Die Urabstimmung ist an dieser Stelle überflüssig. Eine Urabstimmung kann immer über alles eingeleitet werden, siehe § 11 Abs. 1 der Satzung. Wichtig ist die Zuweisung an den BPT als Bestätigungsorgan. Bestätigt dieser nicht, kann dann die Urabstimmung immer noch erfolgen; bestätigt der BPT gegen den Willen der (möglichen) Urabstimmungsmehrheit, kann auch aus der Mitgliedschaft die Urabstimmung eingeleitet werden, um die Liste zur Richtlinie wieder zu ändern.
Antrag: | Satzung |
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Antragsteller*in: | Guido Drehsen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.11.2021, 19:52 |
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