• Start
  • Hilfe
  • Login
Start
  1. Bundesparteitag
  2. S7

S7: Satzung

  • Änderungsantrag stellen
    Der Antragsschluss ist vorbei.
  • PDF-Version
Veranstaltung:8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:Eingereicht
Eingereicht:24.10.2021, 16:16

Antragstext

    Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

      Präambel

        § 1. Name, Sitz und Tätigkeit

          § 2. Aufnahme und Austritt der Mitglieder

            § 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder

              § 4. Beweger*innen

                § 5. Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und ihr Ausschluss

                  § 6. Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände

                    § 7. Die allgemeine Gliederung von Demokratie in Bewegung

                      § 8. Der Bundesvorstand

                        § 9. Der Parteitag

                          § 10. Einreichung von Wahlvorschlägen

                            § 11. Urabstimmung

                              § 12. Auflösung und Verschmelzung

                                § 13. Schiedsgerichte

                                  § 14. Finanzordnung

                                    § 15. Abstimmungsordnung für Initiativen

                                      § 16. Vielfaltsförderung

                                        § 17. Förderung junger Menschen

                                          § 18. Änderung der Satzung

                                            § 19. Salvatorische Klausel

                                              Anhang

                                                Präambel

                                                  Die Mitglieder und Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG eint das Streben

                                                    • nach mehr Demokratie, Mitbestimmung und Transparenz,
                                                      • nach mehr Gerechtigkeit in ökonomischer, sozialer, politischer und
                                                        ökologischer Hinsicht in Deutschland, Europa und der Welt,
                                                        • nach Weltoffenheit und Vielfalt sowie
                                                          • nach einer zukunftsgewandten Gesellschaft im Interesse heutiger und
                                                            künftiger Generationen und unseres einen Planeten.

                                                            Wir treten ein für die Durchsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
                                                            in allen Bereichen unserer Gesellschaft, den Schutz von Minderheiten, den Schutz
                                                            von Natur und und Umwelt, die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Kultur,
                                                            die soziale Verantwortung sowie die Bewahrung von Rechtsstaatlichkeit, Frieden
                                                            und Freiheit. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bekennt sich entschieden zur
                                                            Gewaltenteilung, zu einer unabhängigen Justiz und zur Pressefreiheit. Wir
                                                            verpflichten uns der Förderung von Gleichberechtigung sowohl in der Gesellschaft
                                                            als auch innerhalb von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG. Dazu treten wir jeder Form von
                                                            Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und
                                                            Ausgrenzung aufgrund der Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung
                                                            entgegen.

                                                              Damit die Europäische Union eine starke Akteurin für Frieden und Gerechtigkeit
                                                              in Europa und der Welt sein kann, setzen wir uns für eine Demokratisierung ihrer
                                                              Institutionen ein. Maßgebend ist für uns das Prinzip der Subsidiarität:
                                                              Gestaltungsmöglichkeiten der lokalen und regionalen Ebenen müssen gesichert und
                                                              ausgebaut werden – eingebettet in einen starken und verbindlichen nationalen und
                                                              europäischen Rahmen.

                                                                DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist eine offene Organisation für alle Menschen, die sich
                                                                diesen Werten und Zielen verpflichtet fühlen. Sie sind eingeladen, sich an der
                                                                Entwicklung des Programms zu beteiligen. Innerparteiliche Demokratie und
                                                                Mitbestimmung sind fest in der Struktur von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG angelegt. Die
                                                                Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen wird gewährleistet, indem alle
                                                                Mitglieder dem Ethik-Kodex folgen.

                                                                Wir verstehen uns als bundesweit einheitlich organisierte Partei.

                                                                  § 1. Name, Sitz und Tätigkeit

                                                                  • S7-058
                                                                  • S7-058-2
                                                                  • S7-058-3
                                                                  • S7-058-5
                                                                  • S7-058-6
                                                                  • S7-058-7
                                                                  1. Die Partei trägt den Namen DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und die Kurzbezeichnung
                                                                    DiB.

                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                  1. Die Partei trägt den Namen DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und die Kurzbezeichnung DiB.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                  1. Die Partei trägt den Namen DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und die Kurzbezeichnung DiB.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                  1. Die Partei trägt den Namen DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und die Kurzbezeichnung DiB.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                  1. Die Partei trägt den Namen DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und die Kurzbezeichnung DiB.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                  1. Die Partei trägt den Namen DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und die Kurzbezeichnung DiB.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                  1. Die Partei trägt den Namen DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und die Kurzbezeichnung DiB.
                                                                  • S7-058
                                                                  • S7-058-2
                                                                  • S7-058-3
                                                                  • S7-058-5
                                                                  • S7-058-6
                                                                  • S7-058-7
                                                                  1. Der Sitz der Partei ist Berlin.

                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                    1. Der Sitz der Partei ist Berlin.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                          1. Der Sitz der Partei ist Berlin.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                      1. Der Sitz der Partei ist Berlin.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                    1. Der Sitz der Partei ist Berlin.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                    1. Der Sitz der Partei ist Berlin.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                    1. Der Sitz der Partei ist Berlin.
                                                                  • S7-058
                                                                  • S7-058-2
                                                                  • S7-058-3
                                                                  • S7-058-5
                                                                  • S7-058-6
                                                                  • S7-058-7
                                                                  1. Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik
                                                                    Deutschland.

                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                    1. Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                          1. Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                      1. Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                    1. Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                    1. Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                    1. Das Tätigkeitsgebiet der Partei ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
                                                                    1. Gebietsgliederungen tragen den Namen DEMOKRATIE IN BEWEGUNG mit dem Zusatz
                                                                      des jeweiligen Gebietsnamens.

                                                                      § 2. Aufnahme und Austritt der Mitglieder

                                                                        Mitgliedschaftsvoraussetzungen

                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige
                                                                          und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Sie*Er
                                                                          muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und Satzung und Programm der
                                                                          Partei sowie die Gesetze und die freiheitliche Grundordnung Deutschlands
                                                                          anerkennen. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können nur natürliche
                                                                          Personen sein. Es wird ein zentrales Mitgliederverzeichnis geführt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                        1. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Sie*Er muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und Satzung und Programm der Partei sowie die Gesetze und die freiheitliche Grundordnung Deutschlands anerkennen. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können nur natürliche Personen sein. Es wird ein zentrales Mitgliederverzeichnis geführt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                        1. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Sie*Er muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und Satzung und Programm der Partei sowie die Gesetze und die freiheitliche Grundordnung Deutschlands anerkennen. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können nur natürliche Personen sein. Es wird ein zentrales Mitgliederverzeichnis geführt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                        1. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Sie*Er muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und Satzung und Programm der Partei sowie die Gesetze und die freiheitliche Grundordnung Deutschlands anerkennen. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können nur natürliche Personen sein. Es wird ein zentrales Mitgliederverzeichnis geführt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                        1. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Sie*Er muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und Satzung und Programm der Partei sowie die Gesetze und die freiheitliche Grundordnung Deutschlands anerkennen. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können nur natürliche Personen sein. Es wird ein zentrales Mitgliederverzeichnis geführt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                        1. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Sie*Er muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und Satzung und Programm der Partei sowie die Gesetze und die freiheitliche Grundordnung Deutschlands anerkennen. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können nur natürliche Personen sein. Es wird ein zentrales Mitgliederverzeichnis geführt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                        1. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Sie*Er muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und Satzung und Programm der Partei sowie die Gesetze und die freiheitliche Grundordnung Deutschlands anerkennen. Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG können nur natürliche Personen sein. Es wird ein zentrales Mitgliederverzeichnis geführt.
                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Personen, die Mitglied einer Organisation sind, die sich gegen die
                                                                          Grundsätze der Partei, gegen die Menschenrechte oder gegen eine
                                                                          demokratische, pluralistische Gesellschaft richtet oder Ziele verfolgt,
                                                                          die gegen diese Grundsätze verstoßen, können nicht Mitglied bei
                                                                          DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden. Wenn Mitglieder nach ihrem Eintreten in die
                                                                          Partei einer dieser Organisationen beitreten oder eine bestehende
                                                                          Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen nachträglich bekannt wird,
                                                                          ist dies ein zwingender Ausschlussgrund. Der Bundesparteitag kann eine
                                                                          Unvereinbarkeitsrichtlinie beschließen, die Näheres regelt und eine
                                                                          Liste mit Organisationen enthält, die als unvereinbar gelten. Der
                                                                          Bundesvorstand kann dieser Liste per Beschluss weitere Organisationen
                                                                          hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag oder eine
                                                                          Urabstimmung bestätigen lassen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Personen, die Mitglied einer Organisation sind, die sich gegen die Grundsätze der Partei, gegen die Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft richtet oder Ziele verfolgt, die gegen diese Grundsätze verstoßen, können nicht Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden. Wenn Mitglieder nach ihrem Eintreten in die Partei einer dieser Organisationen beitreten oder eine bestehende Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen nachträglich bekannt wird, ist dies ein zwingender Ausschlussgrund. Der Bundesparteitag kann eine Unvereinbarkeitsrichtlinie beschließen, die Näheres regelt und eine Liste mit Organisationen enthält, die als unvereinbar gelten. Der Bundesvorstand kann dieser Liste per Beschluss weitere Organisationen hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag oder eine Urabstimmung bestätigen lassen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                1. Personen, die Mitglied einer Organisation sind, die sich gegen die Grundsätze der Partei, gegen die Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft richtet oder Ziele verfolgt, die gegen diese Grundsätze verstoßen, können nicht Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden. Wenn Mitglieder nach ihrem Eintreten in die Partei einer dieser Organisationen beitreten oder eine bestehende Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen nachträglich bekannt wird, ist dies ein zwingender Ausschlussgrund. Der Bundesparteitag kann eine Unvereinbarkeitsrichtlinie beschließen, die Näheres regelt und eine Liste mit Organisationen enthält, die als unvereinbar gelten. Der Bundesvorstand kann dieser Liste per Beschluss weitere Organisationen hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag oder eine Urabstimmung bestätigen lassen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Personen, die Mitglied einer Organisation sind, die sich gegen die Grundsätze der Partei, gegen die Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft richtet oder Ziele verfolgt, die gegen diese Grundsätze verstoßen, können nicht Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden. Wenn Mitglieder nach ihrem Eintreten in die Partei einer dieser Organisationen beitreten oder eine bestehende Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen nachträglich bekannt wird, ist dies ein zwingender Ausschlussgrund. Der Bundesparteitag kann eine Unvereinbarkeitsrichtlinie beschließen, die Näheres regelt und eine Liste mit Organisationen enthält, die als unvereinbar gelten. Der Bundesvorstand kann dieser Liste per Beschluss weitere Organisationen hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag oder eine Urabstimmung bestätigen lassen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Personen, die Mitglied einer Organisation sind, die sich gegen die Grundsätze der Partei, gegen die Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft richtet oder Ziele verfolgt, die gegen diese Grundsätze verstoßen, können nicht Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden. Wenn Mitglieder nach ihrem Eintreten in die Partei einer dieser Organisationen beitreten oder eine bestehende Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen nachträglich bekannt wird, ist dies ein zwingender Ausschlussgrund. Der Bundesparteitag kann eine Unvereinbarkeitsrichtlinie beschließen, die Näheres regelt und eine Liste mit Organisationen enthält, die als unvereinbar gelten. Der Bundesvorstand kann dieser Liste per Beschluss weitere Organisationen hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag oder eine Urabstimmung bestätigen lassen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Personen, die Mitglied einer Organisation sind, die sich gegen die Grundsätze der Partei, gegen die Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft richtet oder Ziele verfolgt, die gegen diese Grundsätze verstoßen, können nicht Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden. Wenn Mitglieder nach ihrem Eintreten in die Partei einer dieser Organisationen beitreten oder eine bestehende Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen nachträglich bekannt wird, ist dies ein zwingender Ausschlussgrund. Der Bundesparteitag kann eine Unvereinbarkeitsrichtlinie beschließen, die Näheres regelt und eine Liste mit Organisationen enthält, die als unvereinbar gelten. Der Bundesvorstand kann dieser Liste per Beschluss weitere Organisationen hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag oder eine Urabstimmung bestätigen lassen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Personen, die Mitglied einer Organisation sind, die sich gegen die Grundsätze der Partei, gegen die Menschenrechte oder gegen eine demokratische, pluralistische Gesellschaft richtet oder Ziele verfolgt, die gegen diese Grundsätze verstoßen, können nicht Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden. Wenn Mitglieder nach ihrem Eintreten in die Partei einer dieser Organisationen beitreten oder eine bestehende Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen nachträglich bekannt wird, ist dies ein zwingender Ausschlussgrund. Der Bundesparteitag kann eine Unvereinbarkeitsrichtlinie beschließen, die Näheres regelt und eine Liste mit Organisationen enthält, die als unvereinbar gelten. Der Bundesvorstand kann dieser Liste per Beschluss weitere Organisationen hinzufügen und dies durch den folgenden Bundesparteitag oder eine Urabstimmung bestätigen lassen.
                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit
                                                                          oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE
                                                                          IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                1. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.
                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Personen, die ein Amt auf Bundes- oder Landesebene in einer anderen Partei
                                                                          nach PartG innehaben, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
                                                                          sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Personen, die ein Amt auf Bundes- oder Landesebene in einer anderen Partei nach PartG innehaben, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                1. Personen, die ein Amt auf Bundes- oder Landesebene in einer anderen Partei nach PartG innehaben, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Personen, die ein Amt auf Bundes- oder Landesebene in einer anderen Partei nach PartG innehaben, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Personen, die ein Amt auf Bundes- oder Landesebene in einer anderen Partei nach PartG innehaben, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Personen, die ein Amt auf Bundes- oder Landesebene in einer anderen Partei nach PartG innehaben, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Personen, die ein Amt auf Bundes- oder Landesebene in einer anderen Partei nach PartG innehaben, können nicht Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.
                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Abgabe einer schriftlichen
                                                                          Verpflichtungserklärung, den Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
                                                                          einzuhalten.

                                                                          Aufnahmeverfahren

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, den Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einzuhalten.

                                                                            Aufnahmeverfahren

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, den Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einzuhalten.

                                                                                  Aufnahmeverfahren

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, den Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einzuhalten.

                                                                              Aufnahmeverfahren

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, den Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einzuhalten.

                                                                            Aufnahmeverfahren

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, den Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einzuhalten.

                                                                            Aufnahmeverfahren

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung, den Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einzuhalten.

                                                                            Aufnahmeverfahren
                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Die Mitgliedschaft wird beim Bundesvorstand beantragt. Der Aufnahmeantrag
                                                                          ist in elektronischer oder schriftlicher Form zu stellen. Über die
                                                                          Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand innerhalb von vier Wochen nach
                                                                          bestätigtem Eingang des Aufnahmeantrags. Ist dem Bundesvorstand im
                                                                          Einzelfall aus wichtigem Grund keine Entscheidung innerhalb der
                                                                          vorgenannten Frist möglich, verlängert sich diese um weitere zwei
                                                                          Wochen. Hierüber ist der*die Bewerber*in unverzüglich schriftlich zu
                                                                          benachrichtigen. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Im
                                                                          Mitgliedsantrag muss vollständige Auskunft über aktuelle und frühere
                                                                          Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen
                                                                          gegeben werden. Unvollständige oder unrichtige Auskünfte sind je nach
                                                                          Schwere mit Parteiordnungsmaßnahmen gemäß § 5 zu ahnden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Die Mitgliedschaft wird beim Bundesvorstand beantragt. Der Aufnahmeantrag ist in elektronischer oder schriftlicher Form zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand innerhalb von vier Wochen nach bestätigtem Eingang des Aufnahmeantrags. Ist dem Bundesvorstand im Einzelfall aus wichtigem Grund keine Entscheidung innerhalb der vorgenannten Frist möglich, verlängert sich diese um weitere zwei Wochen. Hierüber ist der*die Bewerber*in unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Im Mitgliedsantrag muss vollständige Auskunft über aktuelle und frühere Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen gegeben werden. Unvollständige oder unrichtige Auskünfte sind je nach Schwere mit Parteiordnungsmaßnahmen gemäß § 5 zu ahnden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                1. Die Mitgliedschaft wird beim Bundesvorstand beantragt. Der Aufnahmeantrag ist in elektronischer oder schriftlicher Form zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand innerhalb von vier Wochen nach bestätigtem Eingang des Aufnahmeantrags. Ist dem Bundesvorstand im Einzelfall aus wichtigem Grund keine Entscheidung innerhalb der vorgenannten Frist möglich, verlängert sich diese um weitere zwei Wochen. Hierüber ist der*die Bewerber*in unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Im Mitgliedsantrag muss vollständige Auskunft über aktuelle und frühere Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen gegeben werden. Unvollständige oder unrichtige Auskünfte sind je nach Schwere mit Parteiordnungsmaßnahmen gemäß § 5 zu ahnden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Die Mitgliedschaft wird beim Bundesvorstand beantragt. Der Aufnahmeantrag ist in elektronischer oder schriftlicher Form zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand innerhalb von vier Wochen nach bestätigtem Eingang des Aufnahmeantrags. Ist dem Bundesvorstand im Einzelfall aus wichtigem Grund keine Entscheidung innerhalb der vorgenannten Frist möglich, verlängert sich diese um weitere zwei Wochen. Hierüber ist der*die Bewerber*in unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Im Mitgliedsantrag muss vollständige Auskunft über aktuelle und frühere Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen gegeben werden. Unvollständige oder unrichtige Auskünfte sind je nach Schwere mit Parteiordnungsmaßnahmen gemäß § 5 zu ahnden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Die Mitgliedschaft wird beim Bundesvorstand beantragt. Der Aufnahmeantrag ist in elektronischer oder schriftlicher Form zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand innerhalb von vier Wochen nach bestätigtem Eingang des Aufnahmeantrags. Ist dem Bundesvorstand im Einzelfall aus wichtigem Grund keine Entscheidung innerhalb der vorgenannten Frist möglich, verlängert sich diese um weitere zwei Wochen. Hierüber ist der*die Bewerber*in unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Im Mitgliedsantrag muss vollständige Auskunft über aktuelle und frühere Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen gegeben werden. Unvollständige oder unrichtige Auskünfte sind je nach Schwere mit Parteiordnungsmaßnahmen gemäß § 5 zu ahnden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Die Mitgliedschaft wird beim Bundesvorstand beantragt. Der Aufnahmeantrag ist in elektronischer oder schriftlicher Form zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand innerhalb von vier Wochen nach bestätigtem Eingang des Aufnahmeantrags. Ist dem Bundesvorstand im Einzelfall aus wichtigem Grund keine Entscheidung innerhalb der vorgenannten Frist möglich, verlängert sich diese um weitere zwei Wochen. Hierüber ist der*die Bewerber*in unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Im Mitgliedsantrag muss vollständige Auskunft über aktuelle und frühere Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen gegeben werden. Unvollständige oder unrichtige Auskünfte sind je nach Schwere mit Parteiordnungsmaßnahmen gemäß § 5 zu ahnden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Die Mitgliedschaft wird beim Bundesvorstand beantragt. Der Aufnahmeantrag ist in elektronischer oder schriftlicher Form zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Bundesvorstand innerhalb von vier Wochen nach bestätigtem Eingang des Aufnahmeantrags. Ist dem Bundesvorstand im Einzelfall aus wichtigem Grund keine Entscheidung innerhalb der vorgenannten Frist möglich, verlängert sich diese um weitere zwei Wochen. Hierüber ist der*die Bewerber*in unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Im Mitgliedsantrag muss vollständige Auskunft über aktuelle und frühere Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen gegeben werden. Unvollständige oder unrichtige Auskünfte sind je nach Schwere mit Parteiordnungsmaßnahmen gemäß § 5 zu ahnden.
                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Jedes Mitglied gehört den Gliederungen an, in deren Zuständigkeitsgebiet
                                                                          es seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den
                                                                          Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort
                                                                          seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in
                                                                          Parteigliederungen bestimmt wird. Der entsprechende Antrag erfolgt in
                                                                          Schriftform und wird vom Bundesvorstand entschieden. Ein ablehnender
                                                                          Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im
                                                                          Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt
                                                                          werden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied gehört den Gliederungen an, in deren Zuständigkeitsgebiet es seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in Parteigliederungen bestimmt wird. Der entsprechende Antrag erfolgt in Schriftform und wird vom Bundesvorstand entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                1. Jedes Mitglied gehört den Gliederungen an, in deren Zuständigkeitsgebiet es seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in Parteigliederungen bestimmt wird. Der entsprechende Antrag erfolgt in Schriftform und wird vom Bundesvorstand entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied gehört den Gliederungen an, in deren Zuständigkeitsgebiet es seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in Parteigliederungen bestimmt wird. Der entsprechende Antrag erfolgt in Schriftform und wird vom Bundesvorstand entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied gehört den Gliederungen an, in deren Zuständigkeitsgebiet es seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in Parteigliederungen bestimmt wird. Der entsprechende Antrag erfolgt in Schriftform und wird vom Bundesvorstand entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied gehört den Gliederungen an, in deren Zuständigkeitsgebiet es seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in Parteigliederungen bestimmt wird. Der entsprechende Antrag erfolgt in Schriftform und wird vom Bundesvorstand entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied gehört den Gliederungen an, in deren Zuständigkeitsgebiet es seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in Parteigliederungen bestimmt wird. Der entsprechende Antrag erfolgt in Schriftform und wird vom Bundesvorstand entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.
                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie in den
                                                                          Fällen der Absätze 3 und 4. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden
                                                                          nicht erstattet. Der Austritt ist gegenüber einer Gebietsgliederung, der
                                                                          das Mitglied angehört, oder der Bundespartei schriftlich anzuzeigen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Der Austritt ist gegenüber einer Gebietsgliederung, der das Mitglied angehört, oder der Bundespartei schriftlich anzuzeigen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Der Austritt ist gegenüber einer Gebietsgliederung, der das Mitglied angehört, oder der Bundespartei schriftlich anzuzeigen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Der Austritt ist gegenüber einer Gebietsgliederung, der das Mitglied angehört, oder der Bundespartei schriftlich anzuzeigen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Der Austritt ist gegenüber einer Gebietsgliederung, der das Mitglied angehört, oder der Bundespartei schriftlich anzuzeigen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Der Austritt ist gegenüber einer Gebietsgliederung, der das Mitglied angehört, oder der Bundespartei schriftlich anzuzeigen.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod sowie in den Fällen der Absätze 3 und 4. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. Der Austritt ist gegenüber einer Gebietsgliederung, der das Mitglied angehört, oder der Bundespartei schriftlich anzuzeigen.
                                                                        • S7-058
                                                                        • S7-058-2
                                                                        • S7-058-3
                                                                        • S7-058-5
                                                                        • S7-058-6
                                                                        • S7-058-7
                                                                        1. Hat das Mitglied trotz Mahnung einen seit über einem Monat fälligen
                                                                          Beitrag nicht bezahlt oder konnte die Lastschrift nicht eingelöst werden,
                                                                          ist das Mitglied schriftlich oder elektronisch erneut zur Zahlung unter
                                                                          Androhung des Ruhens seiner Mitgliedsrechte aufzufordern, falls die
                                                                          Zahlung des angemahnten Beitragsrückstandes nicht binnen eines Monats
                                                                          geleistet werde. Nach fruchtlosem Fristablauf soll das Mitglied
                                                                          schriftlich oder elektronisch darauf hingewiesen werden, dass seine
                                                                          Mitgliedsrechte bis zur Bezahlung des Beitragsrückstandes ruhen. Die
                                                                          gerichtliche Geltendmachung der fälligen Mitgliedsbeiträge bleibt
                                                                          hiervon unberührt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Hat das Mitglied trotz Mahnung einen seit über einem Monat fälligen Beitrag nicht bezahlt oder konnte die Lastschrift nicht eingelöst werden, ist das Mitglied schriftlich oder elektronisch erneut zur Zahlung unter Androhung des Ruhens seiner Mitgliedsrechte aufzufordern, falls die Zahlung des angemahnten Beitragsrückstandes nicht binnen eines Monats geleistet werde. Nach fruchtlosem Fristablauf soll das Mitglied schriftlich oder elektronisch darauf hingewiesen werden, dass seine Mitgliedsrechte bis zur Bezahlung des Beitragsrückstandes ruhen. Die gerichtliche Geltendmachung der fälligen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                1. Hat das Mitglied trotz Mahnung einen seit über einem Monat fälligen Beitrag nicht bezahlt oder konnte die Lastschrift nicht eingelöst werden, ist das Mitglied schriftlich oder elektronisch erneut zur Zahlung unter Androhung des Ruhens seiner Mitgliedsrechte aufzufordern, falls die Zahlung des angemahnten Beitragsrückstandes nicht binnen eines Monats geleistet werde. Nach fruchtlosem Fristablauf soll das Mitglied schriftlich oder elektronisch darauf hingewiesen werden, dass seine Mitgliedsrechte bis zur Bezahlung des Beitragsrückstandes ruhen. Die gerichtliche Geltendmachung der fälligen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Hat das Mitglied trotz Mahnung einen seit über einem Monat fälligen Beitrag nicht bezahlt oder konnte die Lastschrift nicht eingelöst werden, ist das Mitglied schriftlich oder elektronisch erneut zur Zahlung unter Androhung des Ruhens seiner Mitgliedsrechte aufzufordern, falls die Zahlung des angemahnten Beitragsrückstandes nicht binnen eines Monats geleistet werde. Nach fruchtlosem Fristablauf soll das Mitglied schriftlich oder elektronisch darauf hingewiesen werden, dass seine Mitgliedsrechte bis zur Bezahlung des Beitragsrückstandes ruhen. Die gerichtliche Geltendmachung der fälligen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Hat das Mitglied trotz Mahnung einen seit über einem Monat fälligen Beitrag nicht bezahlt oder konnte die Lastschrift nicht eingelöst werden, ist das Mitglied schriftlich oder elektronisch erneut zur Zahlung unter Androhung des Ruhens seiner Mitgliedsrechte aufzufordern, falls die Zahlung des angemahnten Beitragsrückstandes nicht binnen eines Monats geleistet werde. Nach fruchtlosem Fristablauf soll das Mitglied schriftlich oder elektronisch darauf hingewiesen werden, dass seine Mitgliedsrechte bis zur Bezahlung des Beitragsrückstandes ruhen. Die gerichtliche Geltendmachung der fälligen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Hat das Mitglied trotz Mahnung einen seit über einem Monat fälligen Beitrag nicht bezahlt oder konnte die Lastschrift nicht eingelöst werden, ist das Mitglied schriftlich oder elektronisch erneut zur Zahlung unter Androhung des Ruhens seiner Mitgliedsrechte aufzufordern, falls die Zahlung des angemahnten Beitragsrückstandes nicht binnen eines Monats geleistet werde. Nach fruchtlosem Fristablauf soll das Mitglied schriftlich oder elektronisch darauf hingewiesen werden, dass seine Mitgliedsrechte bis zur Bezahlung des Beitragsrückstandes ruhen. Die gerichtliche Geltendmachung der fälligen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Hat das Mitglied trotz Mahnung einen seit über einem Monat fälligen Beitrag nicht bezahlt oder konnte die Lastschrift nicht eingelöst werden, ist das Mitglied schriftlich oder elektronisch erneut zur Zahlung unter Androhung des Ruhens seiner Mitgliedsrechte aufzufordern, falls die Zahlung des angemahnten Beitragsrückstandes nicht binnen eines Monats geleistet werde. Nach fruchtlosem Fristablauf soll das Mitglied schriftlich oder elektronisch darauf hingewiesen werden, dass seine Mitgliedsrechte bis zur Bezahlung des Beitragsrückstandes ruhen. Die gerichtliche Geltendmachung der fälligen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

                                                                          § 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder

                                                                          • S7-058
                                                                          • S7-058-2
                                                                          • S7-058-3
                                                                          • S7-058-5
                                                                          • S7-058-6
                                                                          • S7-058-7
                                                                          1. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes und im Rahmen
                                                                            dieser Satzung die Zwecke von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu fördern, sich an
                                                                            der politischen und organisatorischen Arbeit von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu
                                                                            beteiligen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitglieder sind zur
                                                                            Mitarbeit in der Partei aufgerufen. Im Rahmen dieser Mitarbeit haben
                                                                            Mitglieder das Recht an der politischen Willensbildung der Partei durch
                                                                            Aussprachen, eigene Sachanträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken.

                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes und im Rahmen dieser Satzung die Zwecke von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu fördern, sich an der politischen und organisatorischen Arbeit von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu beteiligen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit in der Partei aufgerufen. Im Rahmen dieser Mitarbeit haben Mitglieder das Recht an der politischen Willensbildung der Partei durch Aussprachen, eigene Sachanträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes und im Rahmen dieser Satzung die Zwecke von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu fördern, sich an der politischen und organisatorischen Arbeit von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu beteiligen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit in der Partei aufgerufen. Im Rahmen dieser Mitarbeit haben Mitglieder das Recht an der politischen Willensbildung der Partei durch Aussprachen, eigene Sachanträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes und im Rahmen dieser Satzung die Zwecke von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu fördern, sich an der politischen und organisatorischen Arbeit von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu beteiligen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit in der Partei aufgerufen. Im Rahmen dieser Mitarbeit haben Mitglieder das Recht an der politischen Willensbildung der Partei durch Aussprachen, eigene Sachanträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes und im Rahmen dieser Satzung die Zwecke von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu fördern, sich an der politischen und organisatorischen Arbeit von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu beteiligen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit in der Partei aufgerufen. Im Rahmen dieser Mitarbeit haben Mitglieder das Recht an der politischen Willensbildung der Partei durch Aussprachen, eigene Sachanträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes und im Rahmen dieser Satzung die Zwecke von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu fördern, sich an der politischen und organisatorischen Arbeit von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu beteiligen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit in der Partei aufgerufen. Im Rahmen dieser Mitarbeit haben Mitglieder das Recht an der politischen Willensbildung der Partei durch Aussprachen, eigene Sachanträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                          1. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe des Gesetzes und im Rahmen dieser Satzung die Zwecke von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu fördern, sich an der politischen und organisatorischen Arbeit von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu beteiligen und an Veranstaltungen teilzunehmen. Die Mitglieder sind zur Mitarbeit in der Partei aufgerufen. Im Rahmen dieser Mitarbeit haben Mitglieder das Recht an der politischen Willensbildung der Partei durch Aussprachen, eigene Sachanträge, Abstimmungen und Wahlen mitzuwirken.
                                                                          • S7-058
                                                                          • S7-058-2
                                                                          • S7-058-3
                                                                          • S7-058-5
                                                                          • S7-058-6
                                                                          • S7-058-7
                                                                          1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung
                                                                            für Initiativen” an der Erstellung des Programms zu beteiligen und im
                                                                            Rahmen der Gesetze und der “Wahlordnung” an der Aufstellung von
                                                                            Kandidat*innen mitzuwirken oder sich selber zu bewerben.

                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Erstellung des Programms zu beteiligen und im Rahmen der Gesetze und der “Wahlordnung” an der Aufstellung von Kandidat*innen mitzuwirken oder sich selber zu bewerben.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                  1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Erstellung des Programms zu beteiligen und im Rahmen der Gesetze und der “Wahlordnung” an der Aufstellung von Kandidat*innen mitzuwirken oder sich selber zu bewerben.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Erstellung des Programms zu beteiligen und im Rahmen der Gesetze und der “Wahlordnung” an der Aufstellung von Kandidat*innen mitzuwirken oder sich selber zu bewerben.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Erstellung des Programms zu beteiligen und im Rahmen der Gesetze und der “Wahlordnung” an der Aufstellung von Kandidat*innen mitzuwirken oder sich selber zu bewerben.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Erstellung des Programms zu beteiligen und im Rahmen der Gesetze und der “Wahlordnung” an der Aufstellung von Kandidat*innen mitzuwirken oder sich selber zu bewerben.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Erstellung des Programms zu beteiligen und im Rahmen der Gesetze und der “Wahlordnung” an der Aufstellung von Kandidat*innen mitzuwirken oder sich selber zu bewerben.
                                                                          • S7-058
                                                                          • S7-058-2
                                                                          • S7-058-3
                                                                          • S7-058-5
                                                                          • S7-058-6
                                                                          • S7-058-7
                                                                          1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze anzuerkennen und zu
                                                                            vertreten, das gemeinsam beschlossene Programm und gemeinsam beschlossene
                                                                            Gesetzentwürfe von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG anzuerkennen und den
                                                                            satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag, welcher in der Finanzordnung geregelt
                                                                            wird, pünktlich zu entrichten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze anzuerkennen und zu vertreten, das gemeinsam beschlossene Programm und gemeinsam beschlossene Gesetzentwürfe von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG anzuerkennen und den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag, welcher in der Finanzordnung geregelt wird, pünktlich zu entrichten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                  1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze anzuerkennen und zu vertreten, das gemeinsam beschlossene Programm und gemeinsam beschlossene Gesetzentwürfe von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG anzuerkennen und den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag, welcher in der Finanzordnung geregelt wird, pünktlich zu entrichten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze anzuerkennen und zu vertreten, das gemeinsam beschlossene Programm und gemeinsam beschlossene Gesetzentwürfe von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG anzuerkennen und den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag, welcher in der Finanzordnung geregelt wird, pünktlich zu entrichten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze anzuerkennen und zu vertreten, das gemeinsam beschlossene Programm und gemeinsam beschlossene Gesetzentwürfe von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG anzuerkennen und den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag, welcher in der Finanzordnung geregelt wird, pünktlich zu entrichten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze anzuerkennen und zu vertreten, das gemeinsam beschlossene Programm und gemeinsam beschlossene Gesetzentwürfe von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG anzuerkennen und den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag, welcher in der Finanzordnung geregelt wird, pünktlich zu entrichten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Grundsätze anzuerkennen und zu vertreten, das gemeinsam beschlossene Programm und gemeinsam beschlossene Gesetzentwürfe von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG anzuerkennen und den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag, welcher in der Finanzordnung geregelt wird, pünktlich zu entrichten.
                                                                          • S7-058
                                                                          • S7-058-2
                                                                          • S7-058-3
                                                                          • S7-058-5
                                                                          • S7-058-6
                                                                          • S7-058-7
                                                                          1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Ethik-Kodex einzuhalten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Ethik-Kodex einzuhalten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Ethik-Kodex einzuhalten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Ethik-Kodex einzuhalten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Ethik-Kodex einzuhalten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Ethik-Kodex einzuhalten.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Ethik-Kodex einzuhalten.
                                                                          • S7-058
                                                                          • S7-058-2
                                                                          • S7-058-3
                                                                          • S7-058-5
                                                                          • S7-058-6
                                                                          • S7-058-7
                                                                          1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Übernahme eines Parteiamts in einer
                                                                            anderen Partei nach Parteiengesetz unmittelbar dem Bundesvorstand sowie
                                                                            dem zuständigen Landesvorstand schriftlich ohne Aufforderung mitzuteilen.
                                                                            Bei Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung bereits bestehende Funktionen
                                                                            in einer anderen Partei sind unverzüglich dem Bundesvorstand sowie dem
                                                                            zuständigen Landesvorstand schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer
                                                                            Frist von einem Monat zu beenden, sofern sie die Bestimmungen von § 2 (4)
                                                                            erfüllen. Die Beendigung ist dem Bundesvorstand ohne weitere Aufforderung
                                                                            bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung
                                                                            schriftlich nachzuweisen. Kommt ein Mitglied diesen Anzeige- und
                                                                            Nachweispflichten nicht nach oder beendet eine Funktion in einer anderen
                                                                            Partei nicht, stellt das einen zwingenden Ausschlussgrund dar.

                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Übernahme eines Parteiamts in einer anderen Partei nach Parteiengesetz unmittelbar dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich ohne Aufforderung mitzuteilen.
                                                                              Bei Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung bereits bestehende Funktionen in einer anderen Partei sind unverzüglich dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer Frist von einem Monat zu beenden, sofern sie die Bestimmungen von § 2 (4) erfüllen. Die Beendigung ist dem Bundesvorstand ohne weitere Aufforderung bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung schriftlich nachzuweisen. Kommt ein Mitglied diesen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nach oder beendet eine Funktion in einer anderen Partei nicht, stellt das einen zwingenden Ausschlussgrund dar.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                  1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Übernahme eines Parteiamts in einer anderen Partei nach Parteiengesetz unmittelbar dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich ohne Aufforderung mitzuteilen.
                                                                                    Bei Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung bereits bestehende Funktionen in einer anderen Partei sind unverzüglich dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer Frist von einem Monat zu beenden, sofern sie die Bestimmungen von § 2 (4) erfüllen. Die Beendigung ist dem Bundesvorstand ohne weitere Aufforderung bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung schriftlich nachzuweisen. Kommt ein Mitglied diesen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nach oder beendet eine Funktion in einer anderen Partei nicht, stellt das einen zwingenden Ausschlussgrund dar.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Übernahme eines Parteiamts in einer anderen Partei nach Parteiengesetz unmittelbar dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich ohne Aufforderung mitzuteilen.
                                                                                Bei Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung bereits bestehende Funktionen in einer anderen Partei sind unverzüglich dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer Frist von einem Monat zu beenden, sofern sie die Bestimmungen von § 2 (4) erfüllen. Die Beendigung ist dem Bundesvorstand ohne weitere Aufforderung bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung schriftlich nachzuweisen. Kommt ein Mitglied diesen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nach oder beendet eine Funktion in einer anderen Partei nicht, stellt das einen zwingenden Ausschlussgrund dar.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Übernahme eines Parteiamts in einer anderen Partei nach Parteiengesetz unmittelbar dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich ohne Aufforderung mitzuteilen.
                                                                              Bei Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung bereits bestehende Funktionen in einer anderen Partei sind unverzüglich dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer Frist von einem Monat zu beenden, sofern sie die Bestimmungen von § 2 (4) erfüllen. Die Beendigung ist dem Bundesvorstand ohne weitere Aufforderung bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung schriftlich nachzuweisen. Kommt ein Mitglied diesen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nach oder beendet eine Funktion in einer anderen Partei nicht, stellt das einen zwingenden Ausschlussgrund dar.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Übernahme eines Parteiamts in einer anderen Partei nach Parteiengesetz unmittelbar dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich ohne Aufforderung mitzuteilen.
                                                                              Bei Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung bereits bestehende Funktionen in einer anderen Partei sind unverzüglich dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer Frist von einem Monat zu beenden, sofern sie die Bestimmungen von § 2 (4) erfüllen. Die Beendigung ist dem Bundesvorstand ohne weitere Aufforderung bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung schriftlich nachzuweisen. Kommt ein Mitglied diesen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nach oder beendet eine Funktion in einer anderen Partei nicht, stellt das einen zwingenden Ausschlussgrund dar.

                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Übernahme eines Parteiamts in einer anderen Partei nach Parteiengesetz unmittelbar dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich ohne Aufforderung mitzuteilen.
                                                                              Bei Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung bereits bestehende Funktionen in einer anderen Partei sind unverzüglich dem Bundesvorstand sowie dem zuständigen Landesvorstand schriftlich anzuzeigen und innerhalb einer Frist von einem Monat zu beenden, sofern sie die Bestimmungen von § 2 (4) erfüllen. Die Beendigung ist dem Bundesvorstand ohne weitere Aufforderung bis spätestens einen Monat nach Inkrafttreten dieser Satzungsbestimmung schriftlich nachzuweisen. Kommt ein Mitglied diesen Anzeige- und Nachweispflichten nicht nach oder beendet eine Funktion in einer anderen Partei nicht, stellt das einen zwingenden Ausschlussgrund dar.

                                                                            § 4. Beweger*innen

                                                                            • S7-058
                                                                            • S7-058-2
                                                                            • S7-058-3
                                                                            • S7-058-5
                                                                            • S7-058-6
                                                                            • S7-058-7
                                                                            1. Das Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist eine Beteiligung von Menschen an
                                                                              der Entwicklung von Zielen und Lösungen auch ohne Mitglied der Partei zu
                                                                              werden. Diese Menschen können als Beweger*in bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
                                                                              mitarbeiten. Die Unterstützung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Beweger*in
                                                                              mit einem freiwilligen Förderbeitrag ist ausdrücklich erwünscht.

                                                                            Änderungsantrag S7-058

                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Das Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist eine Beteiligung von Menschen an der Entwicklung von Zielen und Lösungen auch ohne Mitglied der Partei zu werden. Diese Menschen können als Beweger*in bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG mitarbeiten. Die Unterstützung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Beweger*in mit einem freiwilligen Förderbeitrag ist ausdrücklich erwünscht.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-2

                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                            1. Das Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist eine Beteiligung von Menschen an der Entwicklung von Zielen und Lösungen auch ohne Mitglied der Partei zu werden. Diese Menschen können als Beweger*in bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG mitarbeiten. Die Unterstützung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Beweger*in mit einem freiwilligen Förderbeitrag ist ausdrücklich erwünscht.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-3

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Das Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist eine Beteiligung von Menschen an der Entwicklung von Zielen und Lösungen auch ohne Mitglied der Partei zu werden. Diese Menschen können als Beweger*in bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG mitarbeiten. Die Unterstützung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Beweger*in mit einem freiwilligen Förderbeitrag ist ausdrücklich erwünscht.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-5

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                            1. Das Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist eine Beteiligung von Menschen an der Entwicklung von Zielen und Lösungen auch ohne Mitglied der Partei zu werden. Diese Menschen können als Beweger*in bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG mitarbeiten. Die Unterstützung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Beweger*in mit einem freiwilligen Förderbeitrag ist ausdrücklich erwünscht.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-6

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Das Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist eine Beteiligung von Menschen an der Entwicklung von Zielen und Lösungen auch ohne Mitglied der Partei zu werden. Diese Menschen können als Beweger*in bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG mitarbeiten. Die Unterstützung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Beweger*in mit einem freiwilligen Förderbeitrag ist ausdrücklich erwünscht.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-7

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                            1. Das Ziel von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG ist eine Beteiligung von Menschen an der Entwicklung von Zielen und Lösungen auch ohne Mitglied der Partei zu werden. Diese Menschen können als Beweger*in bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG mitarbeiten. Die Unterstützung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG als Beweger*in mit einem freiwilligen Förderbeitrag ist ausdrücklich erwünscht.
                                                                            • S7-058
                                                                            • S7-058-2
                                                                            • S7-058-3
                                                                            • S7-058-5
                                                                            • S7-058-6
                                                                            • S7-058-7
                                                                            1. Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche
                                                                              Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in
                                                                              Deutschland werden. Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand
                                                                              unter Nennung von Namen und Postanschrift beantragt werden. Über Beginn
                                                                              und Ende der Mitarbeit als Beweger*in entscheidet der Bundesvorstand.

                                                                            Änderungsantrag S7-058

                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand unter Nennung von Namen und Postanschrift beantragt werden. Über Beginn und Ende der Mitarbeit als Beweger*in entscheidet der Bundesvorstand.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-2

                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                    1. Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand unter Nennung von Namen und Postanschrift beantragt werden. Über Beginn und Ende der Mitarbeit als Beweger*in entscheidet der Bundesvorstand.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-3

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand unter Nennung von Namen und Postanschrift beantragt werden. Über Beginn und Ende der Mitarbeit als Beweger*in entscheidet der Bundesvorstand.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-5

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand unter Nennung von Namen und Postanschrift beantragt werden. Über Beginn und Ende der Mitarbeit als Beweger*in entscheidet der Bundesvorstand.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-6

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                              1. Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand unter Nennung von Namen und Postanschrift beantragt werden. Über Beginn und Ende der Mitarbeit als Beweger*in entscheidet der Bundesvorstand.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-7

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                              1. Beweger*in von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann jede*r deutsche Staatsangehörige und jede Person mit Wohnsitz oder Geburtsort in Deutschland werden. Die Mitarbeit als Beweger*in muss beim Bundesvorstand unter Nennung von Namen und Postanschrift beantragt werden. Über Beginn und Ende der Mitarbeit als Beweger*in entscheidet der Bundesvorstand.
                                                                            • S7-058
                                                                            • S7-058-2
                                                                            • S7-058-3
                                                                            • S7-058-5
                                                                            • S7-058-6
                                                                            • S7-058-7
                                                                            1. Die Mitarbeit einer Beweger*in endet auch
                                                                              - durch Erklärung der Beweger*in gegenüber dem Bundesvorstand,
                                                                              - bei Verweigerung der Mitarbeit durch den zuständigen Landesverband,
                                                                              - bei Verstoß gegen die Satzung.

                                                                            Änderungsantrag S7-058

                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Die Mitarbeit einer Beweger*in endet auch
                                                                                - durch Erklärung der Beweger*in gegenüber dem Bundesvorstand,
                                                                                - bei Verweigerung der Mitarbeit durch den zuständigen Landesverband,
                                                                                - bei Verstoß gegen die Satzung.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-2

                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                    1. Die Mitarbeit einer Beweger*in endet auch
                                                                                      - durch Erklärung der Beweger*in gegenüber dem Bundesvorstand,
                                                                                      - bei Verweigerung der Mitarbeit durch den zuständigen Landesverband,
                                                                                      - bei Verstoß gegen die Satzung.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-3

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Die Mitarbeit einer Beweger*in endet auch
                                                                                  - durch Erklärung der Beweger*in gegenüber dem Bundesvorstand,
                                                                                  - bei Verweigerung der Mitarbeit durch den zuständigen Landesverband,
                                                                                  - bei Verstoß gegen die Satzung.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-5

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Die Mitarbeit einer Beweger*in endet auch
                                                                                - durch Erklärung der Beweger*in gegenüber dem Bundesvorstand,
                                                                                - bei Verweigerung der Mitarbeit durch den zuständigen Landesverband,
                                                                                - bei Verstoß gegen die Satzung.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-6

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                              1. Die Mitarbeit einer Beweger*in endet auch
                                                                                - durch Erklärung der Beweger*in gegenüber dem Bundesvorstand,
                                                                                - bei Verweigerung der Mitarbeit durch den zuständigen Landesverband,
                                                                                - bei Verstoß gegen die Satzung.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-7

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                              1. Die Mitarbeit einer Beweger*in endet auch
                                                                                - durch Erklärung der Beweger*in gegenüber dem Bundesvorstand,
                                                                                - bei Verweigerung der Mitarbeit durch den zuständigen Landesverband,
                                                                                - bei Verstoß gegen die Satzung.
                                                                            • S7-058
                                                                            • S7-058-2
                                                                            • S7-058-3
                                                                            • S7-058-5
                                                                            • S7-058-6
                                                                            • S7-058-7
                                                                            1. Alle Beweger*innen können sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für
                                                                              Initiativen” an der Entwicklung von Zielen und Lösungen für das
                                                                              Programm beteiligen. Die Abstimmungen sollen der Vorbereitung der
                                                                              Entscheidungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG dienen.

                                                                            Änderungsantrag S7-058

                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Alle Beweger*innen können sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Entwicklung von Zielen und Lösungen für das Programm beteiligen. Die Abstimmungen sollen der Vorbereitung der Entscheidungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG dienen.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-2

                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                    1. Alle Beweger*innen können sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Entwicklung von Zielen und Lösungen für das Programm beteiligen. Die Abstimmungen sollen der Vorbereitung der Entscheidungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG dienen.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-3

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Alle Beweger*innen können sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Entwicklung von Zielen und Lösungen für das Programm beteiligen. Die Abstimmungen sollen der Vorbereitung der Entscheidungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG dienen.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-5

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Alle Beweger*innen können sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Entwicklung von Zielen und Lösungen für das Programm beteiligen. Die Abstimmungen sollen der Vorbereitung der Entscheidungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG dienen.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-6

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                              1. Alle Beweger*innen können sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Entwicklung von Zielen und Lösungen für das Programm beteiligen. Die Abstimmungen sollen der Vorbereitung der Entscheidungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG dienen.

                                                                            Änderungsantrag S7-058-7

                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                              1. Alle Beweger*innen können sich im Rahmen der “Abstimmungsordnung für Initiativen” an der Entwicklung von Zielen und Lösungen für das Programm beteiligen. Die Abstimmungen sollen der Vorbereitung der Entscheidungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG dienen.

                                                                              § 5. Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen
                                                                              Mitglieder und ihr Ausschluss

                                                                              • S7-058
                                                                              • S7-058-2
                                                                              • S7-058-3
                                                                              • S7-058-5
                                                                              • S7-058-6
                                                                              • S7-058-7
                                                                              1. Wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze von
                                                                                DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet,
                                                                                aber ein Ausschluss noch nicht gerechtfertigt ist, kann der Vorstand des
                                                                                zuständigen Gebietsverbandes oder der Bundesvorstand folgende
                                                                                Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem
                                                                                Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und das
                                                                                Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum, der 2 Jahre
                                                                                nicht übersteigen darf.

                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, aber ein Ausschluss noch nicht gerechtfertigt ist, kann der Vorstand des zuständigen Gebietsverbandes oder der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und das Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum, der 2 Jahre nicht übersteigen darf.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                              1. Wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, aber ein Ausschluss noch nicht gerechtfertigt ist, kann der Vorstand des zuständigen Gebietsverbandes oder der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und das Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum, der 2 Jahre nicht übersteigen darf.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, aber ein Ausschluss noch nicht gerechtfertigt ist, kann der Vorstand des zuständigen Gebietsverbandes oder der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und das Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum, der 2 Jahre nicht übersteigen darf.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                              1. Wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, aber ein Ausschluss noch nicht gerechtfertigt ist, kann der Vorstand des zuständigen Gebietsverbandes oder der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und das Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum, der 2 Jahre nicht übersteigen darf.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                              1. Wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, aber ein Ausschluss noch nicht gerechtfertigt ist, kann der Vorstand des zuständigen Gebietsverbandes oder der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und das Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum, der 2 Jahre nicht übersteigen darf.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                              1. Wenn ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen die Grundsätze von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, aber ein Ausschluss noch nicht gerechtfertigt ist, kann der Vorstand des zuständigen Gebietsverbandes oder der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und das Ruhen der Mitgliedsrechte für einen begrenzten Zeitraum, der 2 Jahre nicht übersteigen darf.
                                                                              • S7-058
                                                                              • S7-058-2
                                                                              • S7-058-3
                                                                              • S7-058-5
                                                                              • S7-058-6
                                                                              • S7-058-7
                                                                              1. Ein Mitglied, das gegen die Satzung, gegen die Grundsätze, den Ethik-
                                                                                Kodex oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem
                                                                                Ansehen der Partei schadet, ist aus der Partei auszuschließen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Ein Mitglied, das gegen die Satzung, gegen die Grundsätze, den Ethik-Kodex oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, ist aus der Partei auszuschließen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                      1. Ein Mitglied, das gegen die Satzung, gegen die Grundsätze, den Ethik-Kodex oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, ist aus der Partei auszuschließen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Ein Mitglied, das gegen die Satzung, gegen die Grundsätze, den Ethik-Kodex oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, ist aus der Partei auszuschließen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Ein Mitglied, das gegen die Satzung, gegen die Grundsätze, den Ethik-Kodex oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, ist aus der Partei auszuschließen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Ein Mitglied, das gegen die Satzung, gegen die Grundsätze, den Ethik-Kodex oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, ist aus der Partei auszuschließen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Ein Mitglied, das gegen die Satzung, gegen die Grundsätze, den Ethik-Kodex oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG verstößt oder dem Ansehen der Partei schadet, ist aus der Partei auszuschließen.
                                                                              • S7-058
                                                                              • S7-058-2
                                                                              • S7-058-3
                                                                              • S7-058-5
                                                                              • S7-058-6
                                                                              • S7-058-7
                                                                              1. Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es
                                                                                vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren
                                                                                Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden
                                                                                zufügt.

                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                      1. Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung der Partei oder erheblich gegen deren Grundsätze oder Ordnung verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
                                                                              • S7-058
                                                                              • S7-058-2
                                                                              • S7-058-3
                                                                              • S7-058-5
                                                                              • S7-058-6
                                                                              • S7-058-7
                                                                              1. Parteischädigendes Verhalten

                                                                                Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer
                                                                                1. durch ihre*seine Handlungen oder Aussagen zu einem Vermögensschaden
                                                                                  der Partei beiträgt oder diesen herbeiführt,

                                                                                2. das Ansehen oder die Glaubwürdigkeit der Partei beschädigt,

                                                                                3. für die Partei spricht ohne hierzu von der Partei als Sprecher*in
                                                                                  benannt worden zu sein,

                                                                                4. als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einer Organisation gemäß
                                                                                  § 2 (2) oder einer anderen Organisation angehört oder eine solche
                                                                                  fördert, deren Ziele nach dem sachlich gerechtfertigten
                                                                                  Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele und
                                                                                  Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die
                                                                                  Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt,

                                                                                5. ihren*seinen Pflichten als Mitglied beharrlich dadurch nicht
                                                                                  nachkommt, dass sie*er über einen längeren Zeitraum trotz
                                                                                  Zahlungsfähigkeit und trotz Mahnung ihre*seine persönlichen
                                                                                  monatlichen Mitgliedsbeiträge oder ihre*seine etwaigen weiteren,
                                                                                  satzungsrechtlich festgelegten monatlichen Beiträge als Amts- oder
                                                                                  Mandatsträger*in der Partei (Sonderbeiträge) nicht entrichtet,

                                                                                6. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder Dritten,
                                                                                  insbesondere dem*der politischen Gegner*in offenbart,

                                                                                7. Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht,
                                                                                  veruntreut.

                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Parteischädigendes Verhalten

                                                                                  Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer
                                                                                  wer
                                                                                  1. durch ihre*seine Handlungen oder Aussagen zu einem Vermögensschaden der Partei beiträgt oder diesen herbeiführt,
                                                                                  2. das Ansehen oder die Glaubwürdigkeit der Partei beschädigt,
                                                                                  3. für die Partei spricht ohne hierzu von der Partei als Sprecher*in benannt worden zu sein,
                                                                                  4. als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einer Organisation gemäß § 2 (2) oder einer anderen Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele nach dem sachlich gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt,
                                                                                  5. ihren*seinen Pflichten als Mitglied beharrlich dadurch nicht nachkommt, dass sie*er über einen längeren Zeitraum trotz Zahlungsfähigkeit und trotz Mahnung ihre*seine persönlichen monatlichen Mitgliedsbeiträge oder ihre*seine etwaigen weiteren, satzungsrechtlich festgelegten monatlichen Beiträge als Amts- oder Mandatsträger*in der Partei (Sonderbeiträge) nicht entrichtet,
                                                                                  6. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder Dritten, insbesondere dem*der politischen Gegner*in offenbart,
                                                                                  7. Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                      1. Parteischädigendes Verhalten

                                                                                        Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer
                                                                                        wer
                                                                                        1. durch ihre*seine Handlungen oder Aussagen zu einem Vermögensschaden der Partei beiträgt oder diesen herbeiführt,
                                                                                        2. das Ansehen oder die Glaubwürdigkeit der Partei beschädigt,
                                                                                        3. für die Partei spricht ohne hierzu von der Partei als Sprecher*in benannt worden zu sein,
                                                                                        4. als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einer Organisation gemäß § 2 (2) oder einer anderen Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele nach dem sachlich gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt,
                                                                                        5. ihren*seinen Pflichten als Mitglied beharrlich dadurch nicht nachkommt, dass sie*er über einen längeren Zeitraum trotz Zahlungsfähigkeit und trotz Mahnung ihre*seine persönlichen monatlichen Mitgliedsbeiträge oder ihre*seine etwaigen weiteren, satzungsrechtlich festgelegten monatlichen Beiträge als Amts- oder Mandatsträger*in der Partei (Sonderbeiträge) nicht entrichtet,
                                                                                        6. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder Dritten, insbesondere dem*der politischen Gegner*in offenbart,
                                                                                        7. Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Parteischädigendes Verhalten

                                                                                    Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer
                                                                                    wer
                                                                                    1. durch ihre*seine Handlungen oder Aussagen zu einem Vermögensschaden der Partei beiträgt oder diesen herbeiführt,
                                                                                    2. das Ansehen oder die Glaubwürdigkeit der Partei beschädigt,
                                                                                    3. für die Partei spricht ohne hierzu von der Partei als Sprecher*in benannt worden zu sein,
                                                                                    4. als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einer Organisation gemäß § 2 (2) oder einer anderen Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele nach dem sachlich gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt,
                                                                                    5. ihren*seinen Pflichten als Mitglied beharrlich dadurch nicht nachkommt, dass sie*er über einen längeren Zeitraum trotz Zahlungsfähigkeit und trotz Mahnung ihre*seine persönlichen monatlichen Mitgliedsbeiträge oder ihre*seine etwaigen weiteren, satzungsrechtlich festgelegten monatlichen Beiträge als Amts- oder Mandatsträger*in der Partei (Sonderbeiträge) nicht entrichtet,
                                                                                    6. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder Dritten, insbesondere dem*der politischen Gegner*in offenbart,
                                                                                    7. Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Parteischädigendes Verhalten

                                                                                  Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer
                                                                                  wer
                                                                                  1. durch ihre*seine Handlungen oder Aussagen zu einem Vermögensschaden der Partei beiträgt oder diesen herbeiführt,
                                                                                  2. das Ansehen oder die Glaubwürdigkeit der Partei beschädigt,
                                                                                  3. für die Partei spricht ohne hierzu von der Partei als Sprecher*in benannt worden zu sein,
                                                                                  4. als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einer Organisation gemäß § 2 (2) oder einer anderen Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele nach dem sachlich gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt,
                                                                                  5. ihren*seinen Pflichten als Mitglied beharrlich dadurch nicht nachkommt, dass sie*er über einen längeren Zeitraum trotz Zahlungsfähigkeit und trotz Mahnung ihre*seine persönlichen monatlichen Mitgliedsbeiträge oder ihre*seine etwaigen weiteren, satzungsrechtlich festgelegten monatlichen Beiträge als Amts- oder Mandatsträger*in der Partei (Sonderbeiträge) nicht entrichtet,
                                                                                  6. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder Dritten, insbesondere dem*der politischen Gegner*in offenbart,
                                                                                  7. Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Parteischädigendes Verhalten

                                                                                  Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer
                                                                                  wer
                                                                                  1. durch ihre*seine Handlungen oder Aussagen zu einem Vermögensschaden der Partei beiträgt oder diesen herbeiführt,
                                                                                  2. das Ansehen oder die Glaubwürdigkeit der Partei beschädigt,
                                                                                  3. für die Partei spricht ohne hierzu von der Partei als Sprecher*in benannt worden zu sein,
                                                                                  4. als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einer Organisation gemäß § 2 (2) oder einer anderen Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele nach dem sachlich gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt,
                                                                                  5. ihren*seinen Pflichten als Mitglied beharrlich dadurch nicht nachkommt, dass sie*er über einen längeren Zeitraum trotz Zahlungsfähigkeit und trotz Mahnung ihre*seine persönlichen monatlichen Mitgliedsbeiträge oder ihre*seine etwaigen weiteren, satzungsrechtlich festgelegten monatlichen Beiträge als Amts- oder Mandatsträger*in der Partei (Sonderbeiträge) nicht entrichtet,
                                                                                  6. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder Dritten, insbesondere dem*der politischen Gegner*in offenbart,
                                                                                  7. Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Parteischädigendes Verhalten

                                                                                  Parteischädigend verhält sich insbesondere, wer
                                                                                  wer
                                                                                  1. durch ihre*seine Handlungen oder Aussagen zu einem Vermögensschaden der Partei beiträgt oder diesen herbeiführt,
                                                                                  2. das Ansehen oder die Glaubwürdigkeit der Partei beschädigt,
                                                                                  3. für die Partei spricht ohne hierzu von der Partei als Sprecher*in benannt worden zu sein,
                                                                                  4. als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG einer Organisation gemäß § 2 (2) oder einer anderen Organisation angehört oder eine solche fördert, deren Ziele nach dem sachlich gerechtfertigten Verständnis der Partei die gleichzeitige Verfolgung der Ziele und Grundsätze der Partei ausschließen, und dadurch die Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft der Partei beeinträchtigt,
                                                                                  5. ihren*seinen Pflichten als Mitglied beharrlich dadurch nicht nachkommt, dass sie*er über einen längeren Zeitraum trotz Zahlungsfähigkeit und trotz Mahnung ihre*seine persönlichen monatlichen Mitgliedsbeiträge oder ihre*seine etwaigen weiteren, satzungsrechtlich festgelegten monatlichen Beiträge als Amts- oder Mandatsträger*in der Partei (Sonderbeiträge) nicht entrichtet,
                                                                                  6. vertrauliche Parteivorgänge veröffentlicht oder Dritten, insbesondere dem*der politischen Gegner*in offenbart,
                                                                                  7. Vermögen, das der Partei gehört oder zur Verfügung steht, veruntreut.
                                                                              • S7-058
                                                                              • S7-058-2
                                                                              • S7-058-3
                                                                              • S7-058-5
                                                                              • S7-058-6
                                                                              • S7-058-7
                                                                              1. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen
                                                                                Kreis- oder Landesvorstandes oder des Bundesvorstandes das nach der
                                                                                Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht.

                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstandes oder des Bundesvorstandes das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                      1. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstandes oder des Bundesvorstandes das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstandes oder des Bundesvorstandes das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstandes oder des Bundesvorstandes das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstandes oder des Bundesvorstandes das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des örtlich zuständigen Kreis- oder Landesvorstandes oder des Bundesvorstandes das nach der Schiedsgerichtsordnung zuständige Schiedsgericht.
                                                                              • S7-058
                                                                              • S7-058-2
                                                                              • S7-058-3
                                                                              • S7-058-5
                                                                              • S7-058-6
                                                                              • S7-058-7
                                                                              1. Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur
                                                                                der Landesvorstand oder der Bundesvorstand, für Mitglieder des
                                                                                Bundesvorstandes ist nur der Bundesvorstand zuständig.

                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur der Landesvorstand oder der Bundesvorstand, für Mitglieder des Bundesvorstandes ist nur der Bundesvorstand zuständig.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                      1. Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur der Landesvorstand oder der Bundesvorstand, für Mitglieder des Bundesvorstandes ist nur der Bundesvorstand zuständig.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur der Landesvorstand oder der Bundesvorstand, für Mitglieder des Bundesvorstandes ist nur der Bundesvorstand zuständig.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur der Landesvorstand oder der Bundesvorstand, für Mitglieder des Bundesvorstandes ist nur der Bundesvorstand zuständig.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur der Landesvorstand oder der Bundesvorstand, für Mitglieder des Bundesvorstandes ist nur der Bundesvorstand zuständig.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Für den Ausschlussantrag gegen Mitglieder eines Landesvorstandes ist nur der Landesvorstand oder der Bundesvorstand, für Mitglieder des Bundesvorstandes ist nur der Bundesvorstand zuständig.
                                                                              • S7-058
                                                                              • S7-058-2
                                                                              • S7-058-3
                                                                              • S7-058-5
                                                                              • S7-058-6
                                                                              • S7-058-7
                                                                              1. Für Ausschlussverfahren gegen Mitglieder des Bundesvorstandes der Partei
                                                                                ist in erster Instanz das Landesschiedsgericht des Landesverbandes, dem
                                                                                das Mitglied angehört, anzurufen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Für Ausschlussverfahren gegen Mitglieder des Bundesvorstandes der Partei ist in erster Instanz das Landesschiedsgericht des Landesverbandes, dem das Mitglied angehört, anzurufen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                      1. Für Ausschlussverfahren gegen Mitglieder des Bundesvorstandes der Partei ist in erster Instanz das Landesschiedsgericht des Landesverbandes, dem das Mitglied angehört, anzurufen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Für Ausschlussverfahren gegen Mitglieder des Bundesvorstandes der Partei ist in erster Instanz das Landesschiedsgericht des Landesverbandes, dem das Mitglied angehört, anzurufen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. Für Ausschlussverfahren gegen Mitglieder des Bundesvorstandes der Partei ist in erster Instanz das Landesschiedsgericht des Landesverbandes, dem das Mitglied angehört, anzurufen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Für Ausschlussverfahren gegen Mitglieder des Bundesvorstandes der Partei ist in erster Instanz das Landesschiedsgericht des Landesverbandes, dem das Mitglied angehört, anzurufen.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. Für Ausschlussverfahren gegen Mitglieder des Bundesvorstandes der Partei ist in erster Instanz das Landesschiedsgericht des Landesverbandes, dem das Mitglied angehört, anzurufen.
                                                                              • S7-058
                                                                              • S7-058-2
                                                                              • S7-058-3
                                                                              • S7-058-5
                                                                              • S7-058-6
                                                                              • S7-058-7
                                                                              1. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen
                                                                                erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand oder der
                                                                                Bundesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur
                                                                                rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts
                                                                                ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag
                                                                                auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Schiedsgerichte haben in
                                                                                jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und
                                                                                Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende
                                                                                Entscheidung einer Schiedsgerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist
                                                                                sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren
                                                                                Bekanntmachung außer Kraft.

                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand oder der Bundesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Schiedsgerichte haben in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende Entscheidung einer Schiedsgerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren Bekanntmachung außer Kraft.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                      1. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand oder der Bundesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Schiedsgerichte haben in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende Entscheidung einer Schiedsgerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren Bekanntmachung außer Kraft.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand oder der Bundesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Schiedsgerichte haben in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende Entscheidung einer Schiedsgerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren Bekanntmachung außer Kraft.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                1. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand oder der Bundesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Schiedsgerichte haben in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende Entscheidung einer Schiedsgerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren Bekanntmachung außer Kraft.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand oder der Bundesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Schiedsgerichte haben in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende Entscheidung einer Schiedsgerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren Bekanntmachung außer Kraft.

                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                1. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreis- oder Landesvorstand oder der Bundesvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur rechtskräftigen Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts ausschließen. Ein solcher Vorstandsbeschluss gilt gleichzeitig als Antrag auf Einleitung eines Ausschlussverfahrens. Die Schiedsgerichte haben in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die Maßnahme nach Umfang und Fortdauer noch erforderlich ist. Soll sie über die abschließende Entscheidung einer Schiedsgerichtsinstanz hinaus wirksam bleiben, so ist sie in dieser Entscheidung erneut anzuordnen; sonst tritt sie mit deren Bekanntmachung außer Kraft.
                                                                                1. Absätze 1 bis 8 gelten im Verhältnis zwischen den Gliederungen und ihren
                                                                                  Mitgliedern entsprechend.

                                                                                  § 6. Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen
                                                                                  Gebietsverbände

                                                                                  • S7-058
                                                                                  • S7-058-2
                                                                                  • S7-058-3
                                                                                  • S7-058-5
                                                                                  • S7-058-6
                                                                                  • S7-058-7
                                                                                  1. Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Satzung, die
                                                                                    Grundsätze oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder weigert sich
                                                                                    begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein Schiedsgericht
                                                                                    heranzutragen, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete
                                                                                    Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung von
                                                                                    Teilen oder des ganzen Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Satzung, die Grundsätze oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder weigert sich begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein Schiedsgericht heranzutragen, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung von Teilen oder des ganzen Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                  1. Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Satzung, die Grundsätze oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder weigert sich begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein Schiedsgericht heranzutragen, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung von Teilen oder des ganzen Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Satzung, die Grundsätze oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder weigert sich begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein Schiedsgericht heranzutragen, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung von Teilen oder des ganzen Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                  1. Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Satzung, die Grundsätze oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder weigert sich begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein Schiedsgericht heranzutragen, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung von Teilen oder des ganzen Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                  1. Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Satzung, die Grundsätze oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder weigert sich begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein Schiedsgericht heranzutragen, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung von Teilen oder des ganzen Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                  1. Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Satzung, die Grundsätze oder die Ordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG, oder weigert sich begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein Schiedsgericht heranzutragen, sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung von Teilen oder des ganzen Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände.
                                                                                  • S7-058
                                                                                  • S7-058-2
                                                                                  • S7-058-3
                                                                                  • S7-058-5
                                                                                  • S7-058-6
                                                                                  • S7-058-7
                                                                                  1. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der
                                                                                    Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der
                                                                                    Satzung fortdauernd missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane
                                                                                    nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische
                                                                                    Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand
                                                                                    eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des
                                                                                    die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die
                                                                                    Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu
                                                                                    bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die
                                                                                    Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung
                                                                                    zuständigen Schiedsgerichts möglich.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                    1. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung fortdauernd missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichts möglich.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                          1. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung fortdauernd missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichts möglich.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                      1. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung fortdauernd missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichts möglich.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                    1. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung fortdauernd missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichts möglich.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                    1. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung fortdauernd missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichts möglich.

                                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                    1. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung fortdauernd missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichts möglich.

                                                                                    § 7. Die allgemeine Gliederung von Demokratie
                                                                                    in Bewegung

                                                                                    • S7-058
                                                                                    • S7-058-2
                                                                                    • S7-058-3
                                                                                    • S7-058-5
                                                                                    • S7-058-6
                                                                                    • S7-058-7
                                                                                    1. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG versteht sich als bundesweit einheitlich
                                                                                      organisierte Partei. Zusätzlich zum Bundesverband gliedert sich
                                                                                      DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in Landesverbände. Die Landesverbände können
                                                                                      nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb
                                                                                      der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen
                                                                                      Landesverband. Landesverbände sowie weitere Untergliederungen sollen bei
                                                                                      Gründung mindestens 3 Mitglieder umfassen. Der Vorstand eines
                                                                                      Landesverbandes besteht aus mindestens 3 Personen, wobei mindestens je ein
                                                                                      Vorstandsmitglied Vorsitzende*r und eins Schatzmeister*in sein muss.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058

                                                                                    , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                    1. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG versteht sich als bundesweit einheitlich organisierte Partei. Zusätzlich zum Bundesverband gliedert sich DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Landesverbände sowie weitere Untergliederungen sollen bei Gründung mindestens 3 Mitglieder umfassen. Der Vorstand eines Landesverbandes besteht aus mindestens 3 Personen, wobei mindestens je ein Vorstandsmitglied Vorsitzende*r und eins Schatzmeister*in sein muss.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                    , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                    1. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG versteht sich als bundesweit einheitlich organisierte Partei. Zusätzlich zum Bundesverband gliedert sich DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Landesverbände sowie weitere Untergliederungen sollen bei Gründung mindestens 3 Mitglieder umfassen. Der Vorstand eines Landesverbandes besteht aus mindestens 3 Personen, wobei mindestens je ein Vorstandsmitglied Vorsitzende*r und eins Schatzmeister*in sein muss.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                    1. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG versteht sich als bundesweit einheitlich organisierte Partei. Zusätzlich zum Bundesverband gliedert sich DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Landesverbände sowie weitere Untergliederungen sollen bei Gründung mindestens 3 Mitglieder umfassen. Der Vorstand eines Landesverbandes besteht aus mindestens 3 Personen, wobei mindestens je ein Vorstandsmitglied Vorsitzende*r und eins Schatzmeister*in sein muss.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                    1. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG versteht sich als bundesweit einheitlich organisierte Partei. Zusätzlich zum Bundesverband gliedert sich DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Landesverbände sowie weitere Untergliederungen sollen bei Gründung mindestens 3 Mitglieder umfassen. Der Vorstand eines Landesverbandes besteht aus mindestens 3 Personen, wobei mindestens je ein Vorstandsmitglied Vorsitzende*r und eins Schatzmeister*in sein muss.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                    1. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG versteht sich als bundesweit einheitlich organisierte Partei. Zusätzlich zum Bundesverband gliedert sich DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Landesverbände sowie weitere Untergliederungen sollen bei Gründung mindestens 3 Mitglieder umfassen. Der Vorstand eines Landesverbandes besteht aus mindestens 3 Personen, wobei mindestens je ein Vorstandsmitglied Vorsitzende*r und eins Schatzmeister*in sein muss.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                    1. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG versteht sich als bundesweit einheitlich organisierte Partei. Zusätzlich zum Bundesverband gliedert sich DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Landesverbände sowie weitere Untergliederungen sollen bei Gründung mindestens 3 Mitglieder umfassen. Der Vorstand eines Landesverbandes besteht aus mindestens 3 Personen, wobei mindestens je ein Vorstandsmitglied Vorsitzende*r und eins Schatzmeister*in sein muss.
                                                                                    • S7-058
                                                                                    • S7-058-2
                                                                                    • S7-058-3
                                                                                    • S7-058-5
                                                                                    • S7-058-6
                                                                                    • S7-058-7
                                                                                    1. Die Bildung von Untergliederungen der Landesverbände erfolgt in Orts-,
                                                                                      Kreis- und Bezirksverbänden, die deckungsgleich mit den politischen
                                                                                      Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden
                                                                                      sind.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058

                                                                                    , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                      1. Die Bildung von Untergliederungen der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                    , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                            1. Die Bildung von Untergliederungen der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                        1. Die Bildung von Untergliederungen der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                      1. Die Bildung von Untergliederungen der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                      1. Die Bildung von Untergliederungen der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                      1. Die Bildung von Untergliederungen der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbänden, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
                                                                                    • S7-058
                                                                                    • S7-058-2
                                                                                    • S7-058-3
                                                                                    • S7-058-5
                                                                                    • S7-058-6
                                                                                    • S7-058-7
                                                                                    1. Alle Gliederungen sind an die Satzung, sowie die Abstimmungsordnung für
                                                                                      Initiativen, die Wahlordnung, den Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die
                                                                                      Schiedsgerichtsordnung des Bundesverbandes gebunden. Die Gebietsverbände
                                                                                      regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung, soweit die Satzung des
                                                                                      jeweils nächst höheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften
                                                                                      enthält. Landessatzungen und die Satzungen der Untergliederungen der
                                                                                      Landesverbände können ergänzende Regelungen enthalten, soweit diese der
                                                                                      Bundessatzung nicht widersprechen. Im Konfliktfall gilt die Bundessatzung.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058

                                                                                    , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                      1. Alle Gliederungen sind an die Satzung, sowie die Abstimmungsordnung für Initiativen, die Wahlordnung, den Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung des Bundesverbandes gebunden. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung, soweit die Satzung des jeweils nächst höheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. Landessatzungen und die Satzungen der Untergliederungen der Landesverbände können ergänzende Regelungen enthalten, soweit diese der Bundessatzung nicht widersprechen. Im Konfliktfall gilt die Bundessatzung.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                    , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                            1. Alle Gliederungen sind an die Satzung, sowie die Abstimmungsordnung für Initiativen, die Wahlordnung, den Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung des Bundesverbandes gebunden. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung, soweit die Satzung des jeweils nächst höheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. Landessatzungen und die Satzungen der Untergliederungen der Landesverbände können ergänzende Regelungen enthalten, soweit diese der Bundessatzung nicht widersprechen. Im Konfliktfall gilt die Bundessatzung.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                        1. Alle Gliederungen sind an die Satzung, sowie die Abstimmungsordnung für Initiativen, die Wahlordnung, den Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung des Bundesverbandes gebunden. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung, soweit die Satzung des jeweils nächst höheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. Landessatzungen und die Satzungen der Untergliederungen der Landesverbände können ergänzende Regelungen enthalten, soweit diese der Bundessatzung nicht widersprechen. Im Konfliktfall gilt die Bundessatzung.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                      1. Alle Gliederungen sind an die Satzung, sowie die Abstimmungsordnung für Initiativen, die Wahlordnung, den Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung des Bundesverbandes gebunden. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung, soweit die Satzung des jeweils nächst höheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. Landessatzungen und die Satzungen der Untergliederungen der Landesverbände können ergänzende Regelungen enthalten, soweit diese der Bundessatzung nicht widersprechen. Im Konfliktfall gilt die Bundessatzung.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                      1. Alle Gliederungen sind an die Satzung, sowie die Abstimmungsordnung für Initiativen, die Wahlordnung, den Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung des Bundesverbandes gebunden. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung, soweit die Satzung des jeweils nächst höheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. Landessatzungen und die Satzungen der Untergliederungen der Landesverbände können ergänzende Regelungen enthalten, soweit diese der Bundessatzung nicht widersprechen. Im Konfliktfall gilt die Bundessatzung.

                                                                                    Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                    , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                    Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                      1. Alle Gliederungen sind an die Satzung, sowie die Abstimmungsordnung für Initiativen, die Wahlordnung, den Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung des Bundesverbandes gebunden. Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung, soweit die Satzung des jeweils nächst höheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält. Landessatzungen und die Satzungen der Untergliederungen der Landesverbände können ergänzende Regelungen enthalten, soweit diese der Bundessatzung nicht widersprechen. Im Konfliktfall gilt die Bundessatzung.
                                                                                      1. Organe der Bundespartei sind der Bundesvorstand und der Bundesparteitag.

                                                                                        § 8. Der Bundesvorstand

                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Der Bundesvorstand besteht aus Mitgliedern von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und
                                                                                          vertritt die Bundespartei nach innen und außen. Der Bundesvorstand wird
                                                                                          durch zwei Mitglieder des Bundesvorstands, darunter mindestens ein*e
                                                                                          Vorsitzende*r oder der*die Schatzmeister*in gemeinsam gerichtlich und
                                                                                          außergerichtlich vertreten. Er leitet den Bundesverband, führt dessen
                                                                                          Geschäfte nach Gesetz und Satzung und auf der Grundlage der Beschlüsse
                                                                                          der Parteiorgane und vertritt die Bundespartei gemäß § 26 BGB, soweit
                                                                                          nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                        1. Der Bundesvorstand besteht aus Mitgliedern von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und vertritt die Bundespartei nach innen und außen. Der Bundesvorstand wird durch zwei Mitglieder des Bundesvorstands, darunter mindestens ein*e Vorsitzende*r oder der*die Schatzmeister*in gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Er leitet den Bundesverband, führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung und auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und vertritt die Bundespartei gemäß § 26 BGB, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                        1. Der Bundesvorstand besteht aus Mitgliedern von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und vertritt die Bundespartei nach innen und außen. Der Bundesvorstand wird durch zwei Mitglieder des Bundesvorstands, darunter mindestens ein*e Vorsitzende*r oder der*die Schatzmeister*in gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Er leitet den Bundesverband, führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung und auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und vertritt die Bundespartei gemäß § 26 BGB, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                        1. Der Bundesvorstand besteht aus Mitgliedern von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und vertritt die Bundespartei nach innen und außen. Der Bundesvorstand wird durch zwei Mitglieder des Bundesvorstands, darunter mindestens ein*e Vorsitzende*r oder der*die Schatzmeister*in gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Er leitet den Bundesverband, führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung und auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und vertritt die Bundespartei gemäß § 26 BGB, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                        1. Der Bundesvorstand besteht aus Mitgliedern von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und vertritt die Bundespartei nach innen und außen. Der Bundesvorstand wird durch zwei Mitglieder des Bundesvorstands, darunter mindestens ein*e Vorsitzende*r oder der*die Schatzmeister*in gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Er leitet den Bundesverband, führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung und auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und vertritt die Bundespartei gemäß § 26 BGB, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                        1. Der Bundesvorstand besteht aus Mitgliedern von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und vertritt die Bundespartei nach innen und außen. Der Bundesvorstand wird durch zwei Mitglieder des Bundesvorstands, darunter mindestens ein*e Vorsitzende*r oder der*die Schatzmeister*in gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Er leitet den Bundesverband, führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung und auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und vertritt die Bundespartei gemäß § 26 BGB, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                        1. Der Bundesvorstand besteht aus Mitgliedern von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und vertritt die Bundespartei nach innen und außen. Der Bundesvorstand wird durch zwei Mitglieder des Bundesvorstands, darunter mindestens ein*e Vorsitzende*r oder der*die Schatzmeister*in gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Er leitet den Bundesverband, führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung und auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und vertritt die Bundespartei gemäß § 26 BGB, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft.
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Dem Bundesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
                                                                                          • zwei Vorsitzende,

                                                                                          • der*die Schatzmeister*in,

                                                                                          • vier weitere Mitglieder

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Dem Bundesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
                                                                                            • zwei Vorsitzende,
                                                                                            • der*die Schatzmeister*in,
                                                                                            • vier weitere Mitglieder

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                1. Dem Bundesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
                                                                                                  • zwei Vorsitzende,
                                                                                                  • der*die Schatzmeister*in,
                                                                                                  • vier weitere Mitglieder

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Dem Bundesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
                                                                                              • zwei Vorsitzende,
                                                                                              • der*die Schatzmeister*in,
                                                                                              • vier weitere Mitglieder

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Dem Bundesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
                                                                                            • zwei Vorsitzende,
                                                                                            • der*die Schatzmeister*in,
                                                                                            • vier weitere Mitglieder

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Dem Bundesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
                                                                                            • zwei Vorsitzende,
                                                                                            • der*die Schatzmeister*in,
                                                                                            • vier weitere Mitglieder

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Dem Bundesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
                                                                                            • zwei Vorsitzende,
                                                                                            • der*die Schatzmeister*in,
                                                                                            • vier weitere Mitglieder
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Je ein*e Vertreter*in aus jedem Landesvorstand der existierenden
                                                                                          Landesverbände sind kraft Amtes automatisch kooptierte Mitglieder des
                                                                                          Bundesvorstandes, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem
                                                                                          Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Je ein*e Vertreter*in aus jedem Landesvorstand der existierenden Landesverbände sind kraft Amtes automatisch kooptierte Mitglieder des Bundesvorstandes, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                1. Je ein*e Vertreter*in aus jedem Landesvorstand der existierenden Landesverbände sind kraft Amtes automatisch kooptierte Mitglieder des Bundesvorstandes, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Je ein*e Vertreter*in aus jedem Landesvorstand der existierenden Landesverbände sind kraft Amtes automatisch kooptierte Mitglieder des Bundesvorstandes, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Je ein*e Vertreter*in aus jedem Landesvorstand der existierenden Landesverbände sind kraft Amtes automatisch kooptierte Mitglieder des Bundesvorstandes, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Je ein*e Vertreter*in aus jedem Landesvorstand der existierenden Landesverbände sind kraft Amtes automatisch kooptierte Mitglieder des Bundesvorstandes, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Je ein*e Vertreter*in aus jedem Landesvorstand der existierenden Landesverbände sind kraft Amtes automatisch kooptierte Mitglieder des Bundesvorstandes, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes.
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Die Außendarstellung der Partei erfolgt durch den Bundesvorstand und von
                                                                                          ihm beauftragte oder benannte Personen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Außendarstellung der Partei erfolgt durch den Bundesvorstand und von ihm beauftragte oder benannte Personen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                1. Die Außendarstellung der Partei erfolgt durch den Bundesvorstand und von ihm beauftragte oder benannte Personen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Die Außendarstellung der Partei erfolgt durch den Bundesvorstand und von ihm beauftragte oder benannte Personen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Außendarstellung der Partei erfolgt durch den Bundesvorstand und von ihm beauftragte oder benannte Personen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Die Außendarstellung der Partei erfolgt durch den Bundesvorstand und von ihm beauftragte oder benannte Personen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Die Außendarstellung der Partei erfolgt durch den Bundesvorstand und von ihm beauftragte oder benannte Personen.
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag in geheimer
                                                                                          Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich, die
                                                                                          Amtszeit darf jedoch die im Ethik-Kodex angegebene Dauer nicht
                                                                                          überschreiten. Alle Mitglieder des Bundesvorstands werden auf demselben
                                                                                          Bundesparteitag gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese
                                                                                          nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des
                                                                                          Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die
                                                                                          Geschäfte kommissarisch weiter.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich, die Amtszeit darf jedoch die im Ethik-Kodex angegebene Dauer nicht überschreiten. Alle Mitglieder des Bundesvorstands werden auf demselben Bundesparteitag gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                1. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich, die Amtszeit darf jedoch die im Ethik-Kodex angegebene Dauer nicht überschreiten. Alle Mitglieder des Bundesvorstands werden auf demselben Bundesparteitag gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich, die Amtszeit darf jedoch die im Ethik-Kodex angegebene Dauer nicht überschreiten. Alle Mitglieder des Bundesvorstands werden auf demselben Bundesparteitag gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich, die Amtszeit darf jedoch die im Ethik-Kodex angegebene Dauer nicht überschreiten. Alle Mitglieder des Bundesvorstands werden auf demselben Bundesparteitag gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich, die Amtszeit darf jedoch die im Ethik-Kodex angegebene Dauer nicht überschreiten. Alle Mitglieder des Bundesvorstands werden auf demselben Bundesparteitag gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstands werden vom Bundesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich, die Amtszeit darf jedoch die im Ethik-Kodex angegebene Dauer nicht überschreiten. Alle Mitglieder des Bundesvorstands werden auf demselben Bundesparteitag gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag insgesamt
                                                                                          oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht
                                                                                          aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstandes können vom Bundesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Die Mitglieder des Bundesvorstands dürfen kein Abgeordnetenmandat
                                                                                          innehaben. Die Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht
                                                                                          Mitarbeiter*innen von Fraktionen oder Abgeordneten sein. Wenn die
                                                                                          Landessatzung nichts anderes bestimmt, gilt eine analoge Regelung für die
                                                                                          Landesvorstände; sie tritt durch einen Beschluss des jeweiligen
                                                                                          Landesvorstands, spätestens jedoch am 27. August 2018 in Kraft.
                                                                                          Ausgenommen von dieser Regelung sind Mandate auf kommunaler Ebene. Wenn
                                                                                          Amtsinhaber*innen ein Mandat erhalten, können sie ihr Amt bis zum
                                                                                          nächsten Parteitag ausüben. Dieser Parteitag soll zeitnah stattfinden.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstands dürfen kein Abgeordnetenmandat innehaben. Die Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Mitarbeiter*innen von Fraktionen oder Abgeordneten sein. Wenn die Landessatzung nichts anderes bestimmt, gilt eine analoge Regelung für die Landesvorstände; sie tritt durch einen Beschluss des jeweiligen Landesvorstands, spätestens jedoch am 27. August 2018 in Kraft. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mandate auf kommunaler Ebene. Wenn Amtsinhaber*innen ein Mandat erhalten, können sie ihr Amt bis zum nächsten Parteitag ausüben. Dieser Parteitag soll zeitnah stattfinden.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                1. Die Mitglieder des Bundesvorstands dürfen kein Abgeordnetenmandat innehaben. Die Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Mitarbeiter*innen von Fraktionen oder Abgeordneten sein. Wenn die Landessatzung nichts anderes bestimmt, gilt eine analoge Regelung für die Landesvorstände; sie tritt durch einen Beschluss des jeweiligen Landesvorstands, spätestens jedoch am 27. August 2018 in Kraft. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mandate auf kommunaler Ebene. Wenn Amtsinhaber*innen ein Mandat erhalten, können sie ihr Amt bis zum nächsten Parteitag ausüben. Dieser Parteitag soll zeitnah stattfinden.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Die Mitglieder des Bundesvorstands dürfen kein Abgeordnetenmandat innehaben. Die Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Mitarbeiter*innen von Fraktionen oder Abgeordneten sein. Wenn die Landessatzung nichts anderes bestimmt, gilt eine analoge Regelung für die Landesvorstände; sie tritt durch einen Beschluss des jeweiligen Landesvorstands, spätestens jedoch am 27. August 2018 in Kraft. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mandate auf kommunaler Ebene. Wenn Amtsinhaber*innen ein Mandat erhalten, können sie ihr Amt bis zum nächsten Parteitag ausüben. Dieser Parteitag soll zeitnah stattfinden.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstands dürfen kein Abgeordnetenmandat innehaben. Die Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Mitarbeiter*innen von Fraktionen oder Abgeordneten sein. Wenn die Landessatzung nichts anderes bestimmt, gilt eine analoge Regelung für die Landesvorstände; sie tritt durch einen Beschluss des jeweiligen Landesvorstands, spätestens jedoch am 27. August 2018 in Kraft. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mandate auf kommunaler Ebene. Wenn Amtsinhaber*innen ein Mandat erhalten, können sie ihr Amt bis zum nächsten Parteitag ausüben. Dieser Parteitag soll zeitnah stattfinden.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstands dürfen kein Abgeordnetenmandat innehaben. Die Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Mitarbeiter*innen von Fraktionen oder Abgeordneten sein. Wenn die Landessatzung nichts anderes bestimmt, gilt eine analoge Regelung für die Landesvorstände; sie tritt durch einen Beschluss des jeweiligen Landesvorstands, spätestens jedoch am 27. August 2018 in Kraft. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mandate auf kommunaler Ebene. Wenn Amtsinhaber*innen ein Mandat erhalten, können sie ihr Amt bis zum nächsten Parteitag ausüben. Dieser Parteitag soll zeitnah stattfinden.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Die Mitglieder des Bundesvorstands dürfen kein Abgeordnetenmandat innehaben. Die Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen nicht Mitarbeiter*innen von Fraktionen oder Abgeordneten sein. Wenn die Landessatzung nichts anderes bestimmt, gilt eine analoge Regelung für die Landesvorstände; sie tritt durch einen Beschluss des jeweiligen Landesvorstands, spätestens jedoch am 27. August 2018 in Kraft. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mandate auf kommunaler Ebene. Wenn Amtsinhaber*innen ein Mandat erhalten, können sie ihr Amt bis zum nächsten Parteitag ausüben. Dieser Parteitag soll zeitnah stattfinden.
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Mitglieder der Partei, die in einem beruflichen oder finanziellen
                                                                                          Abhängigkeitsverhältnis zur Bundespartei stehen, können kein
                                                                                          Bundesvorstandsamt bekleiden; Regelungen zur finanziellen Entschädigung
                                                                                          des Bundesvorstandes bleiben davon unberührt.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Mitglieder der Partei, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Bundespartei stehen, können kein Bundesvorstandsamt bekleiden; Regelungen zur finanziellen Entschädigung des Bundesvorstandes bleiben davon unberührt.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                1. Mitglieder der Partei, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Bundespartei stehen, können kein Bundesvorstandsamt bekleiden; Regelungen zur finanziellen Entschädigung des Bundesvorstandes bleiben davon unberührt.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder der Partei, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Bundespartei stehen, können kein Bundesvorstandsamt bekleiden; Regelungen zur finanziellen Entschädigung des Bundesvorstandes bleiben davon unberührt.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Mitglieder der Partei, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Bundespartei stehen, können kein Bundesvorstandsamt bekleiden; Regelungen zur finanziellen Entschädigung des Bundesvorstandes bleiben davon unberührt.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Mitglieder der Partei, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Bundespartei stehen, können kein Bundesvorstandsamt bekleiden; Regelungen zur finanziellen Entschädigung des Bundesvorstandes bleiben davon unberührt.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Mitglieder der Partei, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Bundespartei stehen, können kein Bundesvorstandsamt bekleiden; Regelungen zur finanziellen Entschädigung des Bundesvorstandes bleiben davon unberührt.
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-2
                                                                                        • S7-058-3
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        • S7-058-6
                                                                                        • S7-058-7
                                                                                        1. Mitglieder des Bundesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte unbezahlte
                                                                                          Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen gegenüber dem
                                                                                          Bundesparteitag offenlegen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Mitglieder des Bundesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen gegenüber dem Bundesparteitag offenlegen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                1. Mitglieder des Bundesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen gegenüber dem Bundesparteitag offenlegen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder des Bundesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen gegenüber dem Bundesparteitag offenlegen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Mitglieder des Bundesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen gegenüber dem Bundesparteitag offenlegen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Mitglieder des Bundesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen gegenüber dem Bundesparteitag offenlegen.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Mitglieder des Bundesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen gegenüber dem Bundesparteitag offenlegen.
                                                                                        • S7-058
                                                                                        • S7-058-5
                                                                                        1. Die Amtszeit des auf dem Gründungsparteitag der Partei gewählten ersten
                                                                                          Bundesvorstandes dauert ausnahmsweise nicht zwei Jahre, sondern lediglich
                                                                                          bis spätestens zur konstituierenden Sitzung des im Herbst gewählten
                                                                                          Bundestags. Diese Regelung gilt auch für die Landesvorstände.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058

                                                                                        , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Die Amtszeit des auf dem Gründungsparteitag der Partei gewählten ersten Bundesvorstandes dauert ausnahmsweise nicht zwei Jahre, sondern lediglich bis spätestens zur konstituierenden Sitzung des im Herbst gewählten Bundestags. Diese Regelung gilt auch für die Landesvorstände.
                                                                                        1. Der Bundesvorstand kann durch eine Person ergänzt werden, die zufällig aus Bewerber*innen ausgelost worden ist, ohne Stimmrecht, aber mit beratender Stimme und gleichem Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes. Die Amtszeit für dieses Mitglied beträgt zwei Monate. Die Bewerber*innen müssen Mitglieder von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sein.
                                                                                          Die Organisation des Losverfahrens muss transparent erfolgen und wird vom gewählten Bundesvorstand ausgeführt.

                                                                                        Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                        , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                        Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                        1. Die Amtszeit des auf dem Gründungsparteitag der Partei gewählten ersten Bundesvorstandes dauert ausnahmsweise nicht zwei Jahre, sondern lediglich bis spätestens zur konstituierenden Sitzung des im Herbst gewählten Bundestags. Diese Regelung gilt auch für die Landesvorstände.

                                                                                          § 9. Der Parteitag

                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                          1. Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                          1. Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                          1. Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung
                                                                                            erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der
                                                                                            Parteimitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in
                                                                                            Textform (vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 4 Wochen
                                                                                            vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn,
                                                                                            vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle
                                                                                            Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor
                                                                                            dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante
                                                                                            Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im
                                                                                            Wortlaut zu veröffentlichen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Parteimitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Parteimitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Parteimitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Parteimitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Parteimitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Parteimitglieder es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform (vorrangig per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Wenn die Mitgliederzahl 500 übersteigt, entscheidet der Bundesvorstand,
                                                                                            ob zum Parteitag alle Mitglieder oder gewählte Delegierte der
                                                                                            Landesverbände eingeladen werden. Diese Entscheidung hat der
                                                                                            Bundesvorstand den Landesverbänden mindestens drei Monate vor einem
                                                                                            Parteitag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung,
                                                                                            findet ein Mitgliederparteitag statt. Ab einer Zahl von 3000 Mitgliedern
                                                                                            findet grundsätzlich ein Parteitag mit Delegierten statt. Die Delegierten
                                                                                            werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Landesverbandes
                                                                                            gewählt. Die Landesverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die
                                                                                            Parität (mindestens 50% Frauen) zu wahren. Zur Ermittlung der
                                                                                            Delegiertenzahl pro Landesverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der
                                                                                            Mitglieder des Landesverbandes wird mit 500 multipliziert. Das Ergebnis
                                                                                            wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei
                                                                                            das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die
                                                                                            jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen
                                                                                            muss (Grundmandat). Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahlen
                                                                                            sind die dem*der Bundestagspräsident*in im letzten
                                                                                            Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Wenn die Mitgliederzahl 500 übersteigt, entscheidet der Bundesvorstand, ob zum Parteitag alle Mitglieder oder gewählte Delegierte der Landesverbände eingeladen werden. Diese Entscheidung hat der Bundesvorstand den Landesverbänden mindestens drei Monate vor einem Parteitag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, findet ein Mitgliederparteitag statt. Ab einer Zahl von 3000 Mitgliedern findet grundsätzlich ein Parteitag mit Delegierten statt. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Landesverbandes gewählt. Die Landesverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Parität (mindestens 50% Frauen) zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Landesverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes wird mit 500 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss (Grundmandat). Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahlen sind die dem*der Bundestagspräsident*in im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Wenn die Mitgliederzahl 500 übersteigt, entscheidet der Bundesvorstand, ob zum Parteitag alle Mitglieder oder gewählte Delegierte der Landesverbände eingeladen werden. Diese Entscheidung hat der Bundesvorstand den Landesverbänden mindestens drei Monate vor einem Parteitag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, findet ein Mitgliederparteitag statt. Ab einer Zahl von 3000 Mitgliedern findet grundsätzlich ein Parteitag mit Delegierten statt. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Landesverbandes gewählt. Die Landesverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Parität (mindestens 50% Frauen) zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Landesverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes wird mit 500 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss (Grundmandat). Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahlen sind die dem*der Bundestagspräsident*in im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Wenn die Mitgliederzahl 500 übersteigt, entscheidet der Bundesvorstand, ob zum Parteitag alle Mitglieder oder gewählte Delegierte der Landesverbände eingeladen werden. Diese Entscheidung hat der Bundesvorstand den Landesverbänden mindestens drei Monate vor einem Parteitag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, findet ein Mitgliederparteitag statt. Ab einer Zahl von 3000 Mitgliedern findet grundsätzlich ein Parteitag mit Delegierten statt. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Landesverbandes gewählt. Die Landesverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Parität (mindestens 50% Frauen) zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Landesverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes wird mit 500 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss (Grundmandat). Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahlen sind die dem*der Bundestagspräsident*in im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Wenn die Mitgliederzahl 500 übersteigt, entscheidet der Bundesvorstand, ob zum Parteitag alle Mitglieder oder gewählte Delegierte der Landesverbände eingeladen werden. Diese Entscheidung hat der Bundesvorstand den Landesverbänden mindestens drei Monate vor einem Parteitag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, findet ein Mitgliederparteitag statt. Ab einer Zahl von 3000 Mitgliedern findet grundsätzlich ein Parteitag mit Delegierten statt. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Landesverbandes gewählt. Die Landesverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Parität (mindestens 50% Frauen) zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Landesverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes wird mit 500 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss (Grundmandat). Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahlen sind die dem*der Bundestagspräsident*in im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Wenn die Mitgliederzahl 500 übersteigt, entscheidet der Bundesvorstand, ob zum Parteitag alle Mitglieder oder gewählte Delegierte der Landesverbände eingeladen werden. Diese Entscheidung hat der Bundesvorstand den Landesverbänden mindestens drei Monate vor einem Parteitag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, findet ein Mitgliederparteitag statt. Ab einer Zahl von 3000 Mitgliedern findet grundsätzlich ein Parteitag mit Delegierten statt. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Landesverbandes gewählt. Die Landesverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Parität (mindestens 50% Frauen) zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Landesverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes wird mit 500 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss (Grundmandat). Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahlen sind die dem*der Bundestagspräsident*in im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Wenn die Mitgliederzahl 500 übersteigt, entscheidet der Bundesvorstand, ob zum Parteitag alle Mitglieder oder gewählte Delegierte der Landesverbände eingeladen werden. Diese Entscheidung hat der Bundesvorstand den Landesverbänden mindestens drei Monate vor einem Parteitag schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, findet ein Mitgliederparteitag statt. Ab einer Zahl von 3000 Mitgliedern findet grundsätzlich ein Parteitag mit Delegierten statt. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Landesverbandes gewählt. Die Landesverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Parität (mindestens 50% Frauen) zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Landesverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Landesverbandes wird mit 500 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss (Grundmandat). Maßgeblich für die Berechnung der Delegiertenzahlen sind die dem*der Bundestagspräsident*in im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Der Bundesvorstand kann in Zusammenarbeit mit Basis- oder Landesgruppen
                                                                                            bundesweit zeitgleich zum Bundesparteitag Satelliten-Parteitage
                                                                                            organisieren, bei denen live der Bundesparteitag übertragen wird und bei
                                                                                            denen anwesende Parteimitglieder über eine Zählkommission ihre Stimmen
                                                                                            abgeben können. Die Ergebnisse der lokalen Auszählungen werden dann
                                                                                            sofort per Fax und fernmündlich an die Zählkommission des
                                                                                            Bundesparteitages übermittelt und müssen beim Gesamtergebnis
                                                                                            einberechnet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die lokalen
                                                                                            Ergebnisse binnen einer vom Bundesparteitag festgesetzten Frist an die
                                                                                            Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt werden. Nach der Frist
                                                                                            übermittelte Ergebnisse dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesvorstand kann in Zusammenarbeit mit Basis- oder Landesgruppen bundesweit zeitgleich zum Bundesparteitag Satelliten-Parteitage organisieren, bei denen live der Bundesparteitag übertragen wird und bei denen anwesende Parteimitglieder über eine Zählkommission ihre Stimmen abgeben können. Die Ergebnisse der lokalen Auszählungen werden dann sofort per Fax und fernmündlich an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt und müssen beim Gesamtergebnis einberechnet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die lokalen Ergebnisse binnen einer vom Bundesparteitag festgesetzten Frist an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt werden. Nach der Frist übermittelte Ergebnisse dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Der Bundesvorstand kann in Zusammenarbeit mit Basis- oder Landesgruppen bundesweit zeitgleich zum Bundesparteitag Satelliten-Parteitage organisieren, bei denen live der Bundesparteitag übertragen wird und bei denen anwesende Parteimitglieder über eine Zählkommission ihre Stimmen abgeben können. Die Ergebnisse der lokalen Auszählungen werden dann sofort per Fax und fernmündlich an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt und müssen beim Gesamtergebnis einberechnet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die lokalen Ergebnisse binnen einer vom Bundesparteitag festgesetzten Frist an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt werden. Nach der Frist übermittelte Ergebnisse dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Der Bundesvorstand kann in Zusammenarbeit mit Basis- oder Landesgruppen bundesweit zeitgleich zum Bundesparteitag Satelliten-Parteitage organisieren, bei denen live der Bundesparteitag übertragen wird und bei denen anwesende Parteimitglieder über eine Zählkommission ihre Stimmen abgeben können. Die Ergebnisse der lokalen Auszählungen werden dann sofort per Fax und fernmündlich an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt und müssen beim Gesamtergebnis einberechnet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die lokalen Ergebnisse binnen einer vom Bundesparteitag festgesetzten Frist an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt werden. Nach der Frist übermittelte Ergebnisse dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesvorstand kann in Zusammenarbeit mit Basis- oder Landesgruppen bundesweit zeitgleich zum Bundesparteitag Satelliten-Parteitage organisieren, bei denen live der Bundesparteitag übertragen wird und bei denen anwesende Parteimitglieder über eine Zählkommission ihre Stimmen abgeben können. Die Ergebnisse der lokalen Auszählungen werden dann sofort per Fax und fernmündlich an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt und müssen beim Gesamtergebnis einberechnet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die lokalen Ergebnisse binnen einer vom Bundesparteitag festgesetzten Frist an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt werden. Nach der Frist übermittelte Ergebnisse dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesvorstand kann in Zusammenarbeit mit Basis- oder Landesgruppen bundesweit zeitgleich zum Bundesparteitag Satelliten-Parteitage organisieren, bei denen live der Bundesparteitag übertragen wird und bei denen anwesende Parteimitglieder über eine Zählkommission ihre Stimmen abgeben können. Die Ergebnisse der lokalen Auszählungen werden dann sofort per Fax und fernmündlich an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt und müssen beim Gesamtergebnis einberechnet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die lokalen Ergebnisse binnen einer vom Bundesparteitag festgesetzten Frist an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt werden. Nach der Frist übermittelte Ergebnisse dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesvorstand kann in Zusammenarbeit mit Basis- oder Landesgruppen bundesweit zeitgleich zum Bundesparteitag Satelliten-Parteitage organisieren, bei denen live der Bundesparteitag übertragen wird und bei denen anwesende Parteimitglieder über eine Zählkommission ihre Stimmen abgeben können. Die Ergebnisse der lokalen Auszählungen werden dann sofort per Fax und fernmündlich an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt und müssen beim Gesamtergebnis einberechnet werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die lokalen Ergebnisse binnen einer vom Bundesparteitag festgesetzten Frist an die Zählkommission des Bundesparteitages übermittelt werden. Nach der Frist übermittelte Ergebnisse dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Mitglieder können bei der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht entweder
                                                                                            persönlich oder per Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder können bei der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht entweder persönlich oder per Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Mitglieder können bei der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht entweder persönlich oder per Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Mitglieder können bei der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht entweder persönlich oder per Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder können bei der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht entweder persönlich oder per Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder können bei der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht entweder persönlich oder per Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder können bei der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht entweder persönlich oder per Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Mitglieder können ihr Stimmrecht mittels einer Vollmacht vorübergehend
                                                                                            auf eine andere Person übertragen, sofern sie nicht selbst für den
                                                                                            Parteitag akkreditiert sind. Diese Person muss Mitglied der Partei sein.
                                                                                            Jedes stimmberechtigte Mitglied kann maximal zwei weitere Mitglieder
                                                                                            vertreten. Eine Vollmacht kann nur unmittelbar ausgestellt werden,
                                                                                            Untervollmachten sind nicht zulässig. Zum Parteitag muss die Vollmacht
                                                                                            schriftlich – mit einer Kopie des Personalausweises des*der
                                                                                            Vollmachtgebenden – für den Erhalt der Stimmkarten vorgezeigt werden.
                                                                                            Mitglieder, die aufgrund von Übertragung mehrere Stimmrechte vertreten,
                                                                                            müssen diese nicht gleichlautend abgeben. Bei Mitgliederversammlungen,
                                                                                            die gleichzeitig mit Satelliten-Parteitagen stattfinden, ist eine
                                                                                            Übertragung des Stimmrechts ausgeschlossen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder können ihr Stimmrecht mittels einer Vollmacht vorübergehend auf eine andere Person übertragen, sofern sie nicht selbst für den Parteitag akkreditiert sind. Diese Person muss Mitglied der Partei sein. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann maximal zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Vollmacht kann nur unmittelbar ausgestellt werden, Untervollmachten sind nicht zulässig. Zum Parteitag muss die Vollmacht schriftlich – mit einer Kopie des Personalausweises des*der Vollmachtgebenden – für den Erhalt der Stimmkarten vorgezeigt werden. Mitglieder, die aufgrund von Übertragung mehrere Stimmrechte vertreten, müssen diese nicht gleichlautend abgeben. Bei Mitgliederversammlungen, die gleichzeitig mit Satelliten-Parteitagen stattfinden, ist eine Übertragung des Stimmrechts ausgeschlossen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Mitglieder können ihr Stimmrecht mittels einer Vollmacht vorübergehend auf eine andere Person übertragen, sofern sie nicht selbst für den Parteitag akkreditiert sind. Diese Person muss Mitglied der Partei sein. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann maximal zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Vollmacht kann nur unmittelbar ausgestellt werden, Untervollmachten sind nicht zulässig. Zum Parteitag muss die Vollmacht schriftlich – mit einer Kopie des Personalausweises des*der Vollmachtgebenden – für den Erhalt der Stimmkarten vorgezeigt werden. Mitglieder, die aufgrund von Übertragung mehrere Stimmrechte vertreten, müssen diese nicht gleichlautend abgeben. Bei Mitgliederversammlungen, die gleichzeitig mit Satelliten-Parteitagen stattfinden, ist eine Übertragung des Stimmrechts ausgeschlossen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Mitglieder können ihr Stimmrecht mittels einer Vollmacht vorübergehend auf eine andere Person übertragen, sofern sie nicht selbst für den Parteitag akkreditiert sind. Diese Person muss Mitglied der Partei sein. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann maximal zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Vollmacht kann nur unmittelbar ausgestellt werden, Untervollmachten sind nicht zulässig. Zum Parteitag muss die Vollmacht schriftlich – mit einer Kopie des Personalausweises des*der Vollmachtgebenden – für den Erhalt der Stimmkarten vorgezeigt werden. Mitglieder, die aufgrund von Übertragung mehrere Stimmrechte vertreten, müssen diese nicht gleichlautend abgeben. Bei Mitgliederversammlungen, die gleichzeitig mit Satelliten-Parteitagen stattfinden, ist eine Übertragung des Stimmrechts ausgeschlossen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder können ihr Stimmrecht mittels einer Vollmacht vorübergehend auf eine andere Person übertragen, sofern sie nicht selbst für den Parteitag akkreditiert sind. Diese Person muss Mitglied der Partei sein. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann maximal zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Vollmacht kann nur unmittelbar ausgestellt werden, Untervollmachten sind nicht zulässig. Zum Parteitag muss die Vollmacht schriftlich – mit einer Kopie des Personalausweises des*der Vollmachtgebenden – für den Erhalt der Stimmkarten vorgezeigt werden. Mitglieder, die aufgrund von Übertragung mehrere Stimmrechte vertreten, müssen diese nicht gleichlautend abgeben. Bei Mitgliederversammlungen, die gleichzeitig mit Satelliten-Parteitagen stattfinden, ist eine Übertragung des Stimmrechts ausgeschlossen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder können ihr Stimmrecht mittels einer Vollmacht vorübergehend auf eine andere Person übertragen, sofern sie nicht selbst für den Parteitag akkreditiert sind. Diese Person muss Mitglied der Partei sein. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann maximal zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Vollmacht kann nur unmittelbar ausgestellt werden, Untervollmachten sind nicht zulässig. Zum Parteitag muss die Vollmacht schriftlich – mit einer Kopie des Personalausweises des*der Vollmachtgebenden – für den Erhalt der Stimmkarten vorgezeigt werden. Mitglieder, die aufgrund von Übertragung mehrere Stimmrechte vertreten, müssen diese nicht gleichlautend abgeben. Bei Mitgliederversammlungen, die gleichzeitig mit Satelliten-Parteitagen stattfinden, ist eine Übertragung des Stimmrechts ausgeschlossen.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Mitglieder können ihr Stimmrecht mittels einer Vollmacht vorübergehend auf eine andere Person übertragen, sofern sie nicht selbst für den Parteitag akkreditiert sind. Diese Person muss Mitglied der Partei sein. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann maximal zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Vollmacht kann nur unmittelbar ausgestellt werden, Untervollmachten sind nicht zulässig. Zum Parteitag muss die Vollmacht schriftlich – mit einer Kopie des Personalausweises des*der Vollmachtgebenden – für den Erhalt der Stimmkarten vorgezeigt werden. Mitglieder, die aufgrund von Übertragung mehrere Stimmrechte vertreten, müssen diese nicht gleichlautend abgeben. Bei Mitgliederversammlungen, die gleichzeitig mit Satelliten-Parteitagen stattfinden, ist eine Übertragung des Stimmrechts ausgeschlossen.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher
                                                                                            Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer
                                                                                            Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes.
                                                                                            Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Aufgaben des Bundesparteitages:
                                                                                            1. Der Bundesparteitag beschließt über die Grundlinien der Politik
                                                                                              von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und das Bundesprogramm.

                                                                                            2. Er beschließt über die Satzung, die Finanzordnung, die
                                                                                              Schiedsgerichtsordnung und die Abstimmungsordnung für Initiativen.

                                                                                            3. Er beschließt über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit
                                                                                              anderen Parteien nach § 12.

                                                                                            4. Er wählt die Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 8 Abs. 5.

                                                                                            5. Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des
                                                                                              Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine
                                                                                              Entlastung.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Aufgaben des Bundesparteitages:
                                                                                              1. Der Bundesparteitag beschließt über die Grundlinien der Politik von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und das Bundesprogramm.
                                                                                              2. Er beschließt über die Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung und die Abstimmungsordnung für Initiativen.
                                                                                              3. Er beschließt über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 12.
                                                                                              4. Er wählt die Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 8 Abs. 5.
                                                                                              5. Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Aufgaben des Bundesparteitages:
                                                                                                    1. Der Bundesparteitag beschließt über die Grundlinien der Politik von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und das Bundesprogramm.
                                                                                                    2. Er beschließt über die Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung und die Abstimmungsordnung für Initiativen.
                                                                                                    3. Er beschließt über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 12.
                                                                                                    4. Er wählt die Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 8 Abs. 5.
                                                                                                    5. Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Aufgaben des Bundesparteitages:
                                                                                                1. Der Bundesparteitag beschließt über die Grundlinien der Politik von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und das Bundesprogramm.
                                                                                                2. Er beschließt über die Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung und die Abstimmungsordnung für Initiativen.
                                                                                                3. Er beschließt über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 12.
                                                                                                4. Er wählt die Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 8 Abs. 5.
                                                                                                5. Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Aufgaben des Bundesparteitages:
                                                                                              1. Der Bundesparteitag beschließt über die Grundlinien der Politik von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und das Bundesprogramm.
                                                                                              2. Er beschließt über die Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung und die Abstimmungsordnung für Initiativen.
                                                                                              3. Er beschließt über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 12.
                                                                                              4. Er wählt die Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 8 Abs. 5.
                                                                                              5. Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Aufgaben des Bundesparteitages:
                                                                                              1. Der Bundesparteitag beschließt über die Grundlinien der Politik von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und das Bundesprogramm.
                                                                                              2. Er beschließt über die Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung und die Abstimmungsordnung für Initiativen.
                                                                                              3. Er beschließt über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 12.
                                                                                              4. Er wählt die Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 8 Abs. 5.
                                                                                              5. Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Aufgaben des Bundesparteitages:
                                                                                              1. Der Bundesparteitag beschließt über die Grundlinien der Politik von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG und das Bundesprogramm.
                                                                                              2. Er beschließt über die Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung und die Abstimmungsordnung für Initiativen.
                                                                                              3. Er beschließt über die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 12.
                                                                                              4. Er wählt die Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 8 Abs. 5.
                                                                                              5. Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll
                                                                                            gefertigt, das von einem Mitglied der Protokollführung, einem Mitglied
                                                                                            der Versammlungsleitung und den Vorsitzenden oder dem*der
                                                                                            stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Wurden die
                                                                                            Vorsitzenden neu gewählt, so unterschreiben die neu gewählten
                                                                                            Vorsitzenden. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von einem Mitglied der Protokollführung, einem Mitglied der Versammlungsleitung und den Vorsitzenden oder dem*der stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Wurden die Vorsitzenden neu gewählt, so unterschreiben die neu gewählten Vorsitzenden. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von einem Mitglied der Protokollführung, einem Mitglied der Versammlungsleitung und den Vorsitzenden oder dem*der stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Wurden die Vorsitzenden neu gewählt, so unterschreiben die neu gewählten Vorsitzenden. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von einem Mitglied der Protokollführung, einem Mitglied der Versammlungsleitung und den Vorsitzenden oder dem*der stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Wurden die Vorsitzenden neu gewählt, so unterschreiben die neu gewählten Vorsitzenden. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von einem Mitglied der Protokollführung, einem Mitglied der Versammlungsleitung und den Vorsitzenden oder dem*der stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Wurden die Vorsitzenden neu gewählt, so unterschreiben die neu gewählten Vorsitzenden. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von einem Mitglied der Protokollführung, einem Mitglied der Versammlungsleitung und den Vorsitzenden oder dem*der stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Wurden die Vorsitzenden neu gewählt, so unterschreiben die neu gewählten Vorsitzenden. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von einem Mitglied der Protokollführung, einem Mitglied der Versammlungsleitung und den Vorsitzenden oder dem*der stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Wurden die Vorsitzenden neu gewählt, so unterschreiben die neu gewählten Vorsitzenden. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer*innen, die nicht
                                                                                            Mitglieder des Bundesvorstands sein dürfen. Diesen obliegen die
                                                                                            Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden
                                                                                            Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das
                                                                                            Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig
                                                                                            Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann
                                                                                            vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor
                                                                                            dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen.
                                                                                            Die Amtszeit der Kassenprüfer*innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit
                                                                                            der Mitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer*innen, die nicht Mitglieder des Bundesvorstands sein dürfen. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer*innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer*innen, die nicht Mitglieder des Bundesvorstands sein dürfen. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer*innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer*innen, die nicht Mitglieder des Bundesvorstands sein dürfen. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer*innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer*innen, die nicht Mitglieder des Bundesvorstands sein dürfen. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer*innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer*innen, die nicht Mitglieder des Bundesvorstands sein dürfen. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer*innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer*innen, die nicht Mitglieder des Bundesvorstands sein dürfen. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer*innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Der Bundesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. Sollten einzelne
                                                                                            Bestimmungen der Geschäftsordnung ganz oder teilweise der Satzung
                                                                                            widersprechen, so hat die Satzung Vorrang. Die Wirksamkeit der übrigen
                                                                                            Geschäftsordnung wird dadurch nicht berührt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsordnung ganz oder teilweise der Satzung widersprechen, so hat die Satzung Vorrang. Die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung wird dadurch nicht berührt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Der Bundesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsordnung ganz oder teilweise der Satzung widersprechen, so hat die Satzung Vorrang. Die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung wird dadurch nicht berührt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Der Bundesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsordnung ganz oder teilweise der Satzung widersprechen, so hat die Satzung Vorrang. Die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung wird dadurch nicht berührt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsordnung ganz oder teilweise der Satzung widersprechen, so hat die Satzung Vorrang. Die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung wird dadurch nicht berührt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsordnung ganz oder teilweise der Satzung widersprechen, so hat die Satzung Vorrang. Die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung wird dadurch nicht berührt.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Der Bundesparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsordnung ganz oder teilweise der Satzung widersprechen, so hat die Satzung Vorrang. Die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung wird dadurch nicht berührt.
                                                                                          • S7-058
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          • S7-058-5
                                                                                          • S7-058-6
                                                                                          • S7-058-7
                                                                                          1. Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der
                                                                                            abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, es sei denn es ist in der
                                                                                            Satzung oder in der Geschäftsordnung etwas anderes geregelt. Bei
                                                                                            Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden
                                                                                            als ungültige Stimmen gewertet.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, es sei denn es ist in der Satzung oder in der Geschäftsordnung etwas anderes geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, es sei denn es ist in der Satzung oder in der Geschäftsordnung etwas anderes geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, es sei denn es ist in der Satzung oder in der Geschäftsordnung etwas anderes geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, es sei denn es ist in der Satzung oder in der Geschäftsordnung etwas anderes geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, es sei denn es ist in der Satzung oder in der Geschäftsordnung etwas anderes geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Die Entscheidungen des Bundesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, es sei denn es ist in der Satzung oder in der Geschäftsordnung etwas anderes geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.
                                                                                          • S7-058-2
                                                                                          • S7-058-3
                                                                                          1. Beschlüsse außerhalb von Satzungsänderungen, egal ob angenommen oder
                                                                                            abgelehnt, müssen spätestens zwei Monate nach Annahme vorliegen. Diese
                                                                                            müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und
                                                                                            im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                            Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der
                                                                                            Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich
                                                                                            verantwortlich bleibt.

                                                                                            In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesvorstand die Kommunikation
                                                                                            und Veröffentlichung der Beschlüsse um einen weiteren Monat auf dann
                                                                                            insgesamt drei Monate nach dem Beschluss über Satzungsänderungen
                                                                                            verschieben.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Beschlüsse außerhalb von Satzungsänderungen, egal ob angenommen oder abgelehnt, müssen spätestens zwei Monate nach Annahme vorliegen. Diese müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                                    Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

                                                                                                    In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesvorstand die Kommunikation und Veröffentlichung der Beschlüsse um einen weiteren Monat auf dann insgesamt drei Monate nach dem Beschluss über Satzungsänderungen verschieben.

                                                                                          Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                          , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                          Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Beschlüsse außerhalb von Satzungsänderungen, egal ob angenommen oder abgelehnt, müssen spätestens zwei Monate nach Annahme vorliegen. Diese müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                                Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

                                                                                                In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesvorstand die Kommunikation und Veröffentlichung der Beschlüsse um einen weiteren Monat auf dann insgesamt drei Monate nach dem Beschluss über Satzungsänderungen verschieben.

                                                                                            § 10. Einreichung von Wahlvorschlägen

                                                                                            • S7-058
                                                                                            • S7-058-2
                                                                                            • S7-058-3
                                                                                            • S7-058-5
                                                                                            • S7-058-6
                                                                                            • S7-058-7
                                                                                            1. Für die Aufstellung der Bewerber*innen für Wahlen zu Volksvertretungen
                                                                                              gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der
                                                                                              Bundespartei. Näheres regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung
                                                                                              ist und Satzungsrang hat.

                                                                                            Änderungsantrag S7-058

                                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Für die Aufstellung der Bewerber*innen für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei. Näheres regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung ist und Satzungsrang hat.

                                                                                            Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                            1. Für die Aufstellung der Bewerber*innen für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei. Näheres regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung ist und Satzungsrang hat.

                                                                                            Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Für die Aufstellung der Bewerber*innen für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei. Näheres regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung ist und Satzungsrang hat.

                                                                                            Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                            1. Für die Aufstellung der Bewerber*innen für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei. Näheres regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung ist und Satzungsrang hat.

                                                                                            Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Für die Aufstellung der Bewerber*innen für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei. Näheres regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung ist und Satzungsrang hat.

                                                                                            Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                            , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                            Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                            1. Für die Aufstellung der Bewerber*innen für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei. Näheres regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung ist und Satzungsrang hat.

                                                                                              § 11. Urabstimmung

                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Über alle Fragen der Politik der Partei, insbesondere auch des Programms,
                                                                                                kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Über alle Fragen der Politik der Partei, insbesondere auch des Programms, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                              1. Über alle Fragen der Politik der Partei, insbesondere auch des Programms, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Über alle Fragen der Politik der Partei, insbesondere auch des Programms, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                              1. Über alle Fragen der Politik der Partei, insbesondere auch des Programms, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                              1. Über alle Fragen der Politik der Partei, insbesondere auch des Programms, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                              1. Über alle Fragen der Politik der Partei, insbesondere auch des Programms, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Partei.
                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Die Urabstimmung findet statt auf Antrag
                                                                                                1. von zehn von Hundert der Mitglieder, wobei diejenigen Mitglieder
                                                                                                  nicht berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
                                                                                                  mit ihren Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, oder

                                                                                                2. von drei Landesverbänden oder

                                                                                                3. des Bundesparteitages oder

                                                                                                4. des Bundesvorstands

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Die Urabstimmung findet statt auf Antrag
                                                                                                  1. von zehn von Hundert der Mitglieder, wobei diejenigen Mitglieder nicht berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit ihren Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, oder
                                                                                                  2. von drei Landesverbänden oder
                                                                                                  3. des Bundesparteitages oder
                                                                                                  4. des Bundesvorstands

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                      1. Die Urabstimmung findet statt auf Antrag
                                                                                                        1. von zehn von Hundert der Mitglieder, wobei diejenigen Mitglieder nicht berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit ihren Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, oder
                                                                                                        2. von drei Landesverbänden oder
                                                                                                        3. des Bundesparteitages oder
                                                                                                        4. des Bundesvorstands

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Die Urabstimmung findet statt auf Antrag
                                                                                                    1. von zehn von Hundert der Mitglieder, wobei diejenigen Mitglieder nicht berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit ihren Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, oder
                                                                                                    2. von drei Landesverbänden oder
                                                                                                    3. des Bundesparteitages oder
                                                                                                    4. des Bundesvorstands

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Die Urabstimmung findet statt auf Antrag
                                                                                                  1. von zehn von Hundert der Mitglieder, wobei diejenigen Mitglieder nicht berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit ihren Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, oder
                                                                                                  2. von drei Landesverbänden oder
                                                                                                  3. des Bundesparteitages oder
                                                                                                  4. des Bundesvorstands

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Die Urabstimmung findet statt auf Antrag
                                                                                                  1. von zehn von Hundert der Mitglieder, wobei diejenigen Mitglieder nicht berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit ihren Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, oder
                                                                                                  2. von drei Landesverbänden oder
                                                                                                  3. des Bundesparteitages oder
                                                                                                  4. des Bundesvorstands

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Die Urabstimmung findet statt auf Antrag
                                                                                                  1. von zehn von Hundert der Mitglieder, wobei diejenigen Mitglieder nicht berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit ihren Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, oder
                                                                                                  2. von drei Landesverbänden oder
                                                                                                  3. des Bundesparteitages oder
                                                                                                  4. des Bundesvorstands
                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Die Antragsteller*innen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der
                                                                                                Urabstimmung fest.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Die Antragsteller*innen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                      1. Die Antragsteller*innen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Die Antragsteller*innen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Die Antragsteller*innen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Die Antragsteller*innen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Die Antragsteller*innen legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest.
                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Der Bundesvorstand beauftragt eine Person mit der Durchführung der
                                                                                                Urabstimmung.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Der Bundesvorstand beauftragt eine Person mit der Durchführung der Urabstimmung.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                      1. Der Bundesvorstand beauftragt eine Person mit der Durchführung der Urabstimmung.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Der Bundesvorstand beauftragt eine Person mit der Durchführung der Urabstimmung.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Der Bundesvorstand beauftragt eine Person mit der Durchführung der Urabstimmung.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Der Bundesvorstand beauftragt eine Person mit der Durchführung der Urabstimmung.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Der Bundesvorstand beauftragt eine Person mit der Durchführung der Urabstimmung.
                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Die Urabstimmung erfolgt in einem nur für Mitglieder zugänglichen
                                                                                                Bereich im Plenum.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Die Urabstimmung erfolgt in einem nur für Mitglieder zugänglichen Bereich im Plenum.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                      1. Die Urabstimmung erfolgt in einem nur für Mitglieder zugänglichen Bereich im Plenum.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Die Urabstimmung erfolgt in einem nur für Mitglieder zugänglichen Bereich im Plenum.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Die Urabstimmung erfolgt in einem nur für Mitglieder zugänglichen Bereich im Plenum.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Die Urabstimmung erfolgt in einem nur für Mitglieder zugänglichen Bereich im Plenum.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Die Urabstimmung erfolgt in einem nur für Mitglieder zugänglichen Bereich im Plenum.
                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der
                                                                                                Bundesvorstand erlässt.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der Bundesvorstand erlässt.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                      1. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der Bundesvorstand erlässt.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der Bundesvorstand erlässt.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der Bundesvorstand erlässt.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                              1. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der Bundesvorstand erlässt.
                                                                                              1. Das Nähere wird in der Urabstimmungsordnung geregelt.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der Bundesvorstand erlässt.
                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                      1. Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.
                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Der Bundesvorstand übernimmt für Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe,
                                                                                                im Rahmen der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu
                                                                                                informieren. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der
                                                                                                beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen.
                                                                                                Die Basisgruppen sind gehalten, zum Thema der jeweiligen Urabstimmung
                                                                                                Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die Information zur
                                                                                                Urabstimmung hat sachdienlich, umfassend und neutral zu sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Der Bundesvorstand übernimmt für Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmen der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu informieren. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Basisgruppen sind gehalten, zum Thema der jeweiligen Urabstimmung Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die Information zur Urabstimmung hat sachdienlich, umfassend und neutral zu sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                      1. Der Bundesvorstand übernimmt für Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmen der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu informieren. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Basisgruppen sind gehalten, zum Thema der jeweiligen Urabstimmung Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die Information zur Urabstimmung hat sachdienlich, umfassend und neutral zu sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Der Bundesvorstand übernimmt für Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmen der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu informieren. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Basisgruppen sind gehalten, zum Thema der jeweiligen Urabstimmung Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die Information zur Urabstimmung hat sachdienlich, umfassend und neutral zu sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Der Bundesvorstand übernimmt für Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmen der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu informieren. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Basisgruppen sind gehalten, zum Thema der jeweiligen Urabstimmung Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die Information zur Urabstimmung hat sachdienlich, umfassend und neutral zu sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Der Bundesvorstand übernimmt für Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmen der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu informieren. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Basisgruppen sind gehalten, zum Thema der jeweiligen Urabstimmung Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die Information zur Urabstimmung hat sachdienlich, umfassend und neutral zu sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Der Bundesvorstand übernimmt für Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmen der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu informieren. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Basisgruppen sind gehalten, zum Thema der jeweiligen Urabstimmung Informationsveranstaltungen durchzuführen. Die Information zur Urabstimmung hat sachdienlich, umfassend und neutral zu sein.
                                                                                              • S7-058
                                                                                              • S7-058-2
                                                                                              • S7-058-3
                                                                                              • S7-058-5
                                                                                              • S7-058-6
                                                                                              • S7-058-7
                                                                                              1. Ein einmal per Urabstimmung beschlossener Inhalt kann erst nach Ablauf von
                                                                                                2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Ein einmal per Urabstimmung beschlossener Inhalt kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                      1. Ein einmal per Urabstimmung beschlossener Inhalt kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Ein einmal per Urabstimmung beschlossener Inhalt kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                1. Ein einmal per Urabstimmung beschlossener Inhalt kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Ein einmal per Urabstimmung beschlossener Inhalt kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.

                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                1. Ein einmal per Urabstimmung beschlossener Inhalt kann erst nach Ablauf von 2 Jahren erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.
                                                                                                1. Wenn eine Urabstimmung zu einem Gegenstand nicht möglich ist, wird eine
                                                                                                  Mitgliederbefragung zu dem Gegenstand durchgeführt und dem folgenden
                                                                                                  Parteitag zur Bestätigung vorgelegt.

                                                                                                  § 12. Auflösung und Verschmelzung

                                                                                                  • S7-058
                                                                                                  • S7-058-2
                                                                                                  • S7-058-3
                                                                                                  • S7-058-5
                                                                                                  • S7-058-6
                                                                                                  • S7-058-7
                                                                                                  1. Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen
                                                                                                    Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer
                                                                                                    Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen
                                                                                                    werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                  1. Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                  1. Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                  1. Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                  1. Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigtenabgegebenen Stimmen beschlossen werden.
                                                                                                  • S7-058
                                                                                                  • S7-058-2
                                                                                                  • S7-058-3
                                                                                                  • S7-058-5
                                                                                                  • S7-058-6
                                                                                                  • S7-058-7
                                                                                                  1. Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine
                                                                                                    Urabstimmung unter den Parteimitgliedern bestätigt werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                    1. Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Parteimitgliedern bestätigt werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                          1. Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Parteimitgliedern bestätigt werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                      1. Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Parteimitgliedern bestätigt werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                    1. Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Parteimitgliedern bestätigt werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                    1. Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Parteimitgliedern bestätigt werden.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                    1. Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Parteimitgliedern bestätigt werden.
                                                                                                  • S7-058
                                                                                                  • S7-058-2
                                                                                                  • S7-058-3
                                                                                                  • S7-058-5
                                                                                                  • S7-058-6
                                                                                                  • S7-058-7
                                                                                                  1. Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt
                                                                                                    werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages
                                                                                                    beim Bundesvorstand eingegangen ist.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                    1. Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                          1. Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                      1. Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                    1. Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                    1. Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.

                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                    1. Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.
                                                                                                    1. Die Auflösung oder Verschmelzung von Landesverbänden bedürfen zur
                                                                                                      Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.

                                                                                                      § 13. Schiedsgerichte

                                                                                                        1. Auf Bundes- und Landesebene sind Schiedsgerichte einzurichten.
                                                                                                          Zusammensetzung, Zuständigkeit und Verfahren regelt die
                                                                                                          Schiedsgerichtsordnung. Die Schiedsgerichtsordnung ist Bestandteil der
                                                                                                          Satzung und hat Satzungsrang.

                                                                                                          § 14. Finanzordnung

                                                                                                            1. Die Bundespartei sowie alle weiteren Gliederungen von DEMOKRATIE IN
                                                                                                              BEWEGUNG sind bzgl. der Aufbringung, Verwendung und Verwaltung von
                                                                                                              finanziellen Mitteln an die Finanzordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
                                                                                                              gebunden. Die Finanzordnung ist Bestandteil der Satzung und hat
                                                                                                              Satzungsrang.

                                                                                                              § 15. Abstimmungsordnung für Initiativen

                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Die Bundespartei sowie alle weiteren Gliederungen von DEMOKRATIE IN
                                                                                                                BEWEGUNG sind bezüglich der Entwicklung des Programms an die
                                                                                                                Abstimmungsordnung für Initiativen gebunden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                              1. Die Bundespartei sowie alle weiteren Gliederungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sind bezüglich der Entwicklung des Programms an die Abstimmungsordnung für Initiativen gebunden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                              1. Die Bundespartei sowie alle weiteren Gliederungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sind bezüglich der Entwicklung des Programms an die Abstimmungsordnung für Initiativen gebunden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                              1. Die Bundespartei sowie alle weiteren Gliederungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sind bezüglich der Entwicklung des Programms an die Abstimmungsordnung für Initiativen gebunden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                              1. Die Bundespartei sowie alle weiteren Gliederungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sind bezüglich der Entwicklung des Programms an die Abstimmungsordnung für Initiativen gebunden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                              1. Die Bundespartei sowie alle weiteren Gliederungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sind bezüglich der Entwicklung des Programms an die Abstimmungsordnung für Initiativen gebunden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                              1. Die Bundespartei sowie alle weiteren Gliederungen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG sind bezüglich der Entwicklung des Programms an die Abstimmungsordnung für Initiativen gebunden.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Initiativen und Gesetzentwürfe können auf Bundes- und auf Landesebene
                                                                                                                eingebracht werden. Bis zur Bundestagswahl 2017 ist dies nur auf
                                                                                                                Bundesebene beschränkt.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Initiativen und Gesetzentwürfe können auf Bundes- und auf Landesebene eingebracht werden. Bis zur Bundestagswahl 2017 ist dies nur auf Bundesebene beschränkt.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Initiativen und Gesetzentwürfe können auf Bundes- und auf Landesebene eingebracht werden. Bis zur Bundestagswahl 2017 ist dies nur auf Bundesebene beschränkt.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Initiativen und Gesetzentwürfe können auf Bundes- und auf Landesebene eingebracht werden. Bis zur Bundestagswahl 2017 ist dies nur auf Bundesebene beschränkt.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Initiativen und Gesetzentwürfe können auf Bundes- und auf Landesebene eingebracht werden. Bis zur Bundestagswahl 2017 ist dies nur auf Bundesebene beschränkt.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Initiativen und Gesetzentwürfe können auf Bundes- und auf Landesebene eingebracht werden. Bis zur Bundestagswahl 2017 ist dies nur auf Bundesebene beschränkt.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Initiativen und Gesetzentwürfe können auf Bundes- und auf Landesebene eingebracht werden. Bis zur Bundestagswahl 2017 ist dies nur auf Bundesebene beschränkt.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Initiativen und Gesetzentwürfe sind jeweils für die Gliederungsebene
                                                                                                                verpflichtend, auf der abgestimmt wurde, und die Abgeordneten von
                                                                                                                DEMOKRATIE IN BEWEGUNG haben diese in den Parlamenten so weit wie möglich
                                                                                                                und soweit es mit ihrem Gewissen vereinbar ist zu vertreten und in
                                                                                                                Abstimmungen zu unterstützen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Initiativen und Gesetzentwürfe sind jeweils für die Gliederungsebene verpflichtend, auf der abgestimmt wurde, und die Abgeordneten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG haben diese in den Parlamenten so weit wie möglich und soweit es mit ihrem Gewissen vereinbar ist zu vertreten und in Abstimmungen zu unterstützen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Initiativen und Gesetzentwürfe sind jeweils für die Gliederungsebene verpflichtend, auf der abgestimmt wurde, und die Abgeordneten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG haben diese in den Parlamenten so weit wie möglich und soweit es mit ihrem Gewissen vereinbar ist zu vertreten und in Abstimmungen zu unterstützen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Initiativen und Gesetzentwürfe sind jeweils für die Gliederungsebene verpflichtend, auf der abgestimmt wurde, und die Abgeordneten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG haben diese in den Parlamenten so weit wie möglich und soweit es mit ihrem Gewissen vereinbar ist zu vertreten und in Abstimmungen zu unterstützen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Initiativen und Gesetzentwürfe sind jeweils für die Gliederungsebene verpflichtend, auf der abgestimmt wurde, und die Abgeordneten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG haben diese in den Parlamenten so weit wie möglich und soweit es mit ihrem Gewissen vereinbar ist zu vertreten und in Abstimmungen zu unterstützen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Initiativen und Gesetzentwürfe sind jeweils für die Gliederungsebene verpflichtend, auf der abgestimmt wurde, und die Abgeordneten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG haben diese in den Parlamenten so weit wie möglich und soweit es mit ihrem Gewissen vereinbar ist zu vertreten und in Abstimmungen zu unterstützen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Initiativen und Gesetzentwürfe sind jeweils für die Gliederungsebene verpflichtend, auf der abgestimmt wurde, und die Abgeordneten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG haben diese in den Parlamenten so weit wie möglich und soweit es mit ihrem Gewissen vereinbar ist zu vertreten und in Abstimmungen zu unterstützen.
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              1. Die Abstimmungsordnung für Initiativen kann ein Verfahren dafür
                                                                                                                vorsehen, sie auf Vorschlag des Bundesvorstands mit Zustimmung der
                                                                                                                Mitglieder und Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu ändern. Die in
                                                                                                                diesem Verfahren vorgenommenen Änderungen werden vorläufig unmittelbar
                                                                                                                wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden
                                                                                                                Bundesparteitags.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Die Abstimmungsordnung für Initiativen kann ein Verfahren dafür vorsehen, sie auf Vorschlag des Bundesvorstands mit Zustimmung der Mitglieder und Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG zu ändern. Die in diesem Verfahren vorgenommenen Änderungen werden vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags.

                                                                                                              § 16. Abwägungsordnung für Parteistrategiefragen

                                                                                                              (1) Für basisdemokratische Entscheidungen hinsichtlich der Strategie der Partei kann die Agora als Teil des Plenums genutzt werden.

                                                                                                              (2) Die Abwägungsordnung regelt die Anwendung der Agora.

                                                                                                              (3) Die Abwägungsordnung sieht ein Verfahren vor, wie die Abwägungsordnung geändert werden kann. Die in diesem Verfahren vorgenommenen Änderungen werden vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags.

                                                                                                              • S7-058-2

                                                                                                              § 16. Vielfaltsförderung

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze

                                                                                                              § 1617. Vielfaltsförderung

                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Die politische Willensbildung der Frauen und Menschen mit
                                                                                                                Diskriminierungserfahrung in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel
                                                                                                                der Partei, dass keine Personen diskriminiert oder in ihrer politischen
                                                                                                                Arbeit behindert werden. Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung
                                                                                                                haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und
                                                                                                                eigene Plenen einzuberufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                              1. Die politische Willensbildung der Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass keine Personen diskriminiert oder in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und eigene Plenen einzuberufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                              1. Die politische Willensbildung der Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass keine Personen diskriminiert oder in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und eigene Plenen einzuberufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                              1. Die politische Willensbildung der Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass keine Personen diskriminiert oder in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und eigene Plenen einzuberufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                              1. Die politische Willensbildung der Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass keine Personen diskriminiert oder in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und eigene Plenen einzuberufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                              1. Die politische Willensbildung der Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass keine Personen diskriminiert oder in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und eigene Plenen einzuberufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                              1. Die politische Willensbildung der Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass keine Personen diskriminiert oder in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen und Menschen mit Diskriminierungserfahrung haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und eigene Plenen einzuberufen.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Diskriminierte Menschen haben Diskriminierungserfahrungen aufgrund von
                                                                                                                Rassismus, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer
                                                                                                                Geschlechtsidentität jenseits binärer Geschlechternormen. Weitere
                                                                                                                Diskriminierungsformen können vom Bundesvorstand jederzeit per Beschluss
                                                                                                                ergänzt werden. Streichen kann der Bundesvorstand hingegen keine der
                                                                                                                genannten Formen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Diskriminierte Menschen haben Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität jenseits binärer Geschlechternormen. Weitere Diskriminierungsformen können vom Bundesvorstand jederzeit per Beschluss ergänzt werden. Streichen kann der Bundesvorstand hingegen keine der genannten Formen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Diskriminierte Menschen haben Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität jenseits binärer Geschlechternormen. Weitere Diskriminierungsformen können vom Bundesvorstand jederzeit per Beschluss ergänzt werden. Streichen kann der Bundesvorstand hingegen keine der genannten Formen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Diskriminierte Menschen haben Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität jenseits binärer Geschlechternormen. Weitere Diskriminierungsformen können vom Bundesvorstand jederzeit per Beschluss ergänzt werden. Streichen kann der Bundesvorstand hingegen keine der genannten Formen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Diskriminierte Menschen haben Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität jenseits binärer Geschlechternormen. Weitere Diskriminierungsformen können vom Bundesvorstand jederzeit per Beschluss ergänzt werden. Streichen kann der Bundesvorstand hingegen keine der genannten Formen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Diskriminierte Menschen haben Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität jenseits binärer Geschlechternormen. Weitere Diskriminierungsformen können vom Bundesvorstand jederzeit per Beschluss ergänzt werden. Streichen kann der Bundesvorstand hingegen keine der genannten Formen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Diskriminierte Menschen haben Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Rassismus, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität jenseits binärer Geschlechternormen. Weitere Diskriminierungsformen können vom Bundesvorstand jederzeit per Beschluss ergänzt werden. Streichen kann der Bundesvorstand hingegen keine der genannten Formen.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird eine getrennte
                                                                                                                Redeliste für Frauen geführt. Unter der Voraussetzung entsprechender
                                                                                                                Wortmeldungen wird mindestens jeder zweite Redebeitrag von dieser
                                                                                                                Redeliste aufgerufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird eine getrennte Redeliste für Frauen geführt. Unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen wird mindestens jeder zweite Redebeitrag von dieser Redeliste aufgerufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird eine getrennte Redeliste für Frauen geführt. Unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen wird mindestens jeder zweite Redebeitrag von dieser Redeliste aufgerufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird eine getrennte Redeliste für Frauen geführt. Unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen wird mindestens jeder zweite Redebeitrag von dieser Redeliste aufgerufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird eine getrennte Redeliste für Frauen geführt. Unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen wird mindestens jeder zweite Redebeitrag von dieser Redeliste aufgerufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird eine getrennte Redeliste für Frauen geführt. Unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen wird mindestens jeder zweite Redebeitrag von dieser Redeliste aufgerufen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird eine getrennte Redeliste für Frauen geführt. Unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen wird mindestens jeder zweite Redebeitrag von dieser Redeliste aufgerufen.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von
                                                                                                                mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen oder mindestens zwei
                                                                                                                Personen mit Diskriminierungserfahrung ein die Versammlung unterbrechendes
                                                                                                                Plenum der jeweiligen Gruppe durchgeführt. Über einen in diesem Plenum
                                                                                                                abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter
                                                                                                                Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend
                                                                                                                entschieden werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen oder mindestens zwei Personen mit Diskriminierungserfahrung ein die Versammlung unterbrechendes Plenum der jeweiligen Gruppe durchgeführt. Über einen in diesem Plenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen oder mindestens zwei Personen mit Diskriminierungserfahrung ein die Versammlung unterbrechendes Plenum der jeweiligen Gruppe durchgeführt. Über einen in diesem Plenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen oder mindestens zwei Personen mit Diskriminierungserfahrung ein die Versammlung unterbrechendes Plenum der jeweiligen Gruppe durchgeführt. Über einen in diesem Plenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen oder mindestens zwei Personen mit Diskriminierungserfahrung ein die Versammlung unterbrechendes Plenum der jeweiligen Gruppe durchgeführt. Über einen in diesem Plenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen oder mindestens zwei Personen mit Diskriminierungserfahrung ein die Versammlung unterbrechendes Plenum der jeweiligen Gruppe durchgeführt. Über einen in diesem Plenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen oder mindestens zwei Personen mit Diskriminierungserfahrung ein die Versammlung unterbrechendes Plenum der jeweiligen Gruppe durchgeführt. Über einen in diesem Plenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Vorstände, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierte sollen
                                                                                                                grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen und zu einem Viertel mit
                                                                                                                diskriminierten Menschen besetzt werden. Im Vorstand von 7 sollen
                                                                                                                mindestens 2 Personen mit Diskriminierungserfahrung vertreten sein. Das
                                                                                                                genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Vorstände, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierte sollen grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen und zu einem Viertel mit diskriminierten Menschen besetzt werden. Im Vorstand von 7 sollen mindestens 2 Personen mit Diskriminierungserfahrung vertreten sein. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Vorstände, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierte sollen grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen und zu einem Viertel mit diskriminierten Menschen besetzt werden. Im Vorstand von 7 sollen mindestens 2 Personen mit Diskriminierungserfahrung vertreten sein. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Vorstände, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierte sollen grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen und zu einem Viertel mit diskriminierten Menschen besetzt werden. Im Vorstand von 7 sollen mindestens 2 Personen mit Diskriminierungserfahrung vertreten sein. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Vorstände, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierte sollen grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen und zu einem Viertel mit diskriminierten Menschen besetzt werden. Im Vorstand von 7 sollen mindestens 2 Personen mit Diskriminierungserfahrung vertreten sein. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Vorstände, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierte sollen grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen und zu einem Viertel mit diskriminierten Menschen besetzt werden. Im Vorstand von 7 sollen mindestens 2 Personen mit Diskriminierungserfahrung vertreten sein. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Vorstände, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierte sollen grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen und zu einem Viertel mit diskriminierten Menschen besetzt werden. Im Vorstand von 7 sollen mindestens 2 Personen mit Diskriminierungserfahrung vertreten sein. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Bei der Aufstellung von Wahlbewerber*innen für Parlamente und kommunale
                                                                                                                Vertretungskörperschaften ist auf einen Anteil von mindestens 50% Frauen
                                                                                                                und mindestens 25% diskriminierte Menschen in der Fraktion bzw. in der
                                                                                                                Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Das genaue Wahlverfahren regelt die
                                                                                                                Wahlordnung. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung,
                                                                                                                einzelne Bewerber*innen abzulehnen. Reine Frauenlisten sind möglich.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Bei der Aufstellung von Wahlbewerber*innen für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen Anteil von mindestens 50% Frauen und mindestens 25% diskriminierte Menschen in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerber*innen abzulehnen. Reine Frauenlisten sind möglich.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Bei der Aufstellung von Wahlbewerber*innen für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen Anteil von mindestens 50% Frauen und mindestens 25% diskriminierte Menschen in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerber*innen abzulehnen. Reine Frauenlisten sind möglich.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Bei der Aufstellung von Wahlbewerber*innen für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen Anteil von mindestens 50% Frauen und mindestens 25% diskriminierte Menschen in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerber*innen abzulehnen. Reine Frauenlisten sind möglich.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Bei der Aufstellung von Wahlbewerber*innen für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen Anteil von mindestens 50% Frauen und mindestens 25% diskriminierte Menschen in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerber*innen abzulehnen. Reine Frauenlisten sind möglich.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Bei der Aufstellung von Wahlbewerber*innen für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen Anteil von mindestens 50% Frauen und mindestens 25% diskriminierte Menschen in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerber*innen abzulehnen. Reine Frauenlisten sind möglich.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Bei der Aufstellung von Wahlbewerber*innen für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen Anteil von mindestens 50% Frauen und mindestens 25% diskriminierte Menschen in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Das genaue Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerber*innen abzulehnen. Reine Frauenlisten sind möglich.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Demokratie in Bewegung wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von
                                                                                                                Männern und Frauen sowie diskriminierten Menschen sicherstellen. Bezahlte
                                                                                                                Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an
                                                                                                                Frauen und zu einem Viertel an diskriminierte Menschen vergeben. In
                                                                                                                Bereichen, in denen Frauen oder diskriminierte Menschen nach diesen Zahlen
                                                                                                                unterrepräsentiert sind, werden sie solange bevorzugt, bis das jeweilige
                                                                                                                Quorum erreicht ist. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einzelne
                                                                                                                Bewerber*innen abzulehnen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Demokratie in Bewegung wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie diskriminierten Menschen sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen und zu einem Viertel an diskriminierte Menschen vergeben. In Bereichen, in denen Frauen oder diskriminierte Menschen nach diesen Zahlen unterrepräsentiert sind, werden sie solange bevorzugt, bis das jeweilige Quorum erreicht ist. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einzelne Bewerber*innen abzulehnen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Demokratie in Bewegung wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie diskriminierten Menschen sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen und zu einem Viertel an diskriminierte Menschen vergeben. In Bereichen, in denen Frauen oder diskriminierte Menschen nach diesen Zahlen unterrepräsentiert sind, werden sie solange bevorzugt, bis das jeweilige Quorum erreicht ist. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einzelne Bewerber*innen abzulehnen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Demokratie in Bewegung wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie diskriminierten Menschen sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen und zu einem Viertel an diskriminierte Menschen vergeben. In Bereichen, in denen Frauen oder diskriminierte Menschen nach diesen Zahlen unterrepräsentiert sind, werden sie solange bevorzugt, bis das jeweilige Quorum erreicht ist. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einzelne Bewerber*innen abzulehnen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Demokratie in Bewegung wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie diskriminierten Menschen sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen und zu einem Viertel an diskriminierte Menschen vergeben. In Bereichen, in denen Frauen oder diskriminierte Menschen nach diesen Zahlen unterrepräsentiert sind, werden sie solange bevorzugt, bis das jeweilige Quorum erreicht ist. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einzelne Bewerber*innen abzulehnen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Demokratie in Bewegung wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie diskriminierten Menschen sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen und zu einem Viertel an diskriminierte Menschen vergeben. In Bereichen, in denen Frauen oder diskriminierte Menschen nach diesen Zahlen unterrepräsentiert sind, werden sie solange bevorzugt, bis das jeweilige Quorum erreicht ist. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einzelne Bewerber*innen abzulehnen.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Demokratie in Bewegung wird als Arbeitgeberin die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie diskriminierten Menschen sicherstellen. Bezahlte Stellen werden auf allen Qualifikationsebenen mindestens zur Hälfte an Frauen und zu einem Viertel an diskriminierte Menschen vergeben. In Bereichen, in denen Frauen oder diskriminierte Menschen nach diesen Zahlen unterrepräsentiert sind, werden sie solange bevorzugt, bis das jeweilige Quorum erreicht ist. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit einzelne Bewerber*innen abzulehnen.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Der Bundesvorstand veröffentlicht mindestens einmal im Jahr einen
                                                                                                                Vielfaltsbericht mit den aktuellen Beteiligungszahlen in allen Bereichen
                                                                                                                der Organisation, der Mitglieder, Beweger*innen und Initiator*innen.
                                                                                                                Dieser Bericht enthält auch die geplanten Maßnahmen, mit denen die
                                                                                                                Vielfalt der Organisation gestärkt werden soll.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Der Bundesvorstand veröffentlicht mindestens einmal im Jahr einen Vielfaltsbericht mit den aktuellen Beteiligungszahlen in allen Bereichen der Organisation, der Mitglieder, Beweger*innen und Initiator*innen. Dieser Bericht enthält auch die geplanten Maßnahmen, mit denen die Vielfalt der Organisation gestärkt werden soll.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Der Bundesvorstand veröffentlicht mindestens einmal im Jahr einen Vielfaltsbericht mit den aktuellen Beteiligungszahlen in allen Bereichen der Organisation, der Mitglieder, Beweger*innen und Initiator*innen. Dieser Bericht enthält auch die geplanten Maßnahmen, mit denen die Vielfalt der Organisation gestärkt werden soll.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Der Bundesvorstand veröffentlicht mindestens einmal im Jahr einen Vielfaltsbericht mit den aktuellen Beteiligungszahlen in allen Bereichen der Organisation, der Mitglieder, Beweger*innen und Initiator*innen. Dieser Bericht enthält auch die geplanten Maßnahmen, mit denen die Vielfalt der Organisation gestärkt werden soll.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Der Bundesvorstand veröffentlicht mindestens einmal im Jahr einen Vielfaltsbericht mit den aktuellen Beteiligungszahlen in allen Bereichen der Organisation, der Mitglieder, Beweger*innen und Initiator*innen. Dieser Bericht enthält auch die geplanten Maßnahmen, mit denen die Vielfalt der Organisation gestärkt werden soll.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Der Bundesvorstand veröffentlicht mindestens einmal im Jahr einen Vielfaltsbericht mit den aktuellen Beteiligungszahlen in allen Bereichen der Organisation, der Mitglieder, Beweger*innen und Initiator*innen. Dieser Bericht enthält auch die geplanten Maßnahmen, mit denen die Vielfalt der Organisation gestärkt werden soll.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Der Bundesvorstand veröffentlicht mindestens einmal im Jahr einen Vielfaltsbericht mit den aktuellen Beteiligungszahlen in allen Bereichen der Organisation, der Mitglieder, Beweger*innen und Initiator*innen. Dieser Bericht enthält auch die geplanten Maßnahmen, mit denen die Vielfalt der Organisation gestärkt werden soll.
                                                                                                              • S7-058
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              • S7-058-3
                                                                                                              • S7-058-5
                                                                                                              • S7-058-6
                                                                                                              • S7-058-7
                                                                                                              1. Zum Schutz aller Personen gibt sich die Partei einen Verhaltens-Kodex, der
                                                                                                                auf allen von ihr durchgeführten Veranstaltungen und betriebenen Online-
                                                                                                                Plattformen Anwendung findet. Sofern nicht anders bestimmt ist der
                                                                                                                Bundesverband für die Überwachung und Durchsetzung des Verhaltens-Kodex
                                                                                                                verantwortlich. Der Verhaltens-Kodex ist im Anhang der Satzung zu finden
                                                                                                                und kann vom Bundesvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit angepasst
                                                                                                                werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Zum Schutz aller Personen gibt sich die Partei einen Verhaltens-Kodex, der auf allen von ihr durchgeführten Veranstaltungen und betriebenen Online-Plattformen Anwendung findet. Sofern nicht anders bestimmt ist der Bundesverband für die Überwachung und Durchsetzung des Verhaltens-Kodex verantwortlich. Der Verhaltens-Kodex ist im Anhang der Satzung zu finden und kann vom Bundesvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit angepasst werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Zum Schutz aller Personen gibt sich die Partei einen Verhaltens-Kodex, der auf allen von ihr durchgeführten Veranstaltungen und betriebenen Online-Plattformen Anwendung findet. Sofern nicht anders bestimmt ist der Bundesverband für die Überwachung und Durchsetzung des Verhaltens-Kodex verantwortlich. Der Verhaltens-Kodex ist im Anhang der Satzung zu finden und kann vom Bundesvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit angepasst werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Zum Schutz aller Personen gibt sich die Partei einen Verhaltens-Kodex, der auf allen von ihr durchgeführten Veranstaltungen und betriebenen Online-Plattformen Anwendung findet. Sofern nicht anders bestimmt ist der Bundesverband für die Überwachung und Durchsetzung des Verhaltens-Kodex verantwortlich. Der Verhaltens-Kodex ist im Anhang der Satzung zu finden und kann vom Bundesvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit angepasst werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Zum Schutz aller Personen gibt sich die Partei einen Verhaltens-Kodex, der auf allen von ihr durchgeführten Veranstaltungen und betriebenen Online-Plattformen Anwendung findet. Sofern nicht anders bestimmt ist der Bundesverband für die Überwachung und Durchsetzung des Verhaltens-Kodex verantwortlich. Der Verhaltens-Kodex ist im Anhang der Satzung zu finden und kann vom Bundesvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit angepasst werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Zum Schutz aller Personen gibt sich die Partei einen Verhaltens-Kodex, der auf allen von ihr durchgeführten Veranstaltungen und betriebenen Online-Plattformen Anwendung findet. Sofern nicht anders bestimmt ist der Bundesverband für die Überwachung und Durchsetzung des Verhaltens-Kodex verantwortlich. Der Verhaltens-Kodex ist im Anhang der Satzung zu finden und kann vom Bundesvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit angepasst werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                              , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Zum Schutz aller Personen gibt sich die Partei einen Verhaltens-Kodex, der auf allen von ihr durchgeführten Veranstaltungen und betriebenen Online-Plattformen Anwendung findet. Sofern nicht anders bestimmt ist der Bundesverband für die Überwachung und Durchsetzung des Verhaltens-Kodex verantwortlich. Der Verhaltens-Kodex ist im Anhang der Satzung zu finden und kann vom Bundesvorstand jederzeit mit einfacher Mehrheit angepasst werden.
                                                                                                              • S7-058-2
                                                                                                              1. Abweichend von § 18 Absatz 1 können § 16 der Satzung
                                                                                                                (Vielfaltsförderung) sowie die entsprechenden Bestimmungen der
                                                                                                                Wahlordnung nur mit einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
                                                                                                                geändert werden.

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Abweichend von § 1819 Absatz 1 können § 1617 der Satzung (Vielfaltsförderung) sowie die entsprechenden Bestimmungen der Wahlordnung nur mit einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden.
                                                                                                              • S7-058-2

                                                                                                              § 17. Förderung junger Menschen

                                                                                                              Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                              Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze

                                                                                                              § 1718. Förderung junger Menschen

                                                                                                                1. Die politische Willensbildung junger Menschen in der Partei ist aktiv zu
                                                                                                                  fördern. Junge Menschen haben das Recht innerhalb der Partei eigene
                                                                                                                  Strukturen aufzubauen. Als junge Menschen im Sinne dieser Regelung zählen
                                                                                                                  alle Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
                                                                                                                • S7-058-2

                                                                                                                § 18. Änderung der Satzung

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze

                                                                                                                § 1819. Änderung der Satzung

                                                                                                                • S7-058
                                                                                                                • S7-058-2
                                                                                                                • S7-058-3
                                                                                                                • S7-058-5
                                                                                                                • S7-058-6
                                                                                                                • S7-058-7
                                                                                                                1. Die Satzung kann durch einfache Mehrheit der Mitglieder geändert werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Die Satzung kann durch einfache Mehrheit der Mitglieder geändert werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                1. Die Satzung kann durch einfache Mehrheit der Mitglieder geändert werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Die Satzung kann durch einfache Mehrheit der Mitglieder geändert werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                1. Die Satzung kann durch einfache Mehrheit der Mitglieder geändert werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Die Satzung kann durch einfache Mehrheit der Mitglieder geändert werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                1. Die Satzung kann durch einfache Mehrheit der Mitglieder geändert werden.
                                                                                                                • S7-058
                                                                                                                • S7-058-2
                                                                                                                • S7-058-3
                                                                                                                • S7-058-5
                                                                                                                • S7-058-6
                                                                                                                • S7-058-7
                                                                                                                1. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erhalten Änderungen der
                                                                                                                  Satzung (einschließlich aller ihrer Bestandteile) ihre Gültigkeit sofort
                                                                                                                  mit der Verabschiedung auf dem Parteitag.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erhalten Änderungen der Satzung (einschließlich aller ihrer Bestandteile) ihre Gültigkeit sofort mit der Verabschiedung auf dem Parteitag.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                        1. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erhalten Änderungen der Satzung (einschließlich aller ihrer Bestandteile) ihre Gültigkeit sofort mit der Verabschiedung auf dem Parteitag.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                    1. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erhalten Änderungen der Satzung (einschließlich aller ihrer Bestandteile) ihre Gültigkeit sofort mit der Verabschiedung auf dem Parteitag.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erhalten Änderungen der Satzung (einschließlich aller ihrer Bestandteile) ihre Gültigkeit sofort mit der Verabschiedung auf dem Parteitag.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                  1. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erhalten Änderungen der Satzung (einschließlich aller ihrer Bestandteile) ihre Gültigkeit sofort mit der Verabschiedung auf dem Parteitag.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                  1. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, erhalten Änderungen der Satzung (einschließlich aller ihrer Bestandteile) ihre Gültigkeit sofort mit der Verabschiedung auf dem Parteitag.
                                                                                                                • S7-058
                                                                                                                • S7-058-2
                                                                                                                • S7-058-3
                                                                                                                • S7-058-5
                                                                                                                • S7-058-6
                                                                                                                • S7-058-7
                                                                                                                1. Eine oder mehrere Änderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen
                                                                                                                  spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der
                                                                                                                  aktualisierten Fassung vorliegen. Aktualisierte Fassungen müssen allen
                                                                                                                  Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-
                                                                                                                  Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Eine oder mehrere Änderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der aktualisierten Fassung vorliegen. Aktualisierte Fassungen müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                        1. Eine oder mehrere Änderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der aktualisierten Fassung vorliegen. Aktualisierte Fassungen müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                    1. Eine oder mehrere Änderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der aktualisierten Fassung vorliegen. Aktualisierte Fassungen müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Eine oder mehrere Änderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der aktualisierten Fassung vorliegen. Aktualisierte Fassungen müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                  1. Eine oder mehrere Änderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der aktualisierten Fassung vorliegen. Aktualisierte Fassungen müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                  1. Eine oder mehrere Änderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der aktualisierten Fassung vorliegen. Aktualisierte Fassungen müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.
                                                                                                                • S7-058
                                                                                                                • S7-058-2
                                                                                                                • S7-058-3
                                                                                                                • S7-058-5
                                                                                                                • S7-058-6
                                                                                                                • S7-058-7
                                                                                                                1. Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der
                                                                                                                  Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich
                                                                                                                  verantwortlich bleibt.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                        1. Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                    1. Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                  1. Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

                                                                                                                Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                                , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                  1. Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.
                                                                                                                  1. In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesvorstand die Kommunikation
                                                                                                                    und Veröffentlichung der geänderten Satzungsdokumente um einen weiteren
                                                                                                                    Monat auf dann insgesamt drei Monate nach dem Beschluss über
                                                                                                                    Satzungsänderungen verschieben.
                                                                                                                  • S7-058-2

                                                                                                                  § 19. Salvatorische Klausel

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze

                                                                                                                  § 1920. Salvatorische Klausel

                                                                                                                  • S7-058
                                                                                                                  • S7-058-2
                                                                                                                  • S7-058-3
                                                                                                                  • S7-058-5
                                                                                                                  • S7-058-6
                                                                                                                  • S7-058-7
                                                                                                                  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam
                                                                                                                    oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzung nicht
                                                                                                                    berührt.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzung nicht berührt.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzung nicht berührt.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzung nicht berührt.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzung nicht berührt.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzung nicht berührt.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Satzung nicht berührt.
                                                                                                                  • S7-058
                                                                                                                  • S7-058-2
                                                                                                                  • S7-058-3
                                                                                                                  • S7-058-5
                                                                                                                  • S7-058-6
                                                                                                                  • S7-058-7
                                                                                                                  1. Bestandteile der Bundessatzung sind weiterhin, die Wahlordnung, der Ethik-
                                                                                                                    Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058

                                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                    1. Bestandteile der Bundessatzung sind weiterhin, die Wahlordnung, der Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                  , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                          1. Bestandteile der Bundessatzung sind weiterhin, die Wahlordnung, der Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-3

                                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                      1. Bestandteile der Bundessatzung sind weiterhin, die Wahlordnung, der Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-5

                                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 87 Absätze
                                                                                                                    1. Bestandteile der Bundessatzung sind weiterhin, die Wahlordnung, der Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-6

                                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                    1. Bestandteile der Bundessatzung sind weiterhin, die Wahlordnung, der Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung.

                                                                                                                  Änderungsantrag S7-058-7

                                                                                                                  , gestellt von: Guido Drehsen für die Papiertiger*innen
                                                                                                                  Bezieht sich auf insgesamt 86 Absätze
                                                                                                                    1. Bestandteile der Bundessatzung sind weiterhin, die Wahlordnung, der Ethik-Kodex, die Finanzordnung und die Schiedsgerichtsordnung.
                                                                                                                    1. Die Satzung tritt mit Beschluss des Gründungsparteitages am Samstag, 29.
                                                                                                                      April 2017 in Kraft.

                                                                                                                      Anhang

                                                                                                                      • S7-058-2
                                                                                                                      1. Verhaltens-Kodex

                                                                                                                      Änderungsantrag S7-058-2

                                                                                                                      , gestellt von: Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam)
                                                                                                                      Bezieht sich auf insgesamt 94 Absätze
                                                                                                                      1. Verhaltens-Kodex
                                                                                                                      1. Abwägungsordnung der Agora

                                                                                                                      Unterstützer*innen

                                                                                                                      keine

                                                                                                                      Änderungsanträge

                                                                                                                      • S7-058 (Renaldo Tiebel, Abgelehnt)
                                                                                                                      • S7-058-2 (Renaldo Tiebel, Michael Voss, Regine Deutsch, Tobias René Kaisers (für das Makakenteam), Eingereicht)
                                                                                                                      • S7-058-3 (Guido Drehsen, Eingereicht)
                                                                                                                      • S7-058-4 (Guido Drehsen für die Papiertiger*innen, Zurückgezogen)
                                                                                                                      • S7-058-5 (Guido Drehsen für die Papiertiger*innen, Eingereicht)
                                                                                                                      • S7-058-6 (Guido Drehsen für die Papiertiger*innen, Eingereicht)
                                                                                                                      • S7-058-7 (Guido Drehsen für die Papiertiger*innen, Eingereicht)

                                                                                                                      Kommentare

                                                                                                                        Du musst dich einloggen, um Kommentare schreiben zu können.
                                                                                                                      • Änderungsantrag stellen
                                                                                                                        Der Antragsschluss ist vorbei.
                                                                                                                      • PDF-Version
                                                                                                                      • Zurück zur Übersicht
                                                                                                                      • tweet
                                                                                                                      • teilen
                                                                                                                      Impressum DatenschutzAntragsgrün, Version 4.0.0rc5