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  1. Bundesparteitag
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S6: Marktplatzordnung

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:8. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Anträge zur Änderung von Satzung und Ordnungen
Antragsteller*in:DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Status:Eingereicht
Eingereicht:24.10.2021, 15:33

Antragstext

    § 1 Der Marktplatz der Ideen

      1. Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der
        Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiberin
        nach Telemediengesetz ist.
      • S6-006
      • S6-006-2
      1. Nutzer*in im Sinne dieser Ordnung ist jede*r mit einem Nutzer*innenkonto
        auf dem Marktplatz.

      Änderungsantrag S6-006

      , gestellt von: Wolfgang Schaible
      1. Nutzer*in im Sinne dieser Ordnung ist jede*r mit einem Nutzer*innenkonto auf dem Marktplatz.
      1. Alle Nutzer*innen des Marktplatzes der Ideen müssen sich verifizieren, um Schreibrechte auf dem Marktplatz der Ideen zu erhalten.

      Änderungsantrag S6-006-2

      , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
      Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
        1. Nutzer*in im Sinne dieser Ordnung ist jede*r mit einem Nutzer*innenkonto auf dem Marktplatz.

        § 2 Betrieb des Marktplatzes

        • S6-006-2
        1. Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und
          Moderation bestehendes Betriebsteam berufen.

        Änderungsantrag S6-006-2

        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
        Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
        1. Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und Moderation bestehendes Betriebsteam berufen.
        • S6-006-2
        1. Das Betriebsteam ist dafür zuständig, den Marktplatz organisatorisch und
          technisch so zu gestalten, dass Beweger*innen und Parteimitglieder darauf
          inhaltlich arbeiten können.

        Änderungsantrag S6-006-2

        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
        Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
          1. Das Betriebsteam ist dafür zuständig, den Marktplatz organisatorisch und technisch so zu gestalten, dass Beweger*innen und Parteimitglieder darauf inhaltlich arbeiten können.
        • S6-006-2
        1. Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält
          insbesondere Regelungen zu:

          - internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
          - Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams

        Änderungsantrag S6-006-2

        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
        Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
          1. Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält insbesondere Regelungen zu:

            - internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
            - Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams
        • S6-006-2
        1. Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei
          seiner Aufgabe unterstützen.

        Änderungsantrag S6-006-2

        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
        Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
          1. Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei seiner Aufgabe unterstützen.
        • S6-006-2
        1. Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem
          Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die
          Letztentscheidungskompetenz.

        Änderungsantrag S6-006-2

        , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
        Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
          1. Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die Letztentscheidungskompetenz.

          § 3 Moderation des Marktplatzes

          • S6-006-2
          1. Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können Regeln betreffend den
            Marktplatz erlassen.

          Änderungsantrag S6-006-2

          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
          Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
          1. Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können Regeln betreffend den Marktplatz erlassen.
          • S6-006-2
          1. Regeln, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden,
            dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundwerte der
            Partei verstoßen. Sie können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht geprüft
            werden.

          Änderungsantrag S6-006-2

          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
          Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
            1. Regeln, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden, dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundwerte der Partei verstoßen. Sie können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht geprüft werden.
          • S6-006-2
          1. Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei
            ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:

            - das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren eines
            Beitrags
            - das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete
            Editieren eines Threads
            - das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
            - das Aussprechen offizieller Warnungen
            - die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens in Form von temporären
            Beitragsbegrenzungen für alle oder einzelne Nutzer*innen
            - die Möglichkeit, eine*n Nutzer*in, einen Thread oder einzelne Worte auf
            einen aktiven Moderationsstatus zu setzen

          Änderungsantrag S6-006-2

          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
          Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
            1. Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:

              - das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren eines Beitrags
              - das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete Editieren eines Threads
              - das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
              - das Aussprechen offizieller Warnungen
              - die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens in Form von temporären Beitragsbegrenzungen für alle oder einzelne Nutzer*innen
              - die Möglichkeit, eine*n Nutzer*in, einen Thread oder einzelne Worte auf einen aktiven Moderationsstatus zu setzen
          • S6-006-2
          1. Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Betriebsteam
            kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine Akutmaßnahme schaffen. Der
            Bundesvorstand kann mögliche Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das
            Bundesschiedsgericht prüfen lassen.

          Änderungsantrag S6-006-2

          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
          Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
            1. Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Betriebsteam kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine Akutmaßnahme schaffen. Der Bundesvorstand kann mögliche Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das Bundesschiedsgericht prüfen lassen.
          • S6-006-2
          1. Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die
            sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag
            des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

          Änderungsantrag S6-006-2

          , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
          Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
            1. Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

            § 4 Weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder auf dem Marktplatz

            • S6-006-2
            1. Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann
              der Bundesvorstand nach § 5 der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen
              Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.

            Änderungsantrag S6-006-2

            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
            Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
            1. Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann der Bundesvorstand nach § 5 der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.
            • S6-006-2
            1. Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim
              Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht
              nichts anderes verfügt, bleibt das betroffene Parteimitglied bis zum
              Urteil gesperrt.

            Änderungsantrag S6-006-2

            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
            Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
              1. Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht nichts anderes verfügt, bleibt das betroffene Parteimitglied bis zum Urteil gesperrt.
            • S6-006-2
            1. Der Bundesvorstand kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des
              Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.

            Änderungsantrag S6-006-2

            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
            Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
              1. Der Bundesvorstand kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.
            • S6-006-2
            1. Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzer*innenkonto auf unbestimmte
              Zeit zu sperren. Über die Dauer der Sperre entscheidet der Bundesvorstand,
              sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die Partei.

            Änderungsantrag S6-006-2

            , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
            Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
              1. Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzer*innenkonto auf unbestimmte Zeit zu sperren. Über die Dauer der Sperre entscheidet der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die Partei.

              § 5 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz

              • S6-006-2
              1. Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder mit Nutzer*innenkonto können
                der Bundesvorstand oder das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands
                einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission
                beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von
                der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen, sofern die Kommission nichts
                anderes verfügt.

              Änderungsantrag S6-006-2

              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
              Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
              1. Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder mit Nutzer*innenkonto können der Bundesvorstand oder das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen, sofern die Kommission nichts anderes verfügt.
              • S6-006-2
              1. In diesen Fällen tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen.
                Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2-5), 4, 6 , 8, 9, 10, 11 und 13 der
                Schiedsgerichtsordnung entsprechend.

              Änderungsantrag S6-006-2

              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
              Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
                1. In diesen Fällen tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen. Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2-5), 4, 6 , 8, 9, 10, 11 und 13 der Schiedsgerichtsordnung entsprechend.
              • S6-006-2
              1. Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des
                Beweger*innenstatus, sofern vorhanden, eines Nichtmitglieds nach § 4 der
                Satzung empfehlen.

              Änderungsantrag S6-006-2

              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
              Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
                1. Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des Beweger*innenstatus, sofern vorhanden, eines Nichtmitglieds nach § 4 der Satzung empfehlen.
              • S6-006-2
              1. Mit der Beendigung des Beweger*innenstatus nach § 4 (3) der Satzung von
                DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzer*innenkonto auf Anordnung des
                Bundesvorstands gesperrt werden. Über die Dauer dieser Sperre entscheidet
                der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einem Wiederaufleben
                des Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.

              Änderungsantrag S6-006-2

              , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
              Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
                1. Mit der Beendigung des Beweger*innenstatus nach § 4 (3) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzer*innenkonto auf Anordnung des Bundesvorstands gesperrt werden. Über die Dauer dieser Sperre entscheidet der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einem Wiederaufleben des Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.

                § 6 Änderung der Marktplatzordnung

                • S6-006-2
                1. Die Marktplatzordnung kann vom Bundesparteitag geändert werden.

                Änderungsantrag S6-006-2

                , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
                Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
                1. Die Marktplatzordnung kann vom Bundesparteitag geändert werden.
                • S6-006-2
                1. Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der
                  Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die
                  Diskussionsphase ein und durchläuft dann wie eine Initiative die
                  Diskussionsphase, die Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als
                  Initiator*innen fungieren die Mitglieder des Bundesvorstands. Der
                  Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen
                  abgegeben werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen
                  vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des
                  nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

                Änderungsantrag S6-006-2

                , gestellt von: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
                Bezieht sich auf insgesamt 21 Absätze
                1. Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die Diskussionsphase ein und durchläuft dann wie eine Initiative die Diskussionsphase, die Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als Initiator*innen fungieren die Mitglieder des Bundesvorstands. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.
                1. Eine Änderung der Marktplatzordnung kann im Plenum über die Agora entsprechend den dort vorgesehenen Regeln vorgeschlagen und abgewägt werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

                Änderungsanträge

                • S6-006 (Wolfgang Schaible, Erledigt durch anderen ÄA)
                • S6-006-2 (Renaldo Tiebel, Bianca Schubert, Erledigt durch anderen ÄA)

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