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S6-006-2: Marktplatzordnung

Antrag: Marktplatzordnung
Antragsteller*in: Renaldo Tiebel, Bianca Schubert
Status:Erledigt durch anderen ÄA
Eingereicht: 12.11.2021, 11:01

Antragstext

In Zeile 6 löschen:

    1. auf dem Marktplatz.[Zeilenumbruch]

In Zeile 9 löschen:

  1. Moderation bestehendes Betriebsteam berufen.[Zeilenumbruch]

In Zeile 12 löschen:

    1. inhaltlich arbeiten können.[Zeilenumbruch]

In Zeile 17 löschen:

    1. - Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams[Zeilenumbruch]

In Zeile 19 löschen:

    1. seiner Aufgabe unterstützen.[Zeilenumbruch]

In Zeile 22 löschen:

    1. Letztentscheidungskompetenz.[Zeilenumbruch]

In Zeile 25 löschen:

  1. Marktplatz erlassen.[Zeilenumbruch]

In Zeile 29 löschen:

    1. werden.[Zeilenumbruch]

In Zeile 42 löschen:

    1. einen aktiven Moderationsstatus zu setzen[Zeilenumbruch]

In Zeile 46 löschen:

    1. Bundesschiedsgericht prüfen lassen.[Zeilenumbruch]

In Zeile 49 löschen:

    1. des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.[Zeilenumbruch]

In Zeile 53 löschen:

  1. Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.[Zeilenumbruch]

In Zeile 57 löschen:

    1. Urteil gesperrt.[Zeilenumbruch]

In Zeile 59 löschen:

    1. Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.[Zeilenumbruch]

In Zeile 62 löschen:

    1. sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die Partei.[Zeilenumbruch]

In Zeile 69 löschen:

  1. anderes verfügt.[Zeilenumbruch]

In Zeile 72 löschen:

    1. Schiedsgerichtsordnung entsprechend.[Zeilenumbruch]

In Zeile 75 löschen:

    1. Satzung empfehlen.[Zeilenumbruch]

In Zeile 80 löschen:

    1. des Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.[Zeilenumbruch]

Von Zeile 82 bis 91:

  1. Die Marktplatzordnung kann vom Bundesparteitag geändert werden.[Zeilenumbruch]
  1. Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die Diskussionsphase ein und durchläuft dann wie eine Initiative die Diskussionsphase, die Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als Initiator*innen fungieren die Mitglieder des Bundesvorstands. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.
  1. Eine Änderung der Marktplatzordnung kann im Plenum über die Agora entsprechend den dort vorgesehenen Regeln vorgeschlagen und abgewägt werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

Begründung

Laut Abstimmungsordnung §1, (5) sind:

"Initiativen im Sinne dieser Ordnung sind ausschließlich Programminitiativen inhaltlicher Natur."

Auf dem 6. Parteitag wurde dies per Eilantrag positiv abgestimmt, mit der Begründung:

"Der Antrag soll präzisieren, dass strukturelle Anträge nicht über das Initiativprinzip eingereicht werden können."

Um dies konsistent umzusetzen, müsste folgerichtig die Marktplatzordnung dementsprechend geändert werden, mit Verweis auf die Möglichkeit zur Nutzung der Agora.

Änderungsanträge

keine

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