von Landesverbänden, die
                                                                                                  Umbenennung der Partei, die Auflösung der Partei oder die Verschmelzung
                                                                                                  mit anderen Parteien.

                                                                                                  1. Die Fragestellung darf keine Entscheidung zu Personal oder Mitgliedern von
                                                                                                    DEMOKRATIE IN BEWEGUNG betreffen, zum Beispiel die Einstellung,
                                                                                                    Beschäftigung und Entlassung von Mitarbeitern sowie Verfahren zu
                                                                                                    Parteimitgliedern.

                                                                                                    1. Die Fragestellung darf keine Entscheidung zu Aufgabenbereichen der
                                                                                                      Verwaltung treffen.

                                                                                                      1. Die Fragestellung darf nicht zum offensichtlichen Verstoß gegen Gesetze
                                                                                                        zwingen.

                                                                                                        1. Die Fragestellung darf nicht die Verfasstheit gewählter Gremien, wie zum
                                                                                                          Beispiel Vorstand und Schiedsgericht, verletzen.

                                                                                                          §5 Unterstützungsphase

                                                                                                            1. Nach Zulassung der Fragestellung muss sie innerhalb von 14 Tagen ein
                                                                                                              Unterstützer*innen-Quorum von 5% der aktiven Agora-Benutzer*innen
                                                                                                              erhalten, um in die nächste Phase zu kommen. Erfüllt sich diese Bedingung
                                                                                                              nicht, wird die Fragestellung automatisch ohne Ergebnis geschlossen.

                                                                                                              1. Eine abwägungsberechtigte Person gilt als aktiv, wenn sie in den
                                                                                                                zurückliegenden sechs Monaten im Plenum eine Aktivität ausgeführt hat. Als
                                                                                                                Aktivität gilt jede Handlung, die eine sichtbare Spur im Plenum
                                                                                                                hinterlässt, jedoch nicht bloßes Einloggen oder Lesen.

                                                                                                                §6 Einreichung der Fragestellung durch den Bundesvorstand

                                                                                                                  Wenn alle drei Initiator*innen Mitglieder des Bundesvorstands sind, geht die
                                                                                                                  Fragestellung ohne Prüfung und ohne notwendiges Unterstützer*innen-Quorum direkt
                                                                                                                  in die Diskussionsphase.

                                                                                                                    §7 Diskussionsphase und Einbringen von Lösungsvorschlägen

                                                                                                                      1. Sobald die Voraussetzungen unter §5 oder §6 erfüllt wurden, gilt eine
                                                                                                                        Fragestellung als zur Diskussion zugelassen.

                                                                                                                        1. Mit der Zulassung zur Diskussion beginnt die Diskussionsphase. In den
                                                                                                                          ersten zwei Wochen der Diskussionsphase können Lösungsvorschlage zur
                                                                                                                          Diskussion eingebracht werden. Die Diskussionsphase dauert so lange, bis
                                                                                                                          alle Lösungsvorschläge durch das Prüfteam geprüft wurden, mindestens aber
                                                                                                                          drei Wochen.

                                                                                                                          1. Lösungsvorschläge sind sofort sichtbar und werden innerhalb der
                                                                                                                            Diskussionsphase
                                                                                                                            vom Prüfteam auf Basis von §8 geprüft und gegebenenfalls nachträglich
                                                                                                                            abgelehnt.

                                                                                                                            1. Kommt das Prüfteam zu dem Schluss, dass dem Lösungsvorschlag Einwände
                                                                                                                              entgegenstehen, die durch Änderung des Lösungsvorschlags behoben werden
                                                                                                                              könnten, teilt es diese Einwände dem*der Autor*in mit und nimmt eine
                                                                                                                              Umformulierung des Lösungsvorschlags vor, sofern der*die Autor*in dem
                                                                                                                              zustimmt.

                                                                                                                              1. Die Einbringung eines Verfahrensantrags ist ebenfalls zulässig.

                                                                                                                                §8 Prüfkriterien für Lösungsvorschläge

                                                                                                                                  1. Der Lösungsvorschlag muss eine Antwort auf die Frage darstellen.

                                                                                                                                    1. Betrifft der Lösungsvorschlag den Aufgabenbereich eines einzelnen Teams
                                                                                                                                      und der Lösungsvorschlag ist nicht durch ein Mitglied dieses Teams
                                                                                                                                      eingebracht worden, kann das Team nach Rückfrage durch das Prüfteam ihr
                                                                                                                                      Einverständnis geben oder dem Lösungsvorschlag eine Ablehnung erteilen.

                                                                                                                                      1. Der Lösungsvorschlag darf nicht die Bildung oder Auflösung von Teams
                                                                                                                                        betreffen.

                                                                                                                                        1. Ziel und Ausformulierung des Lösungsvorschlags müssen zu den Grundwerten
                                                                                                                                          und dem Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG passen.

                                                                                                                                          1. Der Lösungsvorschlag darf nicht sinngleich zu einem bereits bestehenden
                                                                                                                                            Lösungsvorschlag sein.

                                                                                                                                            1. Der Lösungsvorschlag darf nicht die Änderung des Parteiprogramms
                                                                                                                                              betreffen.

                                                                                                                                              1. Der Lösungsvorschlag darf nicht die Änderung von Satzungsdokumenten
                                                                                                                                                betreffen, mit Ausnahme all derer Dokumente, die ausdrücklich per Satzung
                                                                                                                                                zur Änderung zwischen Parteitagen legitimiert sind.

                                                                                                                                                1. Der Lösungsvorschlag darf keine Entscheidung betreffen, die laut
                                                                                                                                                  Parteiengesetz ausdrücklich der Entscheidung eines Parteitages bedarf, wie
                                                                                                                                                  zum Beispiel die Bildung oder Auflösung von Landesverbänden, die
                                                                                                                                                  Umbenennung der Partei, die Auflösung der Partei oder die Verschmelzung
                                                                                                                                                  mit anderen Parteien.

                                                                                                                                                  1. Der Lösungsvorschlag darf keine Entscheidung zu Personal oder Mitgliedern
                                                                                                                                                    von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG betreffen, zum Beispiel die Einstellung,
                                                                                                                                                    Beschäftigung und Entlassung von Mitarbeitern sowie Verfahren zu
                                                                                                                                                    Parteimitgliedern.

                                                                                                                                                    1. Der Lösungsvorschlag darf keine Entscheidung zu Aufgabenbereichen der
                                                                                                                                                      Verwaltung treffen.

                                                                                                                                                      1. Der Lösungsvorschlag darf nicht zum offensichtlichen Verstoß gegen Gesetze
                                                                                                                                                        zwingen.

                                                                                                                                                        1. Der Lösungsvorschlag darf nicht die Verfasstheit gewählter Gremien, wie
                                                                                                                                                          zum Beispiel Vorstand und Schiedsgericht, verletzen.

                                                                                                                                                          §9 Abwägung über die Lösungsvorschläge

                                                                                                                                                            1. Nach Ende der Diskussionsphase beginnt eine zweiwöchige Abwägungsphase.
                                                                                                                                                              Während der gesamten Phase ist die Teilnahme an der Abwägung möglich.

                                                                                                                                                              1. Die Abwägenden gewichten die einzelnen Lösungsvorschläge mit einem
                                                                                                                                                                Widerstandswert als ganze Zahl von 0 bis 10. Die 0 entspricht dabei keinem
                                                                                                                                                                Widerstand zu Lösung, während die 10 maximaler Widerstand bedeutet.

                                                                                                                                                                §10 Gültigkeit der Abwägung

                                                                                                                                                                  1. Das Abwägungsergebnis zu einer Fragestellung gilt nur dann als gültig,
                                                                                                                                                                    wenn mindestens 10% der Parteimitglieder abgewogen haben.

                                                                                                                                                                    1. Die Anzahl der Parteimitglieder wird am ersten Tag eines jeden Monats
                                                                                                                                                                      ermittelt und in der Agora hinterlegt. Maßgebend ist die Zahl zum Ersten
                                                                                                                                                                      des Monats, in dem die Abwägungsphase endet.

                                                                                                                                                                      1. Der Bundesvorstand hat zwei Wochen lang Zeit, ein begründetes Veto
                                                                                                                                                                        einzulegen für den Fall, dass die Lösung finanziell nicht zu bewältigen
                                                                                                                                                                        ist oder gegen Gesetze verstößt. Nach Ablauf dieser Frist gilt das
                                                                                                                                                                        Abwägungsergebnis als angenommen.

                                                                                                                                                                        §11 Zusammensetzung und Arbeitsweise des Prüfteams

                                                                                                                                                                          1. Das Prüfteam muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen.

                                                                                                                                                                            1. Die Kriterien, nach denen Mitglieder*innen zum Prüfteam zugelassen werden
                                                                                                                                                                              oder das Prüfteam verlassen müssen, werden vom Bundesvorstand festgelegt.
                                                                                                                                                                              Die finale Entscheidung über Aufnahme oder Suspendierung jeder einzelnen
                                                                                                                                                                              Person des Prüfteams wird vom Bundesvorstand getroffen.

                                                                                                                                                                              1. Für die Zulassung einer Fragestellung oder eines Lösungsvorschlags muss
                                                                                                                                                                                die absolute Mehrheit der aktuell in der Agora erfassten Teammitglieder
                                                                                                                                                                                dafür sein. Erreicht die Anzahl der ablehnenden Bewertungen die absolute
                                                                                                                                                                                Mehrheit der aktuellen Teammitglieder, wird die Fragestellung
                                                                                                                                                                                beziehungsweise der Lösungsvorschlag automatisch abgelehnt.

                                                                                                                                                                                1. Abstimmungen des Prüfteams zur Zulassung von Fragestellungen und
                                                                                                                                                                                  Lösungsvorschlägen müssen von mindestens 50% Frauen und mindestens 25%
                                                                                                                                                                                  Vielfalt erfolgt sein, um die Quotierung zu erfüllen.

                                                                                                                                                                                  §12 Moderation der Agora

                                                                                                                                                                                    Die Agora ist ein Teil des Plenums, daher gelten die Bestimmungen der
                                                                                                                                                                                    Abstimmungsordnung für Initiativen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG.

                                                                                                                                                                                      §13 Transparente Algorithmen

                                                                                                                                                                                        Algorithmen des Plenums werden auf der Homepage vom DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
                                                                                                                                                                                        veröffentlicht.

                                                                                                                                                                                          §14 Fristen

                                                                                                                                                                                            Beginn und Ende von Fristen in dieser Abwägungsordnung bestimmen sich gemäß §187
                                                                                                                                                                                            bzw. §188 BGB.

                                                                                                                                                                                              §15 Änderung der Abwägungsordnung

                                                                                                                                                                                                1. Die Abwägungsordnung kann auf einem Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit
                                                                                                                                                                                                  der abstimmenden Mitglieder geändert werden.

                                                                                                                                                                                                  1. Eine Änderung kann auch durch eine Abwägung auf der Agora selbst
                                                                                                                                                                                                    herbeigeführt werden.

                                                                                                                                                                                                    1. Wenn beschlossene Änderungen an der Abwägungsordnung eine technische
                                                                                                                                                                                                      Weiterentwicklung der Agora erfordern, treten diese Änderungen erst in
                                                                                                                                                                                                      Kraft, wenn die Entwicklung abgeschlossen ist. Eine Frist für die
                                                                                                                                                                                                      Entwicklung stimmt der Bundesvorstand mit dem verantwortlichen Technik-
                                                                                                                                                                                                      Team ab.

                                                                                                                                                                                                    Begründung

                                                                                                                                                                                                      Dieses Dokument soll zusammen mit dem Antrag zur Satzungsänderung "S7-058-2" abgestimmt werden. Der Antrag hat das Ziel, dass die Agora Teil unserer Satzung wird.

                                                                                                                                                                                                        Es handelt sich hierbei ebenfalls um einen Wiederholungsantrag des 7. Bundesparteitages inklusive aller vom Team gestellten Änderungsanträge.

                                                                                                                                                                                                        Unterstützer*innen

                                                                                                                                                                                                        keine

                                                                                                                                                                                                        Änderungsanträge

                                                                                                                                                                                                        keine

                                                                                                                                                                                                        Kommentare

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                                                                                                                                                                                                          Der Antragsschluss ist vorbei.
                                                                                                                                                                                                        • PDF-Version
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