Klarstellungen, damit die Anforderungen deutlicher werden.
§ 7 : Bei "Bekanntwerden der Rechtsverletzung" ist nicht klar genug, daß nicht gemeint sein kann, daß es jemandem irgendwann viel später erst auffällt, dass eine Rechtsverletzung vorliegen könnte. Außerdem nimmt das Wort "Rechtsverletzung" bereits ein Ergebnis vorweg.
§ 8 : Bei Beschlüssen der Parteitage oder bei Wahlen kann es denklogisch keine Schlichtung geben, wer auch mit wem?, so daß diese ebenfalls eindeutig aus dem Schlichtungserfordernis ausgenommen werden sollten.
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