• Start
  • Hilfe
  • Login
Start
  1. Bundesparteitag
  2. S2

S2: Ethik-Kodex

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:Eingereicht
Eingereicht:24.10.2021, 15:09

Antragstext

    (Hinweis: die Listennummerierungen nach Punkt 4 ignorieren, die Antragssoftware
    kann nicht mit verschiedenen Listennummerierungen umgehen sondern verwendet nur
    die nummerische Listennummerierung)


    Die Mitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG geht einher mit einem ethischen
    Bekenntnis zu den zentralen Werten der Partei, das von allen Personen abzugeben
    ist, die Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden wollen.

      Wir streben an, die Politik wieder in den Dienst der Menschen zu stellen. Unsere
      unveräußerlichen Grundwerte sind: Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und
      Transparenz, Weltoffenheit und Vielfalt sowie Zukunftsorientierung und
      Nachhaltigkeit.

        Als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gehe ich die Verpflichtung ein,

          1. dafür zu sorgen, dass die Beteiligung stets ungezwungen und freiwillig
            erfolgt und allen Personen gleichermaßen​ offen steht - unabhängig von
            Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Herkunft, Vermögen,
            Religionszugehörigkeit, Behinderung, etc. -​ die sich ebenfalls zu den
            zentralen Werten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bekennen.
            1. zu fordern und zu respektieren, dass jede vor oder nach den Wahlen mit
              irgendeiner anderen politischen Gruppierung getroffene Absprache
              demokratisch legitimiert werden muss, indem auf der jeweiligen
              territorialen Vertretungsebene eine Abstimmung unter den jeweiligen
              Mitgliedern und Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG stattfindet.
              1. zu fordern und zu respektieren, dass soweit mit ihrem Gewissen vereinbar,
                sich alle gewählten Amtsträger*innen bei Entscheidungen und Abstimmungen
                als Fürsprecher*innen dem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe
                unter den Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unterordnen.
                1. die Partei als eine Plattform zu errichten, mit der gewährleistet wird,
                  dass Politik nicht mehr im Dienst privater Interessen steht, weshalb alle
                  gewählten Mandatsträger*innen im Europaparlament, dem Bundestag und den
                  Landesparlamenten und bezahlte interne Funktionsträger*innen in Vollzeit
                  Folgendes akzeptieren (wobei die Punkte a und c nicht auf Mandate
                  anzuwenden sind, die in Teilzeit ausgeübt werden):
                    1. die Verpflichtung, die Ausübung des Amtes oder Mandates in den
                      Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit zu stellen.

                    2. die Verpflichtung, alle Nebeneinkünfte in ihrer exakten Höhe
                      offenzulegen.

                    3. die Verpflichtung, während der Ausübung des Amtes oder Mandates
                      keinerlei entgeltliche Nebentätigkeiten auszuüben bzw. solche, die
                      vor Antritt des Amtes oder Mandates bestanden, innerhalb einer Frist
                      von drei Monaten zu beenden bzw. für die Zeit der Amts- oder
                      Mandatsausübung ruhen zu lassen.

                    4. die Verpflichtung zu Transparenz und Rechenschaftspflicht während
                      ihrer Tätigkeit als Vertreter*in; dies bedeutet konkret
                        1. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Kontakte mit
                          Lobbyist*innen (d.h. Personen, die von Verbänden, Unternehmen
                          und Nichtregierungsorganisationen direkt, z.B. als Vorstände,
                          Geschäftsführende oder Mitarbeiter*innen oder indirekt, z.B.
                          über Agenturen oder Kanzleien, mit der Ansprache von
                          politischen Entscheidungsträger*innen beauftragt sind) mit
                          Nennung der Personen, Organisation, des Themas und Datums.

                        2. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Dienstreisen unter
                          Angaben des Grundes der Reise, auf wessen Einladung die Reise
                          erfolgt, wer die Kosten trägt und ob die Dienstreise mit einer
                          privaten Reise verbunden ist.
                        1. die Verpflichtung, in den drei Jahren nach Beendigung der Aufgabe
                          als Vertreter*in keinerlei entgeltliche Tätigkeit in Unternehmen,
                          Verbänden oder anderen Organisationsformen der Interessenvertretung
                          zu übernehmen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit
                          besteht.
                          1. die Verpflichtung, als Abgeordnete keinerlei Geldspenden anzunehmen
                            bzw. diese an die zuständige Parteiorganisation weiterzuleiten.
                            Geldwerte Leistungen müssen ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls
                            über die Partei abgewickelt werden.
                            1. die Verpflichtung zu einer zeitlichen Befristung von zwei
                              Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. acht Jahren (bei internen
                              Funktionen), die in Ausnahmefällen bis zu einer Höchstdauer von drei
                              Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. 12 Jahren (bei internen
                              Funktionen) verlängert werden kann. Eine Ausnahme muss von der
                              betreffenden Person bei den Mitgliedern beantragt werden und ist
                              zugelassen, wenn mindestens 60% der Mitglieder der jeweiligen
                              Untergliederung (z.B. Wahlkreis) in einer Befragung der Verlängerung
                              zustimmen.
                              1. die Verpflichtung die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen,
                                an denen das Mitglied der Partei oder seine Angehörigen irgendein
                                finanzielles Interesse haben könnten, auszuschließen.
                              1. Darüber hinaus müssen alle Personen, die von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in ein
                                bestimmtes Amt in gleich welchem Organ der öffentlichen Verwaltung
                                entsandt werden, Folgendes akzeptieren:
                                  1. angesichts der mit dem öffentlichen Amt einhergehenden Verantwortung
                                    dafür zu sorgen, dass die Inanspruchnahme jeglicher Art von
                                    Sonderrechten vermieden wird, außer sie sind für die Ausübung des
                                    Amtes notwendig.
                                    1. keine überflüssigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu tätigen,
                                      Reise- und Unterkunftskosten möglichst gering zu halten und
                                      möglichst umweltschonend zu reisen. Wird wegen Reise, Unterkunft
                                      oder Verpflegung eine Aufwandsentschädigung benötigt, so darf diese
                                      nicht höher sein als der für Beamt*innen oder sonstige Bedienstete
                                      gesetzlich festgelegte Satz bzw. bei öffentlichen Unternehmen und
                                      gleichgestellten Einrichtungen nicht höher als der Satz, der den
                                      dortigen Mitarbeiter*innen gemäß Tarifvertrag zusteht.
                                      1. sich bei der Erfüllung ihres Auftrags zu bemühen um eine Beteiligung
                                        ihrer Mitarbeiter*innen, ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung
                                        und um Verbesserungen in der öffentlichen Einrichtung, für die sie
                                        zuständig sind, indem sie die Übernahme von Verantwortung fördern
                                        und den ihnen unterstellten Bediensteten für die erfolgreiche
                                        Erledigung ihrer Aufgaben öffentlich Anerkennung zollen. Sie
                                        verpflichten sich, die Leistungen der ihnen unterstellten
                                        Bediensteten in möglichst objektiver Weise zu beurteilen, jede Form
                                        der Diskriminierung zu bekämpfen und Mobbing am Arbeitsplatz zu
                                        verfolgen. Sie bemühen sich um eine Verbesserung des Arbeitsklimas,
                                        die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und um ein umweltbewusstes
                                        Verhalten.
                                        1. sich um eine Kultur der Verbesserungen in einer öffentlichen
                                          Verwaltung, die im Dienst der Bürger*innen steht, zu bemühen, den
                                          Auftrag der Einrichtung, für die sie verantwortlich sind, an den
                                          vorgesehenen Plänen und Programmen auszurichten und zu seiner
                                          Erfüllung ethische und demokratische Werte zu verbreiten, wobei sie
                                          allen Hinweisen oder Anzeichen von Betrug oder Korruption konsequent
                                          nachgehen.
                                          1. in den in ihrer Verantwortung liegenden Arbeitsbereichen ein
                                            Verwaltungsklima und eine Verwaltungskultur der Transparenz, der
                                            Rechenschaftspflicht und der offenen Tür für die Bürger*innen zu
                                            schaffen bzw. zu ermöglichen und dabei autoritären und
                                            undemokratischen Verhaltensweisen entgegenzutreten.

                                          Ich bekenne mich aus freien Stücken zu dieser Verpflichtung, habe jeden
                                          einzelnen der hier aufgeführten Punkte verstanden und trete für sie ein als
                                          beste Gewähr für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft.

                                            Ich erkenne an, dass Verstöße gegen diesen Ethik-Kodex als parteischädigendes
                                            Verhalten und damit als Ausschlussgründe aus DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gewertet
                                            werden.

                                            Änderungsanträge

                                            keine

                                            Kommentare

                                            14.11.2021

                                            Werner Hörzer:

                                            Die Nummerierung ist wohl nicht so sinnvoll? Bei mir erscheint ab Punkt 4 imm er die 1 als führende Nummer
                                            15.11.2021

                                            Guido Drehsen:

                                            das steht doch oben im Dokument schon so drin ;-)
                                            (Hinweis: die Listennummerierungen nach Punkt 4 ignorieren, die Antragssoftware
                                            kann nicht mit verschiedenen Listennummerierungen umgehen sondern verwendet nur
                                            die nummerische Listennummerierung)
                                              Du musst dich einloggen, um Kommentare schreiben zu können.
                                            • Änderungsantrag stellen
                                              Der Antragsschluss ist vorbei.
                                            • PDF-Version
                                            • Zurück zur Übersicht
                                            • tweet
                                            • teilen
                                            Impressum DatenschutzAntragsgrün, Version 4.0.0rc5