Veranstaltung: | 8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen |
Antragsteller*in: | DEMOKRATIE IN BEWEGUNG |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.10.2021, 15:09 |
S2: Ethik-Kodex
Antragstext
(Hinweis: die Listennummerierungen nach Punkt 4 ignorieren, die Antragssoftware
kann nicht mit verschiedenen Listennummerierungen umgehen sondern verwendet nur
die nummerische Listennummerierung)
Die Mitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG geht einher mit einem ethischen
Bekenntnis zu den zentralen Werten der Partei, das von allen Personen abzugeben
ist, die Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden wollen.
Wir streben an, die Politik wieder in den Dienst der Menschen zu stellen. Unsere
unveräußerlichen Grundwerte sind: Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und
Transparenz, Weltoffenheit und Vielfalt sowie Zukunftsorientierung und
Nachhaltigkeit.
Als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gehe ich die Verpflichtung ein,
- dafür zu sorgen, dass die Beteiligung stets ungezwungen und freiwillig
erfolgt und allen Personen gleichermaßen offen steht - unabhängig von
Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Herkunft, Vermögen,
Religionszugehörigkeit, Behinderung, etc. - die sich ebenfalls zu den
zentralen Werten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bekennen.
- zu fordern und zu respektieren, dass jede vor oder nach den Wahlen mit
irgendeiner anderen politischen Gruppierung getroffene Absprache
demokratisch legitimiert werden muss, indem auf der jeweiligen
territorialen Vertretungsebene eine Abstimmung unter den jeweiligen
Mitgliedern und Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG stattfindet.
- zu fordern und zu respektieren, dass soweit mit ihrem Gewissen vereinbar,
sich alle gewählten Amtsträger*innen bei Entscheidungen und Abstimmungen
als Fürsprecher*innen dem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe
unter den Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unterordnen.
- die Partei als eine Plattform zu errichten, mit der gewährleistet wird,
dass Politik nicht mehr im Dienst privater Interessen steht, weshalb alle
gewählten Mandatsträger*innen im Europaparlament, dem Bundestag und den
Landesparlamenten und bezahlte interne Funktionsträger*innen in Vollzeit
Folgendes akzeptieren (wobei die Punkte a und c nicht auf Mandate
anzuwenden sind, die in Teilzeit ausgeübt werden):
- die Verpflichtung, die Ausübung des Amtes oder Mandates in den
Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit zu stellen. - die Verpflichtung, alle Nebeneinkünfte in ihrer exakten Höhe
offenzulegen. - die Verpflichtung, während der Ausübung des Amtes oder Mandates
keinerlei entgeltliche Nebentätigkeiten auszuüben bzw. solche, die
vor Antritt des Amtes oder Mandates bestanden, innerhalb einer Frist
von drei Monaten zu beenden bzw. für die Zeit der Amts- oder
Mandatsausübung ruhen zu lassen. - die Verpflichtung zu Transparenz und Rechenschaftspflicht während
ihrer Tätigkeit als Vertreter*in; dies bedeutet konkret
- die Verpflichtung, die Ausübung des Amtes oder Mandates in den
- eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Kontakte mit
Lobbyist*innen (d.h. Personen, die von Verbänden, Unternehmen
und Nichtregierungsorganisationen direkt, z.B. als Vorstände,
Geschäftsführende oder Mitarbeiter*innen oder indirekt, z.B.
über Agenturen oder Kanzleien, mit der Ansprache von
politischen Entscheidungsträger*innen beauftragt sind) mit
Nennung der Personen, Organisation, des Themas und Datums. - eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Dienstreisen unter
Angaben des Grundes der Reise, auf wessen Einladung die Reise
erfolgt, wer die Kosten trägt und ob die Dienstreise mit einer
privaten Reise verbunden ist.
- eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Kontakte mit
- die Verpflichtung, in den drei Jahren nach Beendigung der Aufgabe
als Vertreter*in keinerlei entgeltliche Tätigkeit in Unternehmen,
Verbänden oder anderen Organisationsformen der Interessenvertretung
zu übernehmen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit
besteht.
- die Verpflichtung, in den drei Jahren nach Beendigung der Aufgabe
- die Verpflichtung, als Abgeordnete keinerlei Geldspenden anzunehmen
bzw. diese an die zuständige Parteiorganisation weiterzuleiten.
Geldwerte Leistungen müssen ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls
über die Partei abgewickelt werden.
- die Verpflichtung, als Abgeordnete keinerlei Geldspenden anzunehmen
- die Verpflichtung zu einer zeitlichen Befristung von zwei
Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. acht Jahren (bei internen
Funktionen), die in Ausnahmefällen bis zu einer Höchstdauer von drei
Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. 12 Jahren (bei internen
Funktionen) verlängert werden kann. Eine Ausnahme muss von der
betreffenden Person bei den Mitgliedern beantragt werden und ist
zugelassen, wenn mindestens 60% der Mitglieder der jeweiligen
Untergliederung (z.B. Wahlkreis) in einer Befragung der Verlängerung
zustimmen.
- die Verpflichtung zu einer zeitlichen Befristung von zwei
- die Verpflichtung die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen,
an denen das Mitglied der Partei oder seine Angehörigen irgendein
finanzielles Interesse haben könnten, auszuschließen.
- die Verpflichtung die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen,
- Darüber hinaus müssen alle Personen, die von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in ein
bestimmtes Amt in gleich welchem Organ der öffentlichen Verwaltung
entsandt werden, Folgendes akzeptieren:
- angesichts der mit dem öffentlichen Amt einhergehenden Verantwortung
dafür zu sorgen, dass die Inanspruchnahme jeglicher Art von
Sonderrechten vermieden wird, außer sie sind für die Ausübung des
Amtes notwendig.
- angesichts der mit dem öffentlichen Amt einhergehenden Verantwortung
- keine überflüssigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu tätigen,
Reise- und Unterkunftskosten möglichst gering zu halten und
möglichst umweltschonend zu reisen. Wird wegen Reise, Unterkunft
oder Verpflegung eine Aufwandsentschädigung benötigt, so darf diese
nicht höher sein als der für Beamt*innen oder sonstige Bedienstete
gesetzlich festgelegte Satz bzw. bei öffentlichen Unternehmen und
gleichgestellten Einrichtungen nicht höher als der Satz, der den
dortigen Mitarbeiter*innen gemäß Tarifvertrag zusteht.
- keine überflüssigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu tätigen,
- sich bei der Erfüllung ihres Auftrags zu bemühen um eine Beteiligung
ihrer Mitarbeiter*innen, ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung
und um Verbesserungen in der öffentlichen Einrichtung, für die sie
zuständig sind, indem sie die Übernahme von Verantwortung fördern
und den ihnen unterstellten Bediensteten für die erfolgreiche
Erledigung ihrer Aufgaben öffentlich Anerkennung zollen. Sie
verpflichten sich, die Leistungen der ihnen unterstellten
Bediensteten in möglichst objektiver Weise zu beurteilen, jede Form
der Diskriminierung zu bekämpfen und Mobbing am Arbeitsplatz zu
verfolgen. Sie bemühen sich um eine Verbesserung des Arbeitsklimas,
die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und um ein umweltbewusstes
Verhalten.
- sich bei der Erfüllung ihres Auftrags zu bemühen um eine Beteiligung
- sich um eine Kultur der Verbesserungen in einer öffentlichen
Verwaltung, die im Dienst der Bürger*innen steht, zu bemühen, den
Auftrag der Einrichtung, für die sie verantwortlich sind, an den
vorgesehenen Plänen und Programmen auszurichten und zu seiner
Erfüllung ethische und demokratische Werte zu verbreiten, wobei sie
allen Hinweisen oder Anzeichen von Betrug oder Korruption konsequent
nachgehen.
- sich um eine Kultur der Verbesserungen in einer öffentlichen
- in den in ihrer Verantwortung liegenden Arbeitsbereichen ein
Verwaltungsklima und eine Verwaltungskultur der Transparenz, der
Rechenschaftspflicht und der offenen Tür für die Bürger*innen zu
schaffen bzw. zu ermöglichen und dabei autoritären und
undemokratischen Verhaltensweisen entgegenzutreten.
- in den in ihrer Verantwortung liegenden Arbeitsbereichen ein
Ich bekenne mich aus freien Stücken zu dieser Verpflichtung, habe jeden
einzelnen der hier aufgeführten Punkte verstanden und trete für sie ein als
beste Gewähr für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft.
Ich erkenne an, dass Verstöße gegen diesen Ethik-Kodex als parteischädigendes
Verhalten und damit als Ausschlussgründe aus DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gewertet
werden.
Kommentare
Werner Hörzer:
Guido Drehsen:
(Hinweis: die Listennummerierungen nach Punkt 4 ignorieren, die Antragssoftware
kann nicht mit verschiedenen Listennummerierungen umgehen sondern verwendet nur
die nummerische Listennummerierung)