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S11-111: Wahlordnung

Antrag: Wahlordnung
Antragsteller*in: Paula Gottmann
Status:Eingereicht
Eingereicht: 11.11.2021, 22:00

Antragstext

Von Zeile 110 bis 111:

  1. finden, um eine Quote durchsetzen zu können, dann beantragt der*die Wahlleiter*inkann von anwesenden stimmberechtigten Personen vor der Wahl beantragt werden, dass die jeweilige Quote von da an ausgesetzt

Von Zeile 121 bis 122:

  1. alle wahlberechtigten Mitglieder.
    Abweichend davon kann bei der Wahl einer Position im Bundesvorstand die Quote nicht ausgesetzt werden
    .
  1. Wird gegen dender Antrag der*s Wahlleiter*in entschiedenabgelehnt, so sollen die

Begründung

1. Wenn eine Aussetung einer Quote gewünscht ist, ist es stimmberechtigten Teilnehmenden der Versammlung zuzumuten, diese selber zu beantragen. Der aktuelle Automatismus beinhaltet nahezu eine Erwartungshaltung, dass die Quoten ausgesetzt werden.

2. Da der Bundesvorstand als das Aushängeschild einer Partei wahrgenommen wird, ist es wichtig, dass besonders hier die Quotierungen erfüllt werden. Wenn es uns als Partei mit Quoten nicht einmal gelingt, diese im Bundesvorstand zu erfüllen, haben wir andere Probleme als die Quoten an sich und sollten uns mit diesen Problemen beschäftigen. Dass wir mehrfach in Folge das Problem hatten, dass vor einem Bundesparteitag unsicher ist, ob die Qoten erfüllt werden können, zeigt, dass es nicht genug Anreize gibt, sich innerparteilich ausreichen zu bemühen.
Hinweis: Es geht hier darum, dass im ersten Wahlgang keine Aussetzung der Quoten möglich ist, ab dem zweiten Wahlgang finden die Quoten ohnehin keine Anwendung mehr (vlg. §13 (4)).

Änderungsanträge

keine

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